Das Innenministerium verkauft die geplante Anhebung der Beamtengehälter als Folge einer Entscheidung aus Karlsruhe. Ein Staatsrechtler hält mit einem brisanten Befund dagegen: Das Verfassungsgericht zwinge nicht dazu. Es fehlt der Regierung nur an jedem ernsthaften Sparwillen.
Tichys Einblick