Ein Blick auf den Kampf bei der Doppelsynode 2014 und 2015

Es war ein harter Kampf auf der Doppelsynode der Bischöfe . Der Kampf fand statt zwischen der Gruppe der Konservativen und der Gruppe der Revolutionäre. Es ging bei beiden Familiensynoden vor allem darum, ob die Wiederverheiratet Geschiedenen die hl. Kommunion empfangen dürfen.
Die Konservativen Bischöfe argumentierten mit der überlieferten Lehre und der Heiligen Schrift, wonach der Kommunionempfang nicht möglich ist.
Dazu äusserte sich auch die polnische Bischofskonferenz mit klaren Worten u.a. :
"Bei der Lehre über die Kommunionspendung an wiederverheiratet Geschiedenen darf sich die Kirche jedoch nicht dem Willen des Menschen unterwerfen, sondern sie muss sich dem Willen Gottes beugen(....). Die Kirche darf sich also weder einem falschen Mitleid hingeben, noch sich einer falschen, wenn auch in der Welt sehr verbreiteten, Denkweise unterwerfen....
Die Entscheidung, Personen, die nicht im Stand der Gnade sind, zur Kommunion zuzulassen, würde einen verheerenden Schaden nicht nur für die Familienseelsorge, sondern auch für die Lehre der Kirche über die Heiligmachende Gnade nach sich ziehen.
In der Praxis würde die Entscheidung, diesen Personen die Kommunion zu spenden, allen die Tür zu diesem Sakrament öffnen, die in der Todsünde leben. Das würde das Beichtsakrament beseitigen und die Bedeutung eines Lebens in der Heiligmachenden Gnade verzerren.

Man muss auch betonen, dass die Kirche eine sogenannte Gradualität des Rechtes nicht akzeptieren darf ( Johannes Paul II. Familiaris Consortio, 34)..."

Im Abschlussbericht der Synode von 2015 wird gesagt, dass die WVG als "lebendige Glieder" der Kirche vom Heiligen Geist mit Gaben und Charismen zum Wohl aller ausgestattet werden ( "der Heilige Geist giesst Gaben und Charismen zum Wohl aller auf sie aus.") Deshalb könne ihre Teilnahme in verschiedenen kirchlichen Diensten zum Ausdruck kommen( gemeint sind liturgische, pastorale, erzieherische und Dienste im institutionellen Bereich).

In einer kritischen Stellungnahme bemerkt dazu Pater Gaudron (Piusbruderschaft), dass man bei den WVG nicht von "lebendigen Gliedern" der Kirche sprechen können, sondern von "toten" Gliedern, da ihnen der Gnadenstand verlorengegangen ist. Sie können auch nicht in der Beichte Verzeihung erlangen, wenn sie ihr eheliches Zusammenleben nicht aufgeben wollen. " Allenfalls können sie durch ihre Teilnahme am kirchlichen Leben für sich die Gnade und Kraft erbitten. ihren sündhaften Zustand zu beenden."

Auch Weihbischof Athanasius Schneider fand deutliche Worte im Sinne der überlieferten Lehre.

Schliesslich sei noch erwähnt, dass Papst JP II in "Familiaris Consortio", Artikel 84, ein klares Verbot ausgesprochen hat, dass WVG irgendwelche liturgischen Handlungen übertragen werden dürften.

Quelle : Dr. Wolfgang Schüler, Die Doppelsynode von Papst Franziskus