Portiuncula-Ablass. Portiuncula-Ablass 2. August (oder darauf folgender Sonntag) Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der am 2. August, an dem der Portiuncula-Ablass angeboten …Mehr
Portiuncula-Ablass.

Portiuncula-Ablass
2. August (oder darauf folgender Sonntag)


Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der am 2. August, an dem der Portiuncula-Ablass angeboten wird,

a) die Kathedrale
b) eine päpstliche Basilika (Basilika minor) oder
c) die Pfarrkirche

besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

Unterhalb von Assisi befindet sich die päpstliche Basilika „Santa Maria degli Angeli“, Unter ihrer Kuppel steht die Portiunculakapelle, ein kleines Marienkirchlein. Der Überlieferung nach soll sie im 4. Jahrhundert von Pilgern, die vom Heiligen Land zurückkehrten, erbaut und der Gottesmutter geweiht worden sein. Weil man hier Engelsgesang zu hören glaubte, erhielt die Kapelle den Namen Santa Maria degli Angeli, heilige Maria von den Engeln.

Dort erkannte der hl. Franziskus von Assisi (1181/82-1226) seine Berufung, die „Kirche wieder aufzubauen“. Nachdem er dies zunächst wortwörtlich verstanden und das verfallene Kirchlein restauriert hatte, erbat er dieses „Teilchen, Erbteilchen“ (=Portiuncula) von den Benediktinern auf dem Monte Subasio. Portiuncula wurde die Lieblingskirche des hl. Franz; das Haus nebenan wurde Stammkloster des Franziskanerordens; hier gab er im Jahre 1212 Klara von Assisi das Ordenskleid, hier empfing er 1216 in einer Vision das große Gnadenprivileg des Portiuncula-Ablasses, hier starb er 1226.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es außer den üblichen Bedingungen (Beichte, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes) erforderlich, die Kathedrale des Bischofs oder eine päpstliche Basilika oder die eigene Pfarrkirche oder Filialkirche oder eine Ordenskirche der franziskanischen Ordensfamilien am 2. August oder am darauffolgenden Sonntag (oder am Samstag ab 12 Uhr) aufzusuchen und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.
Marienkinderkreis Totus Tuus Maria
👏 👏
lanternedslenoir
😇 👍
loveshalom
Denkt an eure lieben Verstorbenen und bemüht euch, morgen oder am Sonntag, einen vollkommenen Ablass zu gewinnen. Sie werden es euch EWIG danken 👏
loveshalom
Wenn man sich bewusst ist, dass es möglich ist, täglich einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, könnte man sich fragen, was ein zweiter und jeder weitere vollkommene Ablass bewirken soll, da doch bereits der einmalige vollkommene Ablass „vollkommen“ von Sündenstrafen befreit. Dazu ist folgendes zu sagen:
Erstens ist es sinnvoll, hin und wieder für sich selbst diesen vollkommenen Ablass zu erlangen …Mehr
Wenn man sich bewusst ist, dass es möglich ist, täglich einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, könnte man sich fragen, was ein zweiter und jeder weitere vollkommene Ablass bewirken soll, da doch bereits der einmalige vollkommene Ablass „vollkommen“ von Sündenstrafen befreit. Dazu ist folgendes zu sagen:

Erstens ist es sinnvoll, hin und wieder für sich selbst diesen vollkommenen Ablass zu erlangen, da die täglichen (leichten) Sünden, die wir auf uns laden, zwar im Bußsakrament oder durch gute Werke nachgelassen werden, aber immer wieder auch Sündenstrafen nach sich ziehen. Von diesen Sündenstrafen befreit der Ablass.

Zweitens – und das ist wohl der Sinn dessen, dass es möglich ist, „täglich“ einen vollkommenen Ablass zu gewinnen – kann der Ablass fürbittweise den Verstorbenen zugewendet werden. Auf diese Weise hilft unser Gebet auf Erden den Armen Seelen, damit sie rascher aus dem Fegfeuer erlöst werden.

Drittens tut dieses täglich mögliche fürbittende Gebet für die Verstorbenen aber unserem eigenen Heil keinen Abbruch. Denn in der Sterbestunde können wir für uns selbst einen vollkommenen Ablass gewinnen, wenn wir während des Lebens die Gewohnheit hatten, regelmäßig zu beten – auch wenn beim Sterben kein Priester zugegen ist, der den Päpstlichen Segen erteilen könnte, der mit einem vollkommenen Ablass verbunden ist (vgl. S. 256-260).

Wie es in den Anweisungen für die Erlangung des Jubiläumsablasses“ zum Heiligen Jahr 2000 heißt, vollbringen die Christgläubigen durch das Zuwenden eines Ablasses für die Verstorbenen „eine hervorragende Übung übernatürlicher Liebe …, kraft des Bandes, durch das im mystischen Leib Christi die noch auf Erden pilgernden Gläubigen mit jenen vereint sind, die ihren irdischen Lebensweg schon abgeschlossen haben.“ Es handelt sich also um die Wiederentdeckung einer katholischen Lehre und religiösen Praxis, die dem Heil der Gläubigen und vor allem der Erlösung der Armen Seelen aus dem Fegfeuer dient. Es wäre ein Zeichen mangelnder Solidarität mit unseren Verstorbenen, würden wir Ihrer vergessen und nicht mehr für sie beten. Papst Johannes Paul II. schreibt in der Verkündigungsbulle „Incarnationis mysterium“:
Die Offenbarung lehrt, „dass der Christ auf seinem Bekehrungsweg nicht allein gelassen ist. In Christus und durch Christus ist sein Leben durch ein geheimnisvolles Band mit dem Leben aller anderen Christen in der übernatürlichen Einheit des mystischen Leibes verbunden. So kommt es zwischen den Gläubigen zu einem wunderbaren Austausch geistlicher Güter, kraft dessen die Heiligkeit des einen den anderen zugute kommt, und zwar mehr als die Sünde des einen den anderen schaden kann.“ Wir sind in das Heilswirken Christi mit einbezogen. „Das besagt die bekannte Stelle aus dem Kolosserbrief: „Für den Leib Christi, die Kirche, ergänze ich in meinem irdischen Leben das, was an den Leiden Christi noch fehlt“ (1,24)“ (Johannes Paul II., „Incarnationis mysterium“ 10).

Die Lehre vom Ablass ist etwas ganz Großes und Tröstliches. Sie besagt, dass Gott uns durch kirchliche Ablassverleihung die konsequente Strafe für unsere lässlichen Sünden – das Fegfeuer – ersparen will. Der Ablass ist also eine Art göttliche „Amnesie“. Die Ablasslehre besagt auch, dass es möglich ist, unseren lieben Verstorbenen helfen zu können, indem wir ihnen fürbittweise einen Ablass zukommen lassen, um ihre Leidenszeit abzukürzen.
Der Ablass ist der Nachlass von Sündenstrafen, die unsere Verstorbenen im Fegfeuer abbüßen müssen. Wäre es da nicht unterlassene Hilfeleistung wenn wir nicht regelmäßig und häufig Ablässe gewinnen und sie den Verstorbenen zukommen ließen?

Aus dem Handbuch der Ablässe, mit kirchlicher Druckerlaubnis des Bischöflichen Ordinatiates Augsburg, Nr. 4071 vom 3. Juni 2003, Prälat Konstantin Kohler, Generalvikar.
Der Verband der Diözesen Deutschlands erteilte für die Texte daraus, und den Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Nr 136 die Abdruckerlaubnis (AZ 1843/6149/99 v. 24.08.1999). Die Ständige Kommission für die Herausgabe der liturgischen Bücher im deutschen Sprachgebiet erteilte für die aus "Messbuch", Zeremoniela", "Stundenbuch" und "Feier der Krankensakramente" entnommenen Texte die Abdruckerlaubnis.