Klaus Elmar Müller
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Deutschsprachige Dokumentation einen kirchlichen Konflikt 2023: Fünf Kardinäle an die Christgläubigen, zuvor mit Dubia an den Papst und eine päpstliche Antwort sowie neue Dubia der Kardinäle

A) INHALTSANGABE:

Canon 212 § 3, auf den die Kardinäle Bezug nehmen (B I.)
Schreiben der Kardinäle "an die Christgläubigen" vom 2. Oktober 2023 (B II.)
Erste Beilage fieses Schreibens: die Anfragen an den Papst vom 10. Juli 2023 (B III.)
Antwort des Papstes vom 11. Juli 2023, vorläufig noch ohne Einleitung und Briefschluss (B IV.)
Zweite Beilage der Kundgabe an die Christgläubigen (nämlich neue Anfragen an den Papst vom 21. August 2023) (B V.)
Quellenangaben (C)

B) TEXTE

I. Der Canon 212 § 3 des kirchlichen Gesetzbuches (CIC = Codex Juris Canonici): Entsprechend ihrem Wissen, ihrer Zuständigkeit und ihrer hervorragenden Stellung haben sie [die Gläubigen] das Recht und bisweilen sogar die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, den geistlichen Hirten mitzuteilen und sie unter Wahrung der Unversehrtheit des Glaubens und der Sitten und der Ehrfurcht gegenüber den Hirten und unter Beachtung des allgemeinen Nutzens und der Würde der Personen den übrigen Gläubigen kundzutun.

II. Kundgabe an die Gläubigen:

Mitteilung an die Christgläubigen (can. 212 § 3)
bezüglich der
an Papst Franziskus übermittelten
Dubia [Fragen] vom 10. und 21. August 2023

Brüder und Schwestern in Christus,

wir, Mitglieder des Heiligen Kardinalskollegiums, in Übereinstimmung mit der Pflicht aller Gläubigen, "den heiligen Hirten ihre Meinung über Angelegenheiten mitzuteilen, die das Wohl der Kirche betreffen" (can. 212 § 3), und vor allem in Übereinstimmung mit der Verantwortung der Kardinäle, "dem Papst ... persönlich ... zu helfen, besonders in der täglichen Sorge um die Gesamtkirche" (can. 349), haben angesichts verschiedener Erklärungen hochrangiger Prälaten im Zusammenhang mit der Feier der nächsten Bischofssynode, die in offenem Widerspruch zur ständigen Lehre und Disziplin der Kirche stehen und die unter den Gläubigen und anderen Personen guten Willens große Verwirrung und das Fallen in den Irrtum hervorgerufen haben und weiterhin hervorrufen, dem Papst unsere tiefste Besorgnis bekundet. Mit unserem Schreiben vom 10. Juli 2023 haben wir Papst Franziskus fünf dubia [Fragen] vorgelegt, wobei wir uns der bewährten Praxis bedient haben, einem Oberen dubia [Fragen] vorzulegen, um ihm die Gelegenheit zu geben, durch seine responsa [Antworten] die Lehre und die Disziplin der Kirche zu verdeutlichen; eine Kopie ist beigefügt. Mit seinem Schreiben vom 11. Juli 2023 hat Papst Franziskus auf unseren Brief geantwortet. Nachdem wir seinen Brief studiert hatten, der nicht der Praxis der responsa ad dubia [Antworten auf Fragen] folgte, formulierten wir die dubia neu, um eine klare Antwort auf der Grundlage der ewigen Lehre und Disziplin der Kirche zu erhalten. Mit unserem Schreiben vom 21. August 2023 haben wir die neu formulierten dubia, von denen eine Kopie beigefügt ist, dem Papst vorgelegt.
Bis heute haben wir keine Antwort auf die neu formulierten Zweifel erhalten.
In Anbetracht des Ernstes der Angelegenheit der dubia, besonders im Hinblick auf die bevorstehende Sitzung der Bischofssynode, halten wir es für unsere Pflicht, Sie, die Gläubigen, zu informieren (can. 212 § 3), damit Sie nicht der Verwirrung, dem Irrtum und der Entmutigung anheimfallen, sondern vielmehr für die Gesamtkirche und insbesondere für den Papst beten, damit das Evangelium immer klarer gelehrt und immer treuer befolgt wird.

Mit freundlichen Grüßen in Christus,

Walter Kardinal Brandmüller
Raymond Leo Kardinal Burke
Juan Kardinal Sandoval Íñiguez
Robert Kardinal Sarah
Joseph Kardinal Zen Ze-kiun

Rom, 2. Oktober 2023

Beilagen: 2

III. Erste Beilage (Anfragen an den Papst vom 10. Juli 2023)

D U B I A

1 Dubium über die Behauptung, dass die göttliche Offenbarung entsprechend den aktuellen kulturellen und anthropologischen Veränderungen neu interpretiert werden sollte.

Nach den Äußerungen einiger Bischöfe, die weder korrigiert noch zurückgenommen wurden, stellt sich die Frage, ob die göttliche Offenbarung in der Kirche gemäß den kulturellen Veränderungen unserer Zeit und gemäß der neuen anthropologischen Sichtweise, die diese Veränderungen fördern, neu interpretiert werden sollte; oder ob die göttliche Offenbarung für immer verbindlich, unveränderlich und ihr daher nicht zu widersprechen ist, gemäß dem Diktat des Zweiten Vatikanischen Konzils, dass Gott, der offenbart, „der Gehorsam des Glaubens“ gebührt (Dei Verbum 5); dass das, was zum Heil aller geoffenbart wird, „für immer unversehrt“ und lebendig bleiben und „an alle Generationen weitergegeben“ werden muss (7), und dass der Fortschritt des Verstehens keine Veränderung der Wahrheit der Dinge und Worte mit sich bringt, weil der Glaube „ein für alle Mal weitergegeben“ wurde (8), und das Lehramt nicht über dem Wort Gottes steht, sondern nur lehrt, was weitergegeben wurde (10).

2 Dubium über die Behauptung, dass die weit verbreitete Praxis der Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Offenbarung und dem Lehramt übereinstimmt (KKK 2357).

Nach der in der Heiligen Schrift bezeugten göttlichen Offenbarung, die die Kirche „aus göttlichem Auftrag und mit dem Beistand des Heiligen Geistes voll Ehrfurcht hört, heilig bewahrt und treu auslegt“ (Dei Verbum 10): „Im Anfang“ schuf Gott den Menschen zu seinem Bilde, männlich und weiblich schuf er sie und segnete sie, damit sie fruchtbar seien (vgl. Gen 1,27-28), wobei der Apostel Paulus lehrt, dass die Leugnung der geschlechtlichen Verschiedenheit die Folge der Leugnung des Schöpfers ist (Röm 1,24-32). Es stellt sich die Frage: Kann die Kirche von diesem „Grundsatz“ abweichen, indem sie ihn im Gegensatz zu dem, was Veritatis splendor 103 lehrt, als bloßes Ideal betrachtet und objektiv sündige Situationen wie gleichgeschlechtliche Partnerschaften als „mögliches Gut“ akzeptiert, ohne die geoffenbarte Lehre zu verletzen?

3 Dubium über die Behauptung, Synodalität sei eine „konstitutive Dimension der Kirche“ (Const.Ap. Episcopalis Communio 6), so dass die Kirche von Natur aus synodal sei.

Da die Bischofssynode nicht das Bischofskollegium vertritt, sondern lediglich ein beratendes Organ des Papstes ist, da die Bischöfe als Zeugen des Glaubens ihr Bekenntnis zur Wahrheit nicht delegieren können, stellt sich die Frage, ob die Synodalität das oberste regulative Kriterium für die ständige Leitung der Kirche sein kann, ohne die von ihrem Gründer gewollte konstitutive Ordnung zu verfälschen, wonach die höchste und volle Autorität der Kirche sowohl vom Papst kraft seines Amtes als auch vom Bischofskollegium zusammen mit seinem Oberhaupt, dem Papst, ausgeübt wird (Lumen gentium 22).

4 Dubium über die Unterstützung von Seelsorgern und Theologen für die These, dass „die Theologie der Kirche sich geändert hat“ und daher die Priesterweihe an Frauen verliehen werden kann.

Nach den weder korrigierten noch zurückgenommenen Äußerungen einiger Prälaten, mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil hätten sich die Theologie der Kirche und die Bedeutung der Messe verändert, stellt sich die Frage, ob das Diktat des Zweiten Vatikanischen Konzils noch gültig ist, wonach „das gemeinsame Priestertum der Gläubigen… und das Priestertum des Dienstes… [sich] unterscheiden (…) dem Wesen und nicht bloß dem Grade nach“ (Lumen Gentium 10) und die Priester die „heilige Weihevollmacht zur Darbringung des Opfers und zur Nachlassung der Sünden“ besitzen (Presbyterorum Ordinis 2), und im Namen und in der Person Christi, des Mittlers, handeln, durch den das geistliche Opfer der Gläubigen vollendet wird? Es stellt sich auch die Frage, ob die Lehre des apostolischen Schreibens Ordinatio Sacerdotalis des hl. Johannes Paul II., die als endgültig festzuhaltende Wahrheit lehrt, dass es unmöglich ist, Frauen die Priesterweihe zu erteilen, noch gültig ist, so dass diese Lehre nicht mehr einer Änderung oder einer freien Diskussion durch die Hirten oder die Theologen unterliegt.

5 Dubium über die Aussage „Vergebung ist ein Menschenrecht“ und das Beharren des Heiligen Vaters auf der Pflicht, jedem und immer die Absolution zu erteilen, so dass die Reue keine notwendige Bedingung für die sakramentale Absolution wäre.

Es stellt sich die Frage, ob die Lehre des Konzils von Trient noch in Kraft ist, wonach für die Gültigkeit der sakramentalen Beichte die Reue des Pönitenten erforderlich ist, die darin besteht, die begangene Sünde zu verabscheuen und nicht mehr sündigen zu wollen (Session XIV, Kapitel IV: DH 1676), so dass der Priester die Absolution aufschieben muss, wenn klar ist, dass diese Bedingung nicht erfüllt ist.

IV. Antwort des Papstes vom 11. Juli 2023, vorläufig noch ohne Einleitung und Briefschluss

Fünf Fragen und Antworten
1) Zweifel an der Behauptung, dass die göttliche Offenbarung angesichts der aktuellen kulturellen und anthropologischen Veränderungen neu interpretiert werden muss.
Die Äußerungen einiger Bischöfe, die weder korrigiert noch zurückgenommen wurden, haben die Frage aufgeworfen, ob die göttliche Offenbarung in der Kirche gemäß den kulturellen Veränderungen unserer Zeit und gemäß der neuen anthropologischen Sichtweise, die diese Veränderungen fördern, neu interpretiert werden sollte; oder ob die göttliche Offenbarung für immer verbindlich und unveränderlich … ist, gemäß den Worten des Zweiten Vatikanischen Konzils, dass Gott, der offenbart, „der Gehorsam des Glaubens“ gebührt (Dei Verbum 5); dass das, was zum Heil aller geoffenbart wird, „für immer unversehrt“ und lebendig bleiben und „an alle Generationen weitergegeben“ werden muss (7), und dass der Fortschritt im Verstehen keine Veränderung der Wahrheit der Dinge und Worte mit sich bringt, weil der Glaube „ein für alle Mal offenbart“ wurde (8), und das Lehramt dem Wort Gottes nicht überlegen ist, sondern nur das lehrt, was offenbart worden ist (10).

Die Antwort von Papst Franziskus
Liebe Brüder, obwohl es nicht immer ratsam erscheint, an mich gerichtete Fragen direkt zu beantworten, und es auch unmöglich wäre, sie alle zu beantworten, hielt ich es in diesem Fall angesichts der Nähe der Synode doch für angebracht, dies zu tun.
„Die Kirche wächst auch in ihrem Verständnis dessen, was sie selbst in ihrem Lehramt bekräftigt hat“
Antwort auf die erste Frage
(a) Die Antwort hängt von der Bedeutung ab, die Sie den Worten „neu interpretieren“ beilegen. Wenn es im Sinne von „besser auslegen“ verstanden wird, ist der Ausdruck gültig. In diesem Sinne hat das Zweite Vatikanische Konzil bekräftigt, dass es notwendig ist, dass durch die Arbeit der Exegeten - und ich möchte hinzufügen, der Theologen allgemein – „das Urteil der Kirche reift“ (Dei Verbum, 12).
b) Wenn es also stimmt, dass die göttliche Offenbarung unveränderlich und immer verbindlich ist, muss die Kirche demütig sein und anerkennen, dass sie ihren unergründlichen Reichtum nie ausschöpft und in ihrem Verständnis wachsen muss.
c) Folglich wächst sie auch in ihrem Verständnis dessen, was sie selbst in ihrem Lehramt bekräftigt hat.
d) Die kulturellen Veränderungen und die neuen Herausforderungen der Geschichte verändern die Offenbarung nicht, sondern können uns anregen, bestimmte Aspekte ihres überfließenden Reichtums besser zum Ausdruck zu bringen.
e) Es ist unvermeidlich, dass dies zu einem besseren Ausdruck einiger früherer Aussagen des Lehramtes führen kann, und das ist im Laufe der Geschichte auch geschehen.
f) Einerseits ist es wahr, dass das Lehramt dem Wort Gottes nicht überlegen ist; aber es ist gleichermaßen wahr, dass sowohl die Texte der Schrift als auch die Zeugnisse der Tradition einer Auslegung bedürfen, die es erlaubt, ihren bleibenden Gehalt von kulturellen Prägungen zu unterscheiden. Dies zeigt sich zum Beispiel in biblischen Texten (wie Exodus 21,20-21) und in einigen lehramtlichen Interventionen, die die Sklaverei tolerierten (vgl. Nikolaus V., Bulle Dum Diversas, 1452). Dies ist kein nebensächliches Argument, da es in engem Zusammenhang mit der immerwährenden Wahrheit der unveräußerlichen Würde der menschlichen Person steht. Diese Texte bedürfen der Auslegung. Dasselbe gilt für einige neutestamentliche Erwägungen über Frauen (1. Korinther 11, 3-10; 1. Timotheus 2, 11-14) und andere Texte der Heiligen Schrift und Zeugnisse der Tradition, die nicht in ihrer heutigen Form wiederholt werden können.
g) Es ist wichtig zu betonen, dass das, was sich nicht ändern kann, das ist, was „zum Heil aller“ geoffenbart wurde (Dei Verbum, 7). Daher muss die Kirche ständig unterscheiden, was für das Heil wesentlich ist und was hingegen sekundär oder weniger direkt mit diesem Ziel verbunden ist. Ich möchte daran erinnern, dass der heilige Thomas von Aquin sagte: „Je mehr man zu den Einzelheiten hinabsteigt, desto mehr nimmt die Unbestimmtheit zu“ (Summa Theologiae 1-1 1, q. 94, art. 4).
h) Schließlich kann eine einzelne Formulierung einer Wahrheit niemals richtig verstanden werden, wenn sie isoliert, losgelöst von dem reichen und harmonischen Kontext der gesamten Offenbarung, dargestellt wird. Die „Hierarchie der Wahrheiten“ impliziert auch, dass jede Wahrheit in einen angemessenen Zusammenhang mit zentraleren Wahrheiten und mit der Lehre der Kirche als Ganzes gestellt wird. Dies kann schließlich zu verschiedenen Arten der Darlegung ein und derselben Lehre führen, auch wenn „denjenigen, die sich eine monolithische, von allen ohne Nuancierungen verteidigte Lehre erträumen, das als Unvollkommenheit und Zersplitterung erscheinen mag. Doch in Wirklichkeit hilft diese Vielfalt, die verschiedenen Aspekte des unerschöpflichen Reichtums des Evangeliums besser zu zeigen und zu entwickeln“ (Evangelii gaudium, 40). Jede theologische Strömung hat ihre Risiken, aber auch ihre Chancen.
„Entscheidungen, die unter bestimmten Umständen Teil der pastoralen Klugheit sein können, müssen nicht notwendig zur Norm werden“
2) Zweifel an der Behauptung, die weit verbreitete Praxis der Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften stimme mit der Offenbarung und dem Lehramt überein (KKK 2357).
Nach der in der Heiligen Schrift bezeugten göttlichen Offenbarung, die die Kirche „im göttlichen Auftrag und mit Hilfe des Heiligen Geistes fromm anhört, heilig bewahrt und treu auslegt“ (Dei Verbum IO) (verhält es sich folgendermaßen): „Im Anfang“ erschuf Gott den Menschen als sein Bild, als Bild Gottes erschuf er ihn. Männlich und weiblich erschuf er sie. Gott segnete sie und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehrt euch (vgl. Gen l, 27-28), wobei der Apostel Paulus lehrt, dass die Leugnung der geschlechtlichen Verschiedenheit eine Folge der Leugnung des Schöpfers ist (Röm l, 24-32). Frage: Kann die Kirche von diesem „Prinzip“ abweichen, indem sie es im Gegensatz zu dem, was Veritatis splendor 103 lehrt, als ein bloßes Ideal betrachtet und objektiv sündige Situationen wie gleichgeschlechtliche Partnerschaften als „mögliches Gut“ akzeptiert, ohne die geoffenbarte Lehre zu verletzen?

Antwort von Papst Franziskus auf die zweite Frage
a) Die Kirche hat eine sehr klare Vorstellung von der Ehe: eine exklusive, stabile und unauflösliche Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, die von Natur aus offen für die Zeugung von Kindern ist. Nur diese Verbindung kann als „Ehe“ bezeichnet werden. Andere Formen der Verbindung verwirklichen sie nur „teilweise und in analoger Weise“ (Amoris laetitia 292), so dass sie streng genommen nicht als „Ehe“ bezeichnet werden können.
b) Es ist nicht nur eine Frage der Benennung, sondern die Wirklichkeit, die wir Ehe nennen, hat eine einzigartige wesentliche Beschaffenheit, die einen exklusiven Namen erfordert, der auf andere Wirklichkeiten nicht anwendbar ist. Sie ist zweifellos viel mehr als ein bloßes „Ideal“.
c) Aus diesem Grund vermeidet die Kirche jede Art von Ritus oder Sakramentale, die dieser Überzeugung widersprechen und den Anschein erwecken könnte, dass etwas, was nicht der Fall ist, als Ehe anerkannt wird.
d) In unserer Beziehung zu den Menschen dürfen wir jedoch die pastorale Liebe nicht vernachlässigen, die alle unsere Entscheidungen und Haltungen durchdringen muss. Die Verteidigung der objektiven Wahrheit ist nicht der einzige Ausdruck dieser Nächstenliebe, die auch aus Freundlichkeit, Geduld, Verständnis, Zärtlichkeit und Ermutigung besteht. Deshalb dürfen wir keine Richter sein, die nur verneinen, ablehnen und ausgrenzen.
e) Dementsprechend muss die pastorale Klugheit richtig einschätzen, ob es Formen der Segnung gibt, die von einer oder mehreren Personen erbeten werden und die nicht eine falsche Vorstellung von der Ehe vermitteln. Denn wenn man um einen Segen bittet, drückt man eine Bitte um Hilfe von Gott aus, eine Bitte, besser leben zu können, ein Vertrauen auf einen Vater, der uns helfen kann, besser zu leben.
f) Auch wenn es Situationen gibt, die aus objektiver Sicht moralisch nicht annehmbar sind, verlangt andererseits dieselbe pastorale Nächstenliebe von uns, andere Menschen, deren Schuld oder Verantwortung durch verschiedene Faktoren, die die subjektive Zurechenbarkeit beeinflussen, gemildert werden kann, nicht einfach als „Sünder“ zu behandeln (vgl. Johannes Paul II., Reconciliatio et Paenitentia, 17).
g) Entscheidungen, die unter bestimmten Umständen Teil der pastoralen Klugheit sein können, müssen nicht notwendig zur Norm werden. Das heißt, es ist nicht angebracht, dass eine Diözese, eine Bischofskonferenz oder irgendeine andere kirchliche Struktur auf Dauer und offiziell Verfahren oder Riten für alle möglichen Angelegenheiten genehmigt, denn alles, „was Teil einer praktischen Unterscheidung angesichts einer bestimmten Situation ist, kann nicht zur Norm erhoben werden“, weil dies „zu einer unerträglichen Kasuistik führen würde“ (Amoris laetitia 304). Das Kirchenrecht soll und kann nicht alles abdecken, und auch die Bischofskonferenzen mit ihren verschiedenen Dokumenten und Protokollen können dies nicht tun, da das Leben der Kirche durch viele Kanäle neben den normativen fließt.
„Dass die Kirche Gemeinschaft ist, impliziert notwendigerweise eine reale Beteiligung“
3) Zweifel an der Behauptung, die Synodalität sei eine „konstitutive Dimension der Kirche“ (Const.Ap. Episcopalis Communio 6), so dass die Kirche von Natur aus synodal sei.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Bischofssynode nicht das Bischofskollegium vertritt, sondern lediglich ein beratendes Organ des Papstes ist, da die Bischöfe als Zeugen des Glaubens ihr Bekenntnis der Wahrheit nicht delegieren können, wird gefragt, ob die Synodalität wirklich das oberste regulative Kriterium der ständigen Leitung der Kirche sein kann, ohne ihre von ihrem Gründer gewollte konstitutive Struktur zu verfälschen, wonach die höchste und volle Autorität der Kirche sowohl vom Papst kraft seines Amtes als auch vom Bischofskollegium zusammen mit seinem Oberhaupt, dem Papst, ausgeübt wird (Lumen Gentium 22).

Die Antwort von Papst Franziskus auf die dritte Frage
a) Obwohl Sie anerkennen, dass die höchste und volle Autorität der Kirche sowohl vom Papst kraft seines Amtes als auch vom Bischofskollegium zusammen mit seinem Oberhaupt, dem Papst, ausgeübt wird (vgl. Lumen Gentium, 22), bringen Sie mit diesen Fragen selbst Ihr Bedürfnis zum Ausdruck, sich zu beteiligen, Ihre Meinung frei zu äußern und mitzuarbeiten, und bitten so um eine Form der „Synodalität“ bei der Ausübung meines Amtes.
b) Die Kirche ist ein „Mysterium missionarischer Gemeinschaft“, aber diese Gemeinschaft ist nicht nur affektiv oder ätherisch, sondern impliziert notwendigerweise eine reale Beteiligung: Nicht nur die Hierarchie, sondern das ganze Volk Gottes sollte sich auf unterschiedliche Weise und auf verschiedenen Ebenen Gehör verschaffen und sich als Teil des Weges der Kirche fühlen. In diesem Sinne können wir sagen, dass die Synodalität als Stil und Dynamik eine wesentliche Dimension des Lebens der Kirche ist. Der heilige Johannes Paul II. hat in Novo millennio ineunte sehr schöne Worte darüber gefunden.
c) Es ist etwas ganz anderes, eine bestimmte synodale Methodik, so wie sie einer Gruppe passt, zu sakralisieren oder aufzuzwingen, sie zur Norm und zum obligatorischen Weg für alle zu machen, denn dies würde nur dazu führen, den synodalen Weg „einzufrieren“ und die unterschiedlichen Charakteristika der verschiedenen Teilkirchen und den vielfältigen Reichtum der Universalkirche zu ignorieren.
„Es handelt sich nicht um eine dogmatische Definition“
4) Zweifel angesichts der Tatsache, dass Hirten und Theologen die These unterstützen, nach der „die Theologie der Kirche sich geändert hat“ und daher die Priesterweihe auch Frauen gespendet werden kann.
Nach den weder korrigierten noch zurückgenommenen Äußerungen einiger Prälaten, mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil hätten sich die Theologie der Kirche und die Bedeutung der Messe verändert, stellt sich die Frage, ob das Wort des Zweiten Vatikanischen Konzils noch gültig ist, wonach „das allgemeine Priestertum der Gläubigen und das Amtspriestertum sich wesentlich und nicht nur dem Grade nach unterscheiden“ (Lumen Gentium IO) und dass die Priester kraft der „heiligen Vollmacht des ‚ordo‘, das Opfer darzubringen und Sünden zu vergeben" (Presbyterorum Ordinis 2), im Namen und in der Person Christi, des (göttlichen) Vermittlers, handeln, durch den das geistliche Opfer der Gläubigen vervollkommnet wird? Gefragt wird außerdem, ob die Lehre des Apostolischen Schreibens Ordinatio Sacerdotalis des heiligen Johannes Paul II., die als endgültig festzuhaltende Wahrheit die Unmöglichkeit lehrt, Frauen die Priesterweihe zu erteilen, noch gültig ist, so dass diese Lehre nicht mehr einer Änderung oder freien Diskussion durch Hirten oder Theologen unterliegt.

Die Antwort von Papst Franziskus auf die vierte Frage
a) „Das allgemeine Priestertum der Gläubigen und das Amtspriestertum unterscheiden sich wesentlich“ (Lumen gentium, 10). Es ist nicht angebracht, mit einem graduellen Unterschied zu argumentieren, denn das impliziert, dass das allgemeine Priestertum der Gläubigen als etwas „Zweitklassiges“ oder von geringerem Wert („ein niedrigerer Grad“) angesehen wird. Beide Formen des Priestertums erhellen und stützen sich gegenseitig.
b) Als der heilige Johannes Paul II. lehrte, es müsse „endgültig“ festgestellt werden, dass es unmöglich sei, Frauen die Priesterweihe zu erteilen, hat er keineswegs Frauen diskriminiert und den Männern die höchste Macht verliehen. Johannes Paul II. hat nämlich auch andere Dinge bekräftigt. Zum Beispiel, dass wir, wenn wir von priesterlicher Macht sprechen, uns in der Sphäre der Funktion befinden, nicht in der der Würde und der Heiligkeit (vgl. Johannes Paul II., Christifideles Laici, 51). Das sind Worte, die wir noch nicht ausreichend verinnerlicht haben. Er hat auch klar bekräftigt, dass, obwohl nur der Priester der Eucharistie vorsteht, die Aufgaben „nicht zu einer Überlegenheit der einen über die anderen führen“ (Johannes Paul II., Christifideles laici, Fußnote 190; vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung Inter Insigniores, VI). Er bekräftigte auch, dass die priesterliche Funktion, wenn sie „hierarchisch“ ist, nicht als eine Form der Herrschaft verstanden werden darf, sondern „ganz auf die Heiligkeit der Glieder Christi ausgerichtet ist“ (Johannes Paul II., Mulieris dignitatem, 27). Wenn dies nicht verstanden wird und die praktischen Konsequenzen dieser Unterscheidungen nicht gezogen werden, wird es schwer zu akzeptieren sein, dass das Priestertum nur Männern vorbehalten ist, und wir werden nicht in der Lage sein, die Rechte der Frauen oder die Notwendigkeit anzuerkennen, dass sie auf unterschiedliche Weise an der Leitung der Kirche teilnehmen.
c) Andererseits erkennen wir der Genauigkeit halber an, dass eine klare und verbindliche Doktrin über die genaue Natur einer „endgültigen Erklärung“ noch nicht vollständig entwickelt worden ist. Es handelt sich nicht um eine dogmatische Definition, obgleich sie von allen akzeptiert werden muss. Niemand darf ihr öffentlich widersprechen, und doch kann sie Gegenstand von Untersuchungen sein, wie im Fall der Gültigkeit von Weihen in der Anglikanischen Gemeinschaft.
„Es gibt viele Möglichkeiten, Reue auszudrücken“
5) Zweifel angesichts der Aussage „Vergebung ist ein Menschenrecht“ und des Beharrens des Heiligen Vaters auf der Verpflichtung, jedem und immer die Absolution zu erteilen, so dass die Reue keine notwendige Bedingung für die sakramentale Lossprechung wäre.
Gefragt wird, ob die Lehre des Konzils von Trient noch in Kraft ist, nach der für die Gültigkeit der sakramentalen Beichte die Reue des Beichtenden notwendig ist, die darin besteht, die begangene Sünde zu verabscheuen und nicht mehr sündigen zu wollen (Session XIV, Kapitel IV: DH 1676), so dass der Priester die Lossprechung aufschieben muss, wenn klar ist, dass diese Bedingung nicht erfüllt ist.

Die Antwort von Papst Franziskus auf die fünfte Frage
a) Reue ist notwendig für die Gültigkeit der sakramentalen Absolution und setzt die Absicht voraus, nicht wieder zu sündigen. Aber hier gilt keine Mathematik, und ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, dass der Beichtstuhl keine Zollstation ist. Wir sind nicht die Herren, sondern wir sind demütige Verwalter der Sakramente, die die Gläubigen nähren, denn diese Gaben des Herrn sind keine Reliquien, die man hüten muss, sondern Hilfen des Heiligen Geistes für das Leben der Menschen.
b) Es gibt viele Möglichkeiten, Reue auszudrücken. Bei Menschen mit einem sehr verletzten Selbstwertgefühl ist das Schuldbekenntnis oft eine grausame Folter, aber der bloße Akt, zur Beichte zu gehen, ist ein symbolischer Ausdruck der Reue und der Bitte um göttliche Hilfe.
c) Ich möchte auch daran erinnern, dass „es uns manchmal viel kostet, der bedingungslosen Liebe Gottes in der Seelsorge Raum zu geben“ (Amoris laetitia 311), aber das sollten wir lernen. In Anlehnung an Johannes Paul II. vertrete ich die Ansicht, dass wir von den Gläubigen keine zu präzisen und bestimmten Korrekturabsichten verlangen sollten, die schließlich abstrakt oder sogar narzisstisch würden, aber selbst die Vorhersehbarkeit eines neuen Falls „untergräbt nicht die Echtheit der Absicht“ (Johannes Paul II., Brief an Card. William W. Baum und die Teilnehmer am Jahreskurs der Apostolischen Pönitentiarie, 22. März 1996, 5).
d) Schließlich muss klar sein, dass alle Bedingungen, die üblicherweise bei einer Beichte aufgestellt werden, im Allgemeinen nicht anwendbar sind, wenn sich die Person in einer Situation der Agonie befindet oder wenn ihre geistigen und psychischen Fähigkeiten sehr eingeschränkt sind.
(vatican news – sk)

V. Zweite Beilage der Kundgabe an die Gläubigen (Anfragen an den Papst vom 21. August 2023)

An Seine Heiligkeit
FRANZISKUS
Summus Pontifex
Citta del Vaticano

Heiliger Vater,

wir sind sehr dankbar für die Antworten, die Sie uns freundlicherweise zu geben wünschten. Wir möchten zunächst klarstellen, dass wir, wenn wir Ihnen diese Fragen gestellt haben, dies nicht aus Angst vor dem Dialog mit den Menschen unserer Zeit oder vor den Fragen, die sie uns über das Evangelium Christi stellen könnten, getan haben. In der Tat sind wir, wie Eure Heiligkeit, davon überzeugt, dass das Evangelium dem menschlichen Leben Fülle verleiht und auf jede unserer Fragen eine Antwort gibt. Die Sorge, die uns bewegt, ist eine andere: Wir sind besorgt darüber, dass es Hirten gibt, die an der Fähigkeit des Evangeliums zweifeln, die Herzen der Menschen zu verwandeln, und ihnen schließlich nicht mehr die gesunde Lehre, sondern "Lehren nach ihren eigenen Vorlieben" (vgl. 2 Tim 4,3) vorschlagen. Es ist uns auch ein Anliegen zu verstehen, dass die Barmherzigkeit Gottes nicht darin besteht, unsere Sünden zuzudecken, sondern dass sie viel größer ist, indem sie uns befähigt, auf seine Liebe zu antworten, indem wir seine Gebote halten, das heißt, uns bekehren und an das Evangelium glauben (vgl. Mk 1,15).
Mit der gleichen Aufrichtigkeit, mit der sie uns geantwortet haben, müssen wir hinzufügen, dass Ihre Antworten die Zweifel, die wir geäußert hatten, nicht ausgeräumt, sondern eher noch vertieft haben. Wir sehen uns daher veranlasst, Eurer Heiligkeit, welche als Nachfolgerin des Petrus vom Herrn beauftragt ist, Eure Brüder im Glauben zu bestärken, diese Fragen erneut zu stellen und sie neu zu formulieren. Dies ist umso dringlicher angesichts der bevorstehenden Synode, die viele nutzen wollen, um die katholische Lehre in genau den Fragen zu leugnen, die unsere Zweifel betreffen. Wir stellen Dir daher unsere Fragen erneut, damit sie mit einem einfachen "Ja" oder "Nein" beantwortet werden können.

1. Eure Heiligkeit besteht darauf, dass die Kirche ihr Verständnis des Glaubensgutes vertiefen kann. Das ist in der Tat das, was Dei Verbum 8 lehrt und was zur katholischen Lehre gehört. Ihre Antwort erfasst jedoch nicht unser Anliegen. Viele Christen, darunter auch Priester und Theologen, argumentieren heute, dass die kulturellen und anthropologischen Veränderungen unserer Zeit die Kirche dazu bringen sollten, das Gegenteil von dem zu lehren, was sie immer gelehrt hat. Dies betrifft wesentliche, nicht sekundäre Fragen unseres Heils, wie das Glaubensbekenntnis, die subjektiven Bedingungen für den Zugang zu den Sakramenten und die Einhaltung des Sittengesetzes. Wir wollen also unser Zweifel neu formulieren: Ist es der Kirche heute möglich, Lehren zu verbreiten, die im Widerspruch zu dem stehen, was sie früher in Fragen des Glaubens und der Moral gelehrt hat, sei es durch den Papst ex cathedra, sei es durch die Definitionen eines Ökumenischen Konzils oder durch das allgemeine Lehramt der über die ganze Welt verstreuten Bischöfe (vgl. Lumen Gentium 25)?

2. Eure Heiligkeit hat darauf bestanden, dass es keine Verwechslung zwischen der Ehe und anderen Arten von Verbindungen sexueller Natur geben darf und dass daher jeder Ritus oder sakramentale Segen für gleichgeschlechtliche Paare, der zu einer solchen Verwechslung führen würde, vermieden werden sollte. Unsere Sorge ist jedoch eine andere: Wir sind besorgt, dass die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in jedem Fall Verwirrung stiften könnte, nicht nur, weil sie analog zur Ehe erscheinen könnte, sondern auch, weil homosexuelle Handlungen praktisch als ein Gut oder zumindest als das mögliche Gut dargestellt würden, das Gott von den Menschen auf ihrem Weg zu ihm verlangt. Lassen Sie uns also unser Dubium neu formulieren: Ist es möglich, dass ein Priester unter bestimmten Umständen die Ehe zwischen homosexuellen Personen segnen und damit suggerieren könnte, dass homosexuelles Verhalten als solches nicht im Widerspruch zu Gottes Gesetz und dem Weg der Person zu Gott steht? In Verbindung mit diesem Zweifel muss ein weiterer aufgeworfen werden: Bleibt die vom universalen ordentlichen Lehramt vertretene Lehre gültig, dass jede sexuelle Handlung außerhalb der Ehe und insbesondere homosexuelle Handlungen eine objektiv schwere Sünde gegen das Gesetz Gottes darstellen, unabhängig von den Umständen, unter denen sie stattfinden, und von der Absicht, mit der sie vollzogen werden?

3. Sie haben darauf hingewiesen, dass die Kirche eine synodale Dimension hat, da alle, auch die Laien, aufgerufen sind, daran teilzunehmen und ihre Stimme zu erheben. Unsere Schwierigkeit ist jedoch eine andere: Heute wird die künftige Synode zur "Synodalität" so dargestellt, als ob sie in Gemeinschaft mit dem Papst die höchste Autorität der Kirche bilde. Die Bischofssynode ist jedoch ein beratendes Organ des Papstes; sie vertritt nicht das Bischofskollegium und kann weder die in ihr behandelten Fragen regeln noch Dekrete dazu erlassen, es sei denn, der Papst, der die Beschlüsse der Synode zu ratifizieren hat, hat ihr in bestimmten Fällen ausdrücklich eine Beratungsbefugnis erteilt (vgl. can. 343 C.I.C.). Dies ist insofern ein entscheidender Punkt, als die Nichtbeteiligung des Bischofskollegiums an Fragen, wie sie die nächste Synode zu erörtern beabsichtigt und die die eigentliche Verfassung der Kirche berühren, genau der Wurzel der Synodalität zuwiderlaufen würde, die sie zu fördern vorgibt. Formulieren wir also unser Dubium neu: Wird die Bischofssynode, die in Rom stattfinden soll und der nur eine ausgewählte Vertretung von Hirten und Gläubigen angehört, in den lehrmäßigen oder pastoralen Fragen, zu denen sie sich äußern soll, die höchste Autorität der Kirche ausüben, die ausschließlich dem römischen Papst und, una cum capite suo, dem Bischofskollegium zukommt (vgl. can. 336 C.I.C.)?

4. In Ihrer Antwort haben Eure Heiligkeit klargestellt, dass die Entscheidung des heiligen Johannes Paul II. in Ordinatio Sacerdotalis endgültig ist, und zu Recht hinzugefügt, dass es notwendig ist, das Priestertum nicht im Sinne der Macht, sondern im Sinne des Dienstes zu verstehen, um die Entscheidung unseres Herrn, die heiligen Weihen nur Männern vorzubehalten, richtig zu verstehen. Andererseits haben Sie im letzten Punkt Ihrer Antwort hinzugefügt, dass die Frage noch weiter erforscht werden kann. Wir sind besorgt, dass einige diese Aussage so interpretieren könnten, dass die Frage noch nicht endgültig entschieden ist. In der Tat bekräftigt der heilige Johannes Paul II. in Ordinatio Sacerdotalis, dass diese Lehre unfehlbar vom ordentlichen und universalen Lehramt gelehrt wurde und daher zum Glaubensgut gehört. Dies war die Antwort der Kongregation für die Glaubenslehre auf eine Anfrage bezüglich des apostolischen Schreibens, und diese Antwort wurde von Johannes Paul II. selbst bestätigt. Wir müssen daher unser Dubium neu formulieren: Könnte die Kirche in Zukunft die Möglichkeit haben, Frauen die Priesterweihe zu erteilen, und damit im Widerspruch dazu stehen, dass der ausschließliche Vorbehalt dieses Sakraments für getaufte Männer zum Wesen des Weihesakraments gehört, das die Kirche nicht ändern kann?

5. Schließlich haben Eure Heiligkeit die Lehre des Konzils von Trient bestätigt, wonach die Gültigkeit der sakramentalen Absolution die Reue des Sünders voraussetzt, die den Entschluss einschließt, nicht mehr zu sündigen. Und Sie haben uns aufgefordert, nicht an der unendlichen Barmherzigkeit Gottes zu zweifeln. Wir möchten noch einmal betonen, dass unsere Frage nicht aus dem Zweifel an der Größe der Barmherzigkeit Gottes erwächst, sondern im Gegenteil aus dem Bewusstsein, dass diese Barmherzigkeit so groß ist, dass wir uns zu ihm bekehren, unsere Schuld bekennen und so leben können, wie er uns gelehrt hat. Einige könnten Ihre Antwort dahingehend interpretieren, dass die bloße Annäherung an die Beichte eine ausreichende Bedingung für den Erhalt der Absolution ist, da sie implizit das Bekenntnis der Sünden und die Reue einschließen könnte. Wir möchten daher unser Dubium neu formulieren: Kann ein Pönitent, der zwar eine Sünde zugibt, sich aber weigert, in irgendeiner Weise die Absicht zu bekunden, sie nicht wieder zu begehen, gültig die sakramentale Absolution empfangen?

Vatikanstadt, am 21. August 2023

Walter Card. BRANDMÜLLER
Raymond Leo Card. BURKE
Juan Card. SANDOVAL ÍÑIGUEZ
Robert Card. SARAH
Joseph Kard. ZEN ZE-KIUN

p.c. Seine Eminenz Pater Luis Francisco Card. LADARIA FERRER, S.I.

C) QUELLENANGABEN
Zu I. documentacatholicaomnia.eu/…d/1983-01-25,_Absens,_Codex_Iuris_Canonici,_GE.pdf , Seite 51
Zu II. cardinalburke.com/…bmitted-to-the-Holy-Father-GERMAN-2023October2.pdf
Zu III. cardinalburke.com/…ges/backgroundimages/Dubia-2023luglio10-GERMAN.pdf
Zu IV. Papst antwortet auf „Zweifel“ von fünf Kardinälen - Vatican News
Zu V. cardinalburke.com/…ges/Response-of-Pope-Francis-2023July11-GERMAN.pdf
Klaus Elmar Müller teilt das
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Bernold Baer
Hört er aber auch auf die Gemeinde nicht,
dann sei er für dich wie ein Heide oder ein Zöllner.

Matthäus 18 (EÜ):
“Die brüderliche Zurechtweisung
15 Wenn dein Bruder gegen dich sündigt, dann geh und weise ihn unter vier Augen zurecht! Hört er auf dich, so hast du deinen Bruder zurückgewonnen.
16 Hört er aber nicht auf dich, dann nimm einen oder zwei mit dir, damit die ganze Sache durch die Aussage …
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Hört er aber auch auf die Gemeinde nicht,
dann sei er für dich wie ein Heide oder ein Zöllner.


Matthäus 18 (EÜ):
“Die brüderliche Zurechtweisung
15 Wenn dein Bruder gegen dich sündigt, dann geh und weise ihn unter vier Augen zurecht! Hört er auf dich, so hast du deinen Bruder zurückgewonnen.
16 Hört er aber nicht auf dich, dann nimm einen oder zwei mit dir, damit die ganze Sache durch die Aussage von zwei oder drei Zeugen entschieden werde.

17
Hört er auch auf sie nicht, dann sag es der Gemeinde!

Hört er aber auch auf die Gemeinde nicht, dann sei er für dich wie ein Heide oder ein Zöllner.

18 Amen, ich sage euch: Alles, was ihr auf Erden binden werdet, das wird auch im Himmel gebunden sein, und alles, was ihr auf Erden lösen werdet, das wird auch im Himmel gelöst sein. 19 Weiter sage ich euch: Was auch immer zwei von euch auf Erden einmütig erbitten, werden sie von meinem himmlischen Vater erhalten. 20 Denn wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen.“