"geschiedene Wiederverheiratete" - das ist semantischer Betrug. Schon Augustinus spricht das Gemeinte ganz klar an in einem eigenen Werk von den ehebrecherischen Verhältnissen
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Die weitverbreitete Rede …

… von „wiederverheirateten Geschiedenen“ (die auf der Tagesordnung der verschiedensten katholischen Synoden steht) ist widersinnig und ein semantischer Betrug, denn – so …
Bernold Baer
Matthäus 5 (EÜ):
" 32 Ich aber sage euch:
Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt,
liefert sie dem Ehebruch aus;
und wer eine Frau heiratet,
die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.
"
1 Korinther 11 (Arndt):
“ 26. Denn so oft ihr dieses Brot esset und diesen Kelch trinket, verkündet ihr den Tod des Herrn, bis er kommt.
27. Wer daher unwürdig dieses Brot …Mehr
Matthäus 5 (EÜ):
" 32 Ich aber sage euch:

Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt,
liefert sie dem Ehebruch aus;

und wer eine Frau heiratet,
die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.
"

1 Korinther 11 (Arndt):
“ 26. Denn so oft ihr dieses Brot esset und diesen Kelch trinket, verkündet ihr den Tod des Herrn, bis er kommt.

27. Wer daher unwürdig dieses Brot isst, oder den Kelch des Herrn trinkt, wird des Leibes und Blutes des Herrn schuldig sein.

28. Es prüfe aber der Mensch sich selbst; und so esse er von diesem Brote und trinke von dem Kelche.

29. Denn wer unwürdig isst und trinkt, isst und trinkt sich das Gericht, indem er den Leib des Herrn nicht unterscheidet.

30. Deswegen sind unter euch viele Kranke und Schwache, und entschlafen viele.“

Heilige Eucharistie
Aussagen des Konzils von Trient

Dreizehnte Sitzung; des hochheiligen, allgültigen und allgemeinen;
Konzils von Trient; welches die Dritte ist unter Papst Julius III.

1. Kanon
Wenn jemand leugnet, (oben, Kap 3) dass in dem heiligsten Altarsakrament, wahrhaft, wirklich und wesentlich der Leib und das Blut, zugleich mit der Seele und der Gottheit unsers Herrn Jesu Christi und folglich Christus ganz enthalten sei, sondern sagt, er sei in demselben nur, wie in einem Zeichen oder Bilde oder der Kraft nach, der sei im Bann.

2. Kanon
Wenn jemand sagt, in dem hochheiligen Altarsakrament verbleibe die Wesenheit des Brotes und Weines zugleich mit dem Leibe und Blute unsers Herrn Jesu Christi und jene wunderbare und einzige Umwandlung der ganzen Wesenheit des Brotes in dem Leib und der ganzen Wesenheit des Weines in das Blut leugnet, indessen nur die Gestalten des Brotes und des Weines verbleiben (oben, Kap 4), welche Umwandlung eben die katholische Kirche sehr passend Transsubstantiation nennt, der sei im Bann.

3. Kanon
Wenn jemand leugnet (oben, Kap 3 und unten, Sitzung 21 Kapitel 1 und 3 von der Kommunion), dass in dem hochwürdigen Altarsakrament unter jeglicher Gestalt und nach geschehener Zerteilung, unter jeglichen Teilen beider Gestalten Christus ganz enthalten sei, der sei im Bann.

4. Kanon
Wenn jemand sagt, in dem wunderbaren Altarsakrament sei der Leib und das Blut unsers Herrn Jesu Christi nicht nach der vollbrachten Konsekration, sondern nur bei dem Gebrauch, während dem es genossen wird, aber nicht vorher oder nachher (oben, Kapitel 3); und in den konsekrierten Hostien oder Teilchen, welche nach der Kommunion aufbewahrt werden oder übrig sind, verbleibe nicht der wahre Leib des Herrn, der sei im Bann.

5. Kanon
Wenn jemand sagt, (oben, Kap 2) entweder die vorzügliche Frucht des heiligsten Altarsakramentes sei die Nachlassung der Sünden oder es gehen aus ihm keine andere Wirkungen hervor, der sei im Bann.

6. Kanon
Wenn jemand sagt, in dem heiligen Altarsakrament solle Christus, der eingeborene Sohn Gottes, nicht mit (oben, K. 6) Dienstverehrung, auch mit Äußerlicher, angebetet und somit nicht durch eine besondere festliche Feier verehrt und nicht in Prozessionen nach dem löblichen und allgemeinen Gebrauche und Übung der heiligen Kirche feierlich umhergetragen oder nicht öffentlich, damit er angebetet werde, dem Volke ausgesetzt werden und seine Anbeter seien Götzendiener, der sei im Bann.

7. Kanon
Wenn jemand sagt, es sei nicht erlaubt, das heilige Altarsakrament (oben, Kap 8) im Tabernakel aufzubewahren, sondern es müsse notwendig sogleich nach der Konsekration den Umstehenden ausgeteilt werden oder es sei nicht erlaubt, dass es ehrfurchtsvoll zu den Kranken getragen werde, der sei im Bann.

8. Kanon
Wenn jemand sagt, Christus im Altarsakramente dargereicht, werde nur geistlicher weise genossen und (oben, Kap 8) nicht auch sakramental und wirklich, der sei im Bann.

9. Kanon
Wenn jemand leugnet, (unten, Sitz. 14 Kap. 5 und Kanon 8 von der Buße) dass alle und jede Gläubigen Christi beiden Geschlechtes, wenn sie zu den Unterscheidungsjahren gekommen sind, verpflichtet seien, alle Jahre, wenigstens zur Osterzeit, nach dem Gebote der heiligen Mutter, der Kirche, die Kommunion zu empfangen, der sei im Bann.

10. Kanon
Wenn jemand sagt, es sei (oben, Kap 8) dem Messe haltenden Priester nicht erlaubt, sich selbst die Kommunion zu spenden, der sei im Bann.

11. Kanon
Wenn jemand sagt, (oben, Kap 7) der Glaube allein sei eine hinreichende Vorbereitung zum Genusse des heiligsten Altarsakraments, der sei im Bann.

Und damit ein so großes Sakrament nicht unwürdig und somit zum Tode und zur Verdammnis genossen werde; so verordnet und erklärt dieser heilige Kirchenrat, dass diejenigen, welche im Gewissen mit einer Todsünde beschwert sind, (ebendaselbst) so sehe sie sich auch für reuig halten mögen, wenn ein Beichtvater zu haben ist, notwendig zuerst eine sakramentale Beicht ablegen müssen.

Wenn aber jemand sich vermessen sollte, das Gegenteil zu lehren, zu predigen oder hartnäckig zu behaupten oder auch in öffentlicher Unterredung zu verteidigen, der sei dadurch selbst exkommuniziert.