intentio faciendi quod facit Ecclesia

„Was die objektive Seite betrifft, so genügt die intentio faciendi quod facit Ecclesia. Der Spender braucht darum nicht zu intendieren, was die Kirche intendiert, nämlich die Wirkungen des Sakramentes, z. B. die Sündenvergebung, hervorzubringen. Er braucht auch nicht zu intendieren, einen spezifisch katholischen Ritus zu vollziehen. Es genügt die Absicht, eine unter Christen übliche religiöse Handlung zu vollziehen.“ (Ludwig Ott, Grundriss der katholischen Dogmatik, zweite, veränderte Auflage, Freiburg im Breisgau 1954, S. 396)