Katholische Gnadenlehre

Das Konzil von Trient erklärt: „Wer sagt, durch diese Sakramente des Neuen Bundes werde die Gnade nicht aufgrund der vollzogenen 〈sakramentalen〉 Handlung [= ex opere operato] verliehen [...]: der sei mit dem Anathema belegt.“ (DH 1608)
textbasiert Ostbelgien
Es genügt die Intention, zu tun, was die Kirche tut.
Schließlich, allso effektiv, ist zur Gültigkeit der Sakramentenspendung keine intentio specialis et reflexa erforderlich, sondern nur eine intentio generalis et directa.
textbasiert Ostbelgien
Doch wie werden die heiligen, die wirksamen Sakramente vollzogen?
Papst Eugen IV. lehrt, dass sie „durch dreierlei vollzogen“ werden, „nämlich durch die Dinge als Materie, die Worte als Form und die Person des Spenders, der das Sakrament erteilt in der Absicht, zu tun, was die Kirche tut; wenn irgendetwas von diesen fehlt, kommt das Sakrament nicht zustande“ (DH 1312).
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Doch wie werden die heiligen, die wirksamen Sakramente vollzogen?

Papst Eugen IV. lehrt, dass sie „durch dreierlei vollzogen“ werden, „nämlich durch die Dinge als Materie, die Worte als Form und die Person des Spenders, der das Sakrament erteilt in der Absicht, zu tun, was die Kirche tut; wenn irgendetwas von diesen fehlt, kommt das Sakrament nicht zustande“ (DH 1312).

Das Konzil von Trient bestätigt die Notwendigkeit der Intention: „Wer sagt, bei den Spendern sei, wenn sie die Sakramente vollziehen und spenden, nicht die Absicht erforderlich, wenigstens zu tun, was die Kirche tut: der sei mit dem Anathema belegt.“ (DH 1611)

Morgott betont, „daß die Intention ein wesentliches Element der sacramentalen Handlung oder des Sacraments bildet“ (Franz Morgott, Der Spender der heiligen Sacramente nach der Lehre des heiligen Thomas von Aquin, Freiburg i. B. 1886, S. 66).

Premm schreibt: „Die Intention des Spenders ist, wie bewiesen, erfordert, damit ein sakramentales Zeichen vorliege; sie gehört also zum opus operatum dazu.“ (Matthias Premm, Katholische Glaubenskunde. Ein Lehrbuch der Dogmatik, Bd. 3,1, 2. Auflage, Wien 1957, S. 106)

Specht erklärt: „Die Sakramente wirken freilich, wenn sie einmal zustande gekommen, ex opere operato, aber damit sie zustande kommen, d. h. damit sie von einer bloß profanen Handlung sich unterscheiden, ist der spezifizierende Wille [= rechte Intention] des Spenders erforderlich.“ (Thomas Specht, Lehrbuch der Dogmatik, Bd. 2, Regensburg 1908, S. 184)

Dieringer formuliert es so: „Die Sacramente, in der rechten Intention vollzogen, vermitteln die Gnade ex opere operato.“ (F. X. Dieringer, Lehrbuch der katholischen Dogmatik, 5. Auflage, Mainz 1865, S. 653)