So geht Rom bei der Beurteilung von Erscheinungen vor
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Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmasslicher Erscheinungen und Offenbarungen.
Vorbemerkung zur Entstehung und zum Charakter der Normen ...
I. Kriterien, um wenigstens mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit
den Charakter mutmaßlicher Erscheinungen und Offenbarungen
beurteilen zu können ...
II. Über die Art des Eingriffs der zuständigen kirchlichen Autorität ...
III. Die zum Einschreiten zuständigen Autoritäten ...
IV. Das Einschreiten der Hl. Kongregation für die Glaubenslehre ...
... Die vorliegenden Normen sind in der Vollversammlung dieser Hl. Kongregation beschlossen und von Papst Paul VI., feliciter regnans, am 24. Februar 1978 approbiert worden.
Rom, am Sitz der Hl. Kongregation für die Glaubenslehre, am 25. Februar 1978.