Karlsruhe: Ehegattensplitting gilt auch für Homo-Ehe
"Das Ehegattensplitting muss laut Verfassungsgericht auch bei einer Homo-Ehe gelten. Gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern Steuervorteile vorzuenthalten ist laut den Richtern verfassungswidrig.
Die Ungleichbehandlung von Eheleuten und eingetragenen homosexuellen Lebenspartnern ist verfassungswidrig. Nach einem am Donnerstag vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichen Beschluss müssen Homosexuelle auch vom Ehegattensplittung profitieren können. (Az.: 2 BvR 909/06 u.a.)
Das Gericht verlangte, dass die entsprechenden Gesetze rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden. Die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting für Eheleute könnten bis zu neuen Vorgaben übergangsweise auf eingetragene Lebenspartnerschaften angewandt werden, hieß es. Eingetragene Lebenspartnerschaften gibt es seit dem 1. August 2001."
Hier weiterlesen:www.welt.de/…/Ehegattensplitt…
Die Ungleichbehandlung von Eheleuten und eingetragenen homosexuellen Lebenspartnern ist verfassungswidrig. Nach einem am Donnerstag vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichen Beschluss müssen Homosexuelle auch vom Ehegattensplittung profitieren können. (Az.: 2 BvR 909/06 u.a.)
Das Gericht verlangte, dass die entsprechenden Gesetze rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden. Die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting für Eheleute könnten bis zu neuen Vorgaben übergangsweise auf eingetragene Lebenspartnerschaften angewandt werden, hieß es. Eingetragene Lebenspartnerschaften gibt es seit dem 1. August 2001."
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