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Impfen auf Dienstanweisung?

Die bundesweite Impfkampagne gegen das Coronavirus steht noch am Anfang. Doch sobald mehr Menschen geimpft sind, dürfte die Frage aufkommen: Was darf ein Arbeitgeber von seinen Angestellten verlangen?

Von Christoph Kehlbach, ARD-Rechtsredaktion

Darf mich mein Arbeitgeber anweisen, mich impfen zu lassen?

Nein, das darf er in aller Regel nicht. Zwar haben Arbeitgeber grundsätzlich ein Weisungsrecht gegenüber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Oft wird das auch als Direktionsrecht bezeichnet. Aber dieses Recht bezieht sich auf die Ausführung der Arbeit, also auf dienstliche Belange. Es reicht nicht weit in das Privatleben der Angestellten hinein. Eine dienstliche Impf-Anweisung darf der Arbeitgeber daher nicht aussprechen.

Denn: Die Impfung gegen das Coronavirus stellt zunächst einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar - auch wenn sie letztlich vor einer schweren Erkrankung schützt. Zudem ist auch die allgemeine Handlungsfreiheit betroffen. Beides sind Grundrechte. Die Entscheidung, eine Impfung zuzulassen, ist also eine höchst individuelle. Der Arbeitgeber muss sich in aller Regel aus solchen persönlichen Angelegenheiten heraushalten. Eine "betriebsinterne Impfplicht" kann er nicht verhängen. Dieser Grundsatz gilt übrigens auch umgekehrt: Ein Arbeitgeber, der seinerseits Impfgegner ist, darf seinen Angestellten auch nicht untersagen, sich impfen zu lassen. Dafür gelten dieselben Prinzipien.

Quelle: tagesschau.de/…mpfen-dienstanweisung-101.html