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"Manche werden das Ergebnis für nicht angemessen halten", sagte der Kölner Generalvikar Guido Assmann: "Aber: Auch ein kirchliches Verwaltungsstrafverfahren basiert – analog zum staatlichen Recht – auf einer Beweispflicht und der Beachtung geltender Rechtsgrundlagen." Der Priester dürfe aber im Sinne der Prävention künftig weder in der Kinder- und Jugendarbeit noch in der Pfarrei-Seelsorge oder …Mehr
"Manche werden das Ergebnis für nicht angemessen halten", sagte der Kölner Generalvikar Guido Assmann: "Aber: Auch ein kirchliches Verwaltungsstrafverfahren basiert – analog zum staatlichen Recht – auf einer Beweispflicht und der Beachtung geltender Rechtsgrundlagen." Der Priester dürfe aber im Sinne der Prävention künftig weder in der Kinder- und Jugendarbeit noch in der Pfarrei-Seelsorge oder in leitender Position tätig werden.
katholisch.de

Von Woelki beförderter Pfarrer nach Vorwürfen freigesprochen

darf wieder als Priester tätig sein – allerdings unter Auflagen. Er wurde im Rahmen eines kirchlichen Strafverfahrens "aus tatsächlichen und …