Lunacek-Bericht: europaweite (Homo-)Meinungsdiktatur
Nachdem das Europäische Parlament am 10. Dezember 2013 den sog. „Estrela-Bericht“, der ein Recht auf Abtreibung und eine ultraliberale Sexualkunde in den Schulen forderte, abgelehnt hat, sorgt nun ein neues Papier für Unmut im europäischen christlich-konservativen Lager: der „Lunacek-Bericht“. Von Mathias von Gersdorff.
Der „Lunacek-Bericht“ strebt die Errichtung eines „EU-Fahrplans zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität“ an. Noch im Januar soll die Vorlage im Plenum des EU-Parlaments debattiert werden.
Federführend ist die österreichische Europaabgeordnete Ulrike Lunacek von der Fraktion der Grünen. Bekannt ist sie für die aufdringliche Betonung ihrer eigenen Homosexualität in der Öffentlichkeit.
Der Schlüsselbegriff des Berichts ist das Wort „Homophobie“. Das Papier suggeriert, daß diese „Phobie“ in Europa grassiert und homosexuelle Personen pausenlos Haß und Verfolgungen ausgesetzt seien. Dies müsse endlich ein Ende haben, wofür sich eben das Europäische Parlament und die Europäischen Institutionen einsetzen sollen.
Begriff wird bewußt unklar gelassen
Was Homophobie konkret ist, wird im Bericht nur angedeutet. Eigentlich bedeutet „Homophobie“ eine irrationale, unbegründete Furcht vor Homosexualität - eine Phobie eben, die eine pathologische Dimension erreicht und sich aus Wahnvorstellungen speist, wie auch die Klaustrophobie, die Agoraphobie, die soziale Phobie und so weiter.
Phobien können für die Opfer erhebliche Nachteile bringen und sogar gefährlich werden, weshalb sie ggf. psychiatrischer Behandlung bedürfen.
Wird der Begriff „Homophobie“ aber in der Politik verwendet, wird er bewußt im Unklaren belassen. Manche Politiker fordern zwar gerne inbrünstig Maßnahmen dagegen, sie erklären aber nicht, was Homophobie genau ist. Das überlassen sie gerne den linken Medien.
Diese zeigen wesentlich weniger Skrupel, wenn es darum geht, Homophobie oder homophobe Menschen ausfindig zu machen: Jeder, der nicht uneingeschränkt den politischen Forderungen der Homo-Lobby zustimmt, ist homophob oder zumindest einer starken Homophobie verdächtigt. Dabei wird Homophobie mit Rassismus, Antisemitismus, Ausländerfeindlichkeit usw. gleichgestellt.
Die Beweislast wird umgekehrt
Was angestrebt wird, ist offensichtlich:
Wer sich in irgendeiner Weise kritisch zu Homosexualität oder den politischen Forderungen der Homo-Lobby äußert, wird sofort der Homophobie verdächtigt und muß selber beweisen, daß er nicht homophob ist.
Es gilt also die umgekehrte Beweislast: Nicht der Kläger muß beweisen, daß er im Recht ist, sondern der Angeklagte. Dieser muß glaubhaft erklären können, er sei nicht „homophob“, falls er sich beispielsweise gegen ein Adoptionsrecht für homosexuelle Paare ausspricht.
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Der „Lunacek-Bericht“ strebt die Errichtung eines „EU-Fahrplans zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität“ an. Noch im Januar soll die Vorlage im Plenum des EU-Parlaments debattiert werden.
Federführend ist die österreichische Europaabgeordnete Ulrike Lunacek von der Fraktion der Grünen. Bekannt ist sie für die aufdringliche Betonung ihrer eigenen Homosexualität in der Öffentlichkeit.
Der Schlüsselbegriff des Berichts ist das Wort „Homophobie“. Das Papier suggeriert, daß diese „Phobie“ in Europa grassiert und homosexuelle Personen pausenlos Haß und Verfolgungen ausgesetzt seien. Dies müsse endlich ein Ende haben, wofür sich eben das Europäische Parlament und die Europäischen Institutionen einsetzen sollen.
Begriff wird bewußt unklar gelassen
Was Homophobie konkret ist, wird im Bericht nur angedeutet. Eigentlich bedeutet „Homophobie“ eine irrationale, unbegründete Furcht vor Homosexualität - eine Phobie eben, die eine pathologische Dimension erreicht und sich aus Wahnvorstellungen speist, wie auch die Klaustrophobie, die Agoraphobie, die soziale Phobie und so weiter.
Phobien können für die Opfer erhebliche Nachteile bringen und sogar gefährlich werden, weshalb sie ggf. psychiatrischer Behandlung bedürfen.
Wird der Begriff „Homophobie“ aber in der Politik verwendet, wird er bewußt im Unklaren belassen. Manche Politiker fordern zwar gerne inbrünstig Maßnahmen dagegen, sie erklären aber nicht, was Homophobie genau ist. Das überlassen sie gerne den linken Medien.
Diese zeigen wesentlich weniger Skrupel, wenn es darum geht, Homophobie oder homophobe Menschen ausfindig zu machen: Jeder, der nicht uneingeschränkt den politischen Forderungen der Homo-Lobby zustimmt, ist homophob oder zumindest einer starken Homophobie verdächtigt. Dabei wird Homophobie mit Rassismus, Antisemitismus, Ausländerfeindlichkeit usw. gleichgestellt.
Die Beweislast wird umgekehrt
Was angestrebt wird, ist offensichtlich:
Wer sich in irgendeiner Weise kritisch zu Homosexualität oder den politischen Forderungen der Homo-Lobby äußert, wird sofort der Homophobie verdächtigt und muß selber beweisen, daß er nicht homophob ist.
Es gilt also die umgekehrte Beweislast: Nicht der Kläger muß beweisen, daß er im Recht ist, sondern der Angeklagte. Dieser muß glaubhaft erklären können, er sei nicht „homophob“, falls er sich beispielsweise gegen ein Adoptionsrecht für homosexuelle Paare ausspricht.
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