Zweihundert
4326
01:37
Flüchtling tötet Deutschen in Lutherstadt Wittenberg-Totschlag an Markus H. fucktheeublog.wordpress.com/…/skandalurteil-i…More
Flüchtling tötet Deutschen in Lutherstadt Wittenberg-Totschlag an Markus H.
fucktheeublog.wordpress.com/…/skandalurteil-i…
Tina 13
„In seiner Anzeige macht Anwalt Seifert die Vorsitzende der Jugendstrafkammer für seinen „zwangsweisen“ Ausschluss persönlich verantwortlich. Die Weisung der Richterin mit der Begründung, er sei Belgier, erfülle zudem den Tatbestand der „Volksverhetzung“, soll es in der Strafanzeige heißen. Nachdem die Richterin nicht über das Hausrecht verfüge, komme noch der Straftatbestand der Amtsanmaßung …More
„In seiner Anzeige macht Anwalt Seifert die Vorsitzende der Jugendstrafkammer für seinen „zwangsweisen“ Ausschluss persönlich verantwortlich. Die Weisung der Richterin mit der Begründung, er sei Belgier, erfülle zudem den Tatbestand der „Volksverhetzung“, soll es in der Strafanzeige heißen. Nachdem die Richterin nicht über das Hausrecht verfüge, komme noch der Straftatbestand der Amtsanmaßung hinzu. Indem die Richterin dem Anwalt der Nebenklage die „Teilnahme an der Hauptverhandlung vereiteln wollte“, habe habe sie sich auch noch der versuchten Rechtsbeugung schuldig gemacht. Überdies liege noch eine „Beleidigung meiner Person“ vor, so Seifert in seiner Anzeige. Mit ihren Handlungen habe die Richterin ihn „in der Berufsehre als belgischer Rechtsanwalt“ verletzt.

„Ich denke, das Motiv der Vorsitzenden liegt darin, dass ich mich bereits in der Hauptverhandlung vom 19. März 2020 einer Verständigung über das Strafmaß des Angeklagten widersetzt habe“, so die Mutmaßung des Anwalts.„

„Die Bürgerbewegung „Ein Prozent„, die Karsten Hempel, den Vater des Opfers, seit Anfang 2018 begleitet und unterstützt – 10.985 Euro konnte an Hempel für seine Prozesskosten überwiesen werden- macht die beiden Alternativen auf, dass der Bundesgerichtshof die Revision von Karsten Hempel und seinem Anwalt Seifert verwirft – womit die zweijährige Bewährungsstrafe rechtsgültig würde – oder er gibt der Revision statt. Dann muss der Fall in Sachsen-Anhalt vor einer anderen Jugendkammer völlig neu aufgerollt werden. Und auf diesen Fall muss Karsten Hempel hoffen, so die Bürgerinitiative, die davon ausgeht, dass es bis zur Entscheidung des BGHs zwischen drei und sechs Monate vergehen werden. „Zeit, die wir nutzen müssen, um auf die große Ungerechtigkeit, die Karsten Hempel zuteil wird, hinzuweisen“, so „Ein Prozent“.

Der Fall Marcus H. sei ein Beispiel für das „zynische Rechtsverständnis des Establishments. Inwieweit Landesjustizministerin Keding ihre Finger im Spiel hatte, darüber können wir nur spekulieren. Doch alles im Fall Marcus H. – die zögerlichen (Nicht-)Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dessau, die abgesagten Prozesstermine, die extrem milde Bewährungsstrafe – deutet darauf hin, dass versucht wurde, den Fall im Nichts verschwinden zu lassen. Denn schließlich wird im Frühjahr 2021 in Sachsen-Anhalt gewählt!“.

(Auszug)