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Nur die Heiligen im Himmel werden herrlich.
Der „Kleine Katechismus“ von Pater Martin Ramm FSSP ist online unter kleiner-katechismus.de abrufbar. Gedruckt ist er gegen eine Spende auch in größerer Menge bei p.ramm@fssp.ch zu bestellen.
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Die Kirche lehnte die Leichenverbrennung (Kremation) bis 1964 kategorisch ab. Seit 1964 gestattet die Kirche die Kremation unter der Bedingung, dass dies nichts mit der Leugnung der Auferstehung des Fleisches zu tun hat.
Grundsätzlich ist es eigentlich nicht richtig einen Leichnam zu verbrennen, denn der Leib ist Gottes Tempel, berufen zur Auferstehung. Deshalb ist es nicht richtig, den Leib eines …More
Die Kirche lehnte die Leichenverbrennung (Kremation) bis 1964 kategorisch ab. Seit 1964 gestattet die Kirche die Kremation unter der Bedingung, dass dies nichts mit der Leugnung der Auferstehung des Fleisches zu tun hat.

Grundsätzlich ist es eigentlich nicht richtig einen Leichnam zu verbrennen, denn der Leib ist Gottes Tempel, berufen zur Auferstehung. Deshalb ist es nicht richtig, den Leib eines Menschen gewaltsam zu vernichten. Zudem war es eine in der heidnischen Antike weitverbreitete Sitte die Toten zu verbrennen, eine Tradition, von der sich das Christentum bewusst abgrenzen wollte. Ab dem 19. Jahrhundert kamen dann auch sog. Leichenverbrennungsvereine, vor allem im freimaurerischen Bereich auf, die sich bewusst verbrennen lassen wollten.
Gegen dies intervenierte Papst Leo XIII. in einem Schreiben vom 19.5.1886 in dem er die Feuerbestattung und die Zugehörigkeit zu Leichenverbrennungsvereinen verbot.

Mit der Auferstehung hat dies jedoch nichts zu tun. Es sterben ja auch immer wieder Menschen durch Feuersbrünste, die in keinster Weise, die Absicht hatten sich kremieren zu lassen. Auch bei der normalen Erdbestattung verwest der Körper langsam und wird zu Asche. Das ist also nicht entscheidend für die Auferstehung des Fleisches.

Fazit: Die Leichenverbrennung ist nicht katholisch und würde von der Kirche immer zurückgewiesen. Mit der Auferstehung hat dies aber nichts zu tun. Es geht im Grunde darum, dass man dem Leib eines Menschen nicht absichtlich zerstören soll.