Mons. Fellay: "Selbst wenn die Autoritäten sagen, dass eine Person exkommuniziert wurde, wenn diese Person vor Gott keine Sünde begangen hat, ist sie nicht exkommuniziert. Das kanonische Recht selbst erkennt dies. Das heißt, wenn es Umstände gibt, die es subjektiv nicht zu einer persönlichen Sünde machen, dann gibt es keine Exkommunikation. In diesem Fall hat selbst, wenn sie mit der Exkommunikation drohen, diese keinen Wert."
So ist es.
@Otto II Fellay hat insofern recht, es kann in diesem Falle kein allgemeines Verschulden geben, denn das Gewissen der Gläubigen ist die erste Distanz, zumal ein Papst über das persönliche Gewissen nicht bestimmen kann ! Zum anderen sind die Formulierungen des Konzils so vieldeutig und unklar, dass man vieles heraus lesen kann . Diese Mehrdeutigkeit gab es schon bei Luther und man weiß was daraus geworden ist . Diese Exkommunikation ist sowieso ungültig, wie sie damals von Johannes Paul II. ungültig war, denn wer einen Koran küßt, die Allerlösung predigt, kann kein Heiliger und kein Papst sein ... !
Die Exkommunikation der Piusbrüder hätte nicht geschehen dürfen, denn sie ist ungültig ... ! Ungültig deshalb, weil Johannes Paul II. sich von dem Trubel des Konzils hat treiben lassen und vorschnell gehandelt hat ! Anders bei Benedikt XVI. dieser hätte der FSSPX einen kirchlichen Status geben können und es wäre Ruhe gewesen, aber aus großer Rücksicht auf seinen Vorgänger tat er das nicht . So wurde eine große Chance verspielt ... !
Papst Benedikt XVI hat im Sinne einer vorsichtigen Annäherung explizit die Trauungen und die Beichten, die von FSSPX vorgenommen werden, für gültig erklärt.
Sind die Betroffenen jetzt nicht mehr verheiratet und reuigen Sünder jetzt nicht mehr los gesprochen ?
Was ist das für ein Kasperletheater in Rom ?
Glauben die wirklich, daß das noch jemand ernst nimmt ?