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Leitfaden zur Entbindung von der Schulpflicht Die Entbindung von der Schulpflicht kann mithilfe der Mitgliedschaft in der Verfassunggeben-den Versammlung erfolgen. Hier können Sie sich anmelden: Mehr
Leitfaden zur Entbindung von der Schulpflicht

Die Entbindung von der Schulpflicht kann mithilfe der Mitgliedschaft in der Verfassunggeben-den Versammlung erfolgen. Hier können Sie sich anmelden: www.gemeinwohllobby.de

Die folgenden zwei Schreiben „Anschreiben an die Behörden“ (s. Seite 2) und „Mitteilung“ an die Behörden“ (s. Seite 3-4) müssen Sie mit Ihren eigenen Angaben ergänzen, die Adresse der Behörde eintragen und unterschreiben. Bei mehreren Kindern muss man für jedes Kind nur die Mitteilung neu ausfüllen. Zu dem Anschreiben und der Mitteilung kommen als Anlage noch zwei Bundestagsbriefe (siehe PDF Seite 51- 82 und Anmerkungen hierzu unten), die Kenntnisnahme des EU-Parlaments (siehe PDF Seite 9) und die Kopie der Mitteilung zu Ihrer Mitgliedschaft (jeweils Mutter und Vater bzw. beider Erziehungsberechtigten) an den Bundestag.

Die folgenden Stellen/Behörden müssen Sie anschreiben:

- die Schulleitung,
- bei privaten Schulen auch den Schulträger,
- Jugendamt,
- Schulamt oder Schulaufsicht,
- örtliche Polizei,
- Polizeizentrale Ihres Bundeslandes,
- Bildungsminister.

Die Adressen der Bildungsminister und der Polizeizentralen der 16 Bundesländer finden Sie in dieser Datei in den letzten Seiten.

Jeden Brief senden Sie mit Einwurfeinschreiben oder Priosendung. Bitte das Anschreiben und die Mitteilung vorher kopieren. Nach einigen Tagen über die Online-Sendungsverfolgung den Eingang der Sendung abfragen, Screenshot anfertigen, ausdrucken und dem jeweiligen Schreiben zufügen. Wenn Sie einen Brief persönlich bei einer Behörde abgeben sollten, lassen Sie sich die Eingabe auf jeden Fall quittieren lassen.

Anmerkungen
1 = hier sind die unterstrichenen Passagen wesentlich. Die Weiterleitung an den Petitionsausschuss des Bundestages ist eine offensichtliche Verkennung der Rechtsgrundlage und Bedeutung einer Verfassunggebenden Versammlung. Die Initiatorin führt hierzu in Ihrem Antwortschreiben vom 01.02.2021 an den Bundestagspräsidenten folgendes unmissverständlich aus: „...Ich muss hier ausdrücklich darauf hinweisen, dass das deutsche Volk zu einer Verfassungsgebung weder eine Petition noch eine besondere konstitutionelle Ermächtigung benötigt (s. Anlage Schreiben des Bundestages). Verfassungsgebungen ausschließlich durch das deutsche Volk können jederzeit stattfinden und eine solche findet in Deutschland gegenwärtig in einem absolut demokratischen Prozess tatsächlich statt.“
(siehe: gemeinwohllobby.de/…l/Antwort an den Bundestag.pdf)

2 = auch hier sind die unterstrichenen Passagen wesentlich. Auch schon in diesem Schreiben wird versucht, die Rechtsgrundlage und Bedeutung der Verfassunggebenden Versammlung unsachgemäß zu relativieren. Der Art. 146 GG hat bis zum heutigen Tag lediglich transistorischen Charakter und erhebt mitnichten das Grundgesetz zu einer für das gesamtdeutsche Volk geltenden Verfassung.
(siehe: dominik-storr.de/…gesamtdeutsche-verfassung.html