Art. 5 Grundgesetz

Meinungsfreiheit: Keine Impressumspflicht

Ein "Impressum" wie es in Deutschland das TMG rechtswidrig vorschreibt, ist in Ländern mit staatlich garantierter Meinungsfreiheit nicht notwendig. Sogar im Gegenteil: Eine mit § 5 TMG vergleichbare …Mehr
Ein "Impressum" wie es in Deutschland das TMG rechtswidrig vorschreibt, ist in Ländern mit staatlich garantierter Meinungsfreiheit nicht notwendig. Sogar im Gegenteil: Eine mit § 5 TMG vergleichbare Vorschrift wird beispielsweise in den USA sogar als verfassungswidrig angesehen, so dass sogar aktiv von einem „Imprint“ abzuraten ist. (Quelle)
Auch USA erklärt weiß: "Eine Impressumspflicht wäre in den USA verfassungswidrig: Der Erste Verfassungszusatz verbietet es dem Staat auf allen Ebenen, derartige Bedingungen für die freie Meinungsäußerung zu stellen. Für das Internet gilt dabei nach dem Urteil Reno vs. ACLU des Obersten Gerichts von 1997 der „volle Schutz“ des First Amendment. Tatsächlich gibt es nicht einmal ein englisches Wort für „Impressum“, wie die Wikipedia bestätigt (Stand Dezember 2010)."
Lassen wir uns also nicht von deutschen Wichtigtuern irritieren, deren Kontrollsucht offensichtig ist. Unterstützen wir lieber gloria.tv: gloria.tv/search/gloria tv spenden
Art. 5 Grundgesetz
Plädoyer für mehr mediale Vielfalt: Wer je die Macht der Medien in einer Gesellschaft unterschätzt hat, der wird in den ersten Wochen des Jahres 2022…Mehr
Plädoyer für mehr mediale Vielfalt: Wer je die Macht der Medien in einer Gesellschaft unterschätzt hat, der wird in den ersten Wochen des Jahres 2022 aus einer tiefen Illusion geweckt. Hatten wir gerade noch 23 Monate der ununterbrochenen Corona-Berichterstattung zu gewärtigen, so hat sich mit dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine das Bild nicht nur ...
Medienlandschaft: Plädoyer für mehr mediale Vielfalt
(Weiterer Text für Abonennten, Probe-Abo möglich)