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Römischer Katechismus nach dem Beschlusse des Konzils von Trient für die Pfarrer, Auf Befehl der Päpste Pius V. und Klemens XIII. herausgegeben, übersetzt nach der zu Rom 1855 veröffentlichten Ausgabe mit Sachregister.SECHSTES HAUPTSTÜCK
Vom fünften GlaubensartikelAbgestiegen zu der Hölle, am dritten Tage wieder auferstanden von den Toten1. Wie man den ersten Teil dieses Artikels zu verstehen hat
... Mit diesen Worten bekennen wir aber auch zugleich, dass dieselbe
Person Christi in dieser Zeit sowohl in der
Unterwelt war, als sie im
Grabe lag. ...
[...]
3. Wie viele Orte es gibt, an welchen die noch außerhalb der Seligkeit
befindlichen Seelen nach dem Tode aufbehalten werdenJedoch sind nicht alle diese
Aufenthaltsorte von einer und derselben
Art. Es gibt nämlich einen
höchst grausigen und dunklen Kerker,
wo die Seelen der Verdammten zugleich mit den unreinen Geistern
durch ein ewiges und unauslöschliches Feuer gepeinigt werden,
welcher auch Gehenna, Abgrund und in der eigentlichen Bedeutung
Hölle genannt wird. Außerdem gibt es ein
Reinigungsfeuer, worin
die Seelen der Frommen eine bestimmte Zeit lang gepeinigt werden
und so geläutert werden, damit ihnen der Eintritt ins ewige Vaterland
offenstehen könne, in welches nichts Beflecktes eingeht.
Und zwar
wird der Pfarrer von der Wahrheit dieser Lehre, welche, wie die
heiligen Konzilien erklären, durch die Zeugnisse der Schrift und die
apostolische Tradition bestätigt ist, um so sorgfältiger und häufiger
sprechen müssen, weil wir in solche Zeiten geraten sind, in welchen
die Menschheit die gesunde Lehre nicht mehr vertragen.
Endlich gibt
es noch eine dritte Art von Behausung, worin die Seelen der Heiligen
vor Christi des Herrn Ankunft aufgenommen wurden und dort ohne
jedes Gefühl des Schmerzes, durch die selige Hoffnung der Erlösung
aufgerichtet, einen ruhigen Aufenthalt genossen. Die Seelen dieser
Gerechten nun, welche im Schoße Abrahams den Erlöser erwarteten,
hat Christus der Herr bei seinem Hinabsteigen in die Hölle befreit.