Zum Moscheebesuch verpflichtet... »Beachtlich, wieviel Aufwand in die räumliche und rituelle Gestaltung dieses Irrglaubens fließt!«, sprach der Sprößling beim #Moscheebesuch.More
Zum Moscheebesuch verpflichtet...
»Beachtlich, wieviel Aufwand in die räumliche und rituelle Gestaltung dieses Irrglaubens fließt!«, sprach der Sprößling beim #Moscheebesuch.
»Beachtlich, wieviel Aufwand in die räumliche und rituelle Gestaltung dieses Irrglaubens fließt!«, sprach der Sprößling beim #Moscheebesuch.
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Das Betreten eines Götzentempels ist und bleibt ein Verstoß gegen das 1. Gebot!
So etwas geht als Christ gar nicht, entweder man ist für Jesus Christus oder man ist es nicht. Es gibt NIX dazwischen.More
Das Betreten eines Götzentempels ist und bleibt ein Verstoß gegen das 1. Gebot!
So etwas geht als Christ gar nicht, entweder man ist für Jesus Christus oder man ist es nicht. Es gibt NIX dazwischen.
So etwas geht als Christ gar nicht, entweder man ist für Jesus Christus oder man ist es nicht. Es gibt NIX dazwischen.
elisabethvonthüringen
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Schulausflug zur Kirche wird nach Protesten nicht mehr angeboten
Schulleiter der oberbayrischen Grundschule: „Berechtigte Einwendungen von Eltern“, es sei „nicht statthaft“, nichtkatholische Schüler und Eltern durch dieses Angebot „in persönliche Gewissensnöte und Bedrängnis zu bringen“. [mehr]More
Schulausflug zur Kirche wird nach Protesten nicht mehr angeboten
Schulleiter der oberbayrischen Grundschule: „Berechtigte Einwendungen von Eltern“, es sei „nicht statthaft“, nichtkatholische Schüler und Eltern durch dieses Angebot „in persönliche Gewissensnöte und Bedrängnis zu bringen“. [mehr]
Schulleiter der oberbayrischen Grundschule: „Berechtigte Einwendungen von Eltern“, es sei „nicht statthaft“, nichtkatholische Schüler und Eltern durch dieses Angebot „in persönliche Gewissensnöte und Bedrängnis zu bringen“. [mehr]
elisabethvonthüringen
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13-jähriger Gymnasiast verweigert schulischen Moscheebesuch
Eltern sollen wegen „Schulschwänzen“ 150 Euro Bußgeld bezahlen, legen Widerspruch ein – Eltern und Kind gehören keiner Religionsgemeinschaft an [mehr]More
13-jähriger Gymnasiast verweigert schulischen Moscheebesuch
Eltern sollen wegen „Schulschwänzen“ 150 Euro Bußgeld bezahlen, legen Widerspruch ein – Eltern und Kind gehören keiner Religionsgemeinschaft an [mehr]
Eltern sollen wegen „Schulschwänzen“ 150 Euro Bußgeld bezahlen, legen Widerspruch ein – Eltern und Kind gehören keiner Religionsgemeinschaft an [mehr]