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Die Irrtümer des Marcel Lefebvre zur Lehre der Kirche über die religiöse Freiheit. Einige Irrtümer des Marciel LefebvreMore
Die Irrtümer des Marcel Lefebvre zur Lehre der Kirche über die religiöse Freiheit.
Einige Irrtümer des Marciel Lefebvre
Defensor Fidei
Ihre Verweise auf das Gewissen sind allesamt unbrauchbar. Sie sagen nichts über das irrende Gewissen aus. Vor allem schweigen Sie aber zu der Frage: Hat jemand, der einem irrenden Gewissen folgt ein Recht darauf, nicht daran gehindert zu werden, das irrende Gewissen in die Tat unzusetzen und damit anderen Menschen zu schaden.
Das wäre die entscheidende Frage!
Wenn jemand meint, für Abtreibung …More
Ihre Verweise auf das Gewissen sind allesamt unbrauchbar. Sie sagen nichts über das irrende Gewissen aus. Vor allem schweigen Sie aber zu der Frage: Hat jemand, der einem irrenden Gewissen folgt ein Recht darauf, nicht daran gehindert zu werden, das irrende Gewissen in die Tat unzusetzen und damit anderen Menschen zu schaden.

Das wäre die entscheidende Frage!

Wenn jemand meint, für Abtreibung werben zu dürfen, ich ihn aber daran hindere, dann mag er ein noch so reines Gewissen haben. Ich begehe kein Unrecht, wenn ich ihn daran hindere, selbst wenn er glaubt, damit die Welt zu retten.

Und wenn jemand glaubt, vor einer Schule für den Islam werben zu müssen und ich oder aber der Staat ihn daran hindert, dann begeht man auch kein Unrecht. Auch hier irrt sein Gewissen. Die Propaganda für einen Götzen ist schlecht und wenn ihn das Gewissen dazu drängt, dann irrt dieses Gewissen. Weil eine entsprechende Propaganda schlecht ist, hat er auf diese Propaganda auch kein Recht. Folglich hat er auch kein Recht, nicht an der Werbung gehindet zu werden.

Die Seelen der Schüler, deren Geist er verwirren könnte, muß/darf geschützt werden.

Seine Willensfreiheit Moslem zu sein, wird dadurch nicht im Geringsten tangiert. Jedoch wird seine Handlungsfreiheit im öffentlichen Bereich eingeschränkt. Das jedoch völlig zu Recht! Völlig unabhängig von seinem Gewissen.

Gleiches gilt übrigens auch für die islamische Vielweiberei. Diese wird ja auch verboten. Da mag ihn sein Gewissen noch so sehr dazu drängen.
Defensor Fidei
Es ist ein Hauptbestandteil der katholischen Lehre, in Gottes Wort enthalten und von den Vätern ständig verkündet, daß der Mensch freiwillig durch seinen Glauben Gott antworten soll...
Und wenn Sie mir noch 1000x erklären, daß Gott dem Menschen die Willensfreiheit garantiert, dann werde ich Ihnen noch 1000x antworten, daß das nie bestritten worden ist.
Und ebensooft werde ich Ihnen sagen, daß …More
Es ist ein Hauptbestandteil der katholischen Lehre, in Gottes Wort enthalten und von den Vätern ständig verkündet, daß der Mensch freiwillig durch seinen Glauben Gott antworten soll...

Und wenn Sie mir noch 1000x erklären, daß Gott dem Menschen die Willensfreiheit garantiert, dann werde ich Ihnen noch 1000x antworten, daß das nie bestritten worden ist.

Und ebensooft werde ich Ihnen sagen, daß das nicht das Problem ist, sondern die Handlungsfreiheit.

Problematisch ist "nur" die unterstrichene Passage. Nur über diese Passage diskutiere ich. Und hierbei geht es offensichtlich nicht um die Willens-, sondern um die Handlungsfreiheit:

Diese Freiheit besteht darin, daß alle Menschen frei sein müssen von jedem Zwang sowohl von seiten Einzelner wie gesellschaftlicher Gruppen, wie jeglicher menschlichen Gewalt, so daß in religiösen Dingen niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird, privat und öffentlich, als einzelner oder in Verbindung mit anderen - innerhalb der gebührenden Grenzen - nach seinem Gewissen zu handeln.
katechese und kirche
Ich habe Ihnen unten den folgenden Lehrtext aus DiH zitiert, weil Sie behaupteten, die Begründung für das Recht auf religiöse Freiheit sei "Hinterlist":
"10. Es ist ein Hauptbestandteil der katholischen Lehre, in Gottes Wort enthalten und von den Vätern ständig verkündet, daß der Mensch freiwillig durch seinen Glauben Gott antworten soll, daß dementsprechend niemand gegen seinen Willen zur Annahme …More
Ich habe Ihnen unten den folgenden Lehrtext aus DiH zitiert, weil Sie behaupteten, die Begründung für das Recht auf religiöse Freiheit sei "Hinterlist":

"10. Es ist ein Hauptbestandteil der katholischen Lehre, in Gottes Wort enthalten und von den Vätern ständig verkündet, daß der Mensch freiwillig durch seinen Glauben Gott antworten soll, daß dementsprechend niemand gegen seinen Willen zur Annahme des Glaubens gezwungen werden darf. Denn der Glaubensakt ist seiner Natur nach ein freier Akt, da der Mensch, von seinem Erlöser Christus losgekauft und zur Annahme an Sohnes Statt durch Jesus Christus berufen, dem sich offenbarenden Gott nicht anhangen könnte, wenn er nicht, indem der Vater ihn zieht, Gott einen vernunftgemäßen und freien Glaubensgehorsam leisten würde. Es entspricht also völlig der Wesensart des Glaubens, daß in religiösen Dingen jede Art von Zwang von seiten der Menschen ausgeschlossen ist. Und deshalb trägt der Grundsatz der Religionsfreiheit nicht wenig bei zur Begünstigung solcher Verhältnisse, unter denen die Menschen ungehindert die Einladung zum christlichen Glauben vernehmen, ihn freiwillig annehmen und in ihrer ganzen Lebensführung tatkräftig bekennen können." (DiH)

Statt einer Widerlegung hatten Sie nur unflätige Ausdrücke geschrieben. Das gleicht schon einer Gesprächsverweigerung.
katechese und kirche
Ihr sogenanntes "Problem Handlungsfreiheit" ist überhaupt kein Problem:
"Nun aber werden die Gebote des göttlichen Gesetzes vom Menschen durch die Vermittlung seines Gewissens erkannt und anerkannt; ihm muß er in seinem gesamten Tun in Treue folgen, damit er zu Gott, seinem Ziel, gelange. Er darf also nicht gezwungen werden, gegen sein Gewissen zu handeln. Er darf aber auch nicht daran gehindert …More
Ihr sogenanntes "Problem Handlungsfreiheit" ist überhaupt kein Problem:

"Nun aber werden die Gebote des göttlichen Gesetzes vom Menschen durch die Vermittlung seines Gewissens erkannt und anerkannt; ihm muß er in seinem gesamten Tun in Treue folgen, damit er zu Gott, seinem Ziel, gelange. Er darf also nicht gezwungen werden, gegen sein Gewissen zu handeln. Er darf aber auch nicht daran gehindert werden, gemäß seinem Gewissen zu handeln, besonders im Bereiche der Religion. Denn die Verwirklichung und Ausübung der Religion besteht ihrem Wesen nach vor allem in inneren, willentlichen und freien Akten, durch die sich der Mensch unmittelbar auf Gott hinordnet; Akte dieser Art können von einer rein menschlichen Gewalt weder befohlen noch verhindert werden (mit Hinweis auf Johannes XXIII., Enz. Pacem in terris, 11. Apr. 1963: AAS 55 (1963) 270; Paul VI., Radiobotschaft, 22. Dez. 1964: AAS 57 (1965) 181f.; Thomas v. Aquin, Summa Theol. I-II., q. 91, a. 4c.). Die Sozialnatur des Menschen erfordert aber, daß der Mensch innere Akte der Religion nach außen zum Ausdruck bringt, mit anderen in religiösen Dingen in Gemeinschaft steht und seine Religion gemeinschaftlich bekennt."
Defensor Fidei
Was Sie "Hinterlist" nennen, ist das göttliche Prinzip
Ich glaube nicht, daß die Verarschung Gottes als göttliches Prinzip bezeichnet werden sollte.
Und wenn Sie mir noch 1000x erklären, daß Gott dem Menschen die Willensfreiheit garantiert, dann werde ich Ihnen noch 1000x antworten, daß das nie bestritten worden ist.
Und ebensooft werde ich Ihnen sagen, daß das nicht das Problem ist, sondern die …More
Was Sie "Hinterlist" nennen, ist das göttliche Prinzip

Ich glaube nicht, daß die Verarschung Gottes als göttliches Prinzip bezeichnet werden sollte.

Und wenn Sie mir noch 1000x erklären, daß Gott dem Menschen die Willensfreiheit garantiert, dann werde ich Ihnen noch 1000x antworten, daß das nie bestritten worden ist.

Und ebensooft werde ich Ihnen sagen, daß das nicht das Problem ist, sondern die Handlungsfreiheit.

Diese wurde in Form eines Rechtes auf Immunität als Recht ausgestaltet. Und exakt das kann aus den u.g. Gründen nicht sein. Das ginge nur, wenn wenn der Umkehrschluß (alle Menschen haben ein Recht darauf, falschen Kult auszuüben)richtig wäre.

Wenn Sie das nicht verstehen, ist das Ihr Problem.
katechese und kirche
"Ich halte nichts davon, wenn man ein doktrinelles Prinzip aufgibt nur weil es anderen nicht paßt." Sie haben nirgendwo nachgewiesen, welches "doktrinelle Prinzip" in DiH aufgegeben wurde. Ich habe Ihnen bisher jede Behauptung mit einem Zitat aus DiH widerlegt.
Und was Sie im Zusammenhang mit DiH mit "Es ist völlig egal und absolut unerheblich was Moslems, Juden oder Protestanten von der göttlichen …More
"Ich halte nichts davon, wenn man ein doktrinelles Prinzip aufgibt nur weil es anderen nicht paßt." Sie haben nirgendwo nachgewiesen, welches "doktrinelle Prinzip" in DiH aufgegeben wurde. Ich habe Ihnen bisher jede Behauptung mit einem Zitat aus DiH widerlegt.

Und was Sie im Zusammenhang mit DiH mit "Es ist völlig egal und absolut unerheblich was Moslems, Juden oder Protestanten von der göttlichen Offenbarung halten." meinen, geht mir nicht auf. Was meinen Sie damit?
katechese und kirche
Verehrter Herr DF,
wie oft muß man noch gegen Ihre Unkenntnis anschreiben? Was Sie "Hinterlist" nennen, ist das göttliche Prinzip:
(DiH) "9. Was das Vatikanische Konzil über das Recht des Menschen auf religiöse Freiheit erklärt, hat seine Grundlage in der Würde der Person, deren Forderungen die menschliche Vernunft durch die Erfahrung der Jahrhunderte vollständiger erkannt hat. Jedoch hat diese …More
Verehrter Herr DF,

wie oft muß man noch gegen Ihre Unkenntnis anschreiben? Was Sie "Hinterlist" nennen, ist das göttliche Prinzip:

(DiH) "9. Was das Vatikanische Konzil über das Recht des Menschen auf religiöse Freiheit erklärt, hat seine Grundlage in der Würde der Person, deren Forderungen die menschliche Vernunft durch die Erfahrung der Jahrhunderte vollständiger erkannt hat. Jedoch hat diese Lehre von der Freiheit ihre Wurzeln in der göttlichen Offenbarung, weshalb sie von Christen um so gewissenhafter beobachtet werden muß. Denn obgleich die Offenbarung das Recht auf Freiheit von äußerem Zwang in religiösen Dingen nicht ausdrücklich lehrt, läßt sie doch die Würde der menschlichen Person in ihrem ganzen Umfang ans Licht treten; sie zeigt, wie Christus die Freiheit des Menschen in Erfüllung der Pflicht, dem Wort Gottes zu glauben, beachtet hat, und belehrt uns über den Geist, den die Jünger eines solchen Meisters anerkennen und dem sie in allem Folge leisten sollen. All dies verdeutlicht die allgemeinen Prinzipien, auf welche die Lehre dieser Erklärung über die Religionsfreiheit gegründet ist. Besonders ist die religiöse Freiheit in der Gesellschaft völlig im Einklang mit der Freiheit des christlichen Glaubensaktes.
10. Es ist ein Hauptbestandteil der katholischen Lehre, in Gottes Wort enthalten und von den Vätern ständig verkündet, daß der Mensch freiwillig durch seinen Glauben Gott antworten soll, daß dementsprechend niemand gegen seinen Willen zur Annahme des Glaubens gezwungen werden darf. Denn der Glaubensakt ist seiner Natur nach ein freier Akt, da der Mensch, von seinem Erlöser Christus losgekauft und zur Annahme an Sohnes Statt durch Jesus Christus berufen, dem sich offenbarenden Gott nicht anhangen könnte, wenn er nicht, indem der Vater ihn zieht, Gott einen vernunftgemäßen und freien Glaubensgehorsam leisten würde. Es entspricht also völlig der Wesensart des Glaubens, daß in religiösen Dingen jede Art von Zwang von seiten der Menschen ausgeschlossen ist. Und deshalb trägt der Grundsatz der Religionsfreiheit nicht wenig bei zur Begünstigung solcher Verhältnisse, unter denen die Menschen ungehindert die Einladung zum christlichen Glauben vernehmen, ihn freiwillig annehmen und in ihrer ganzen Lebensführung tatkräftig bekennen können."
Defensor Fidei
Das ist nicht unglaubwürdig, sondern dogmatisch sauber, in sich schlüssig und konsequent, wenn man in Jesus Christus das sieht, was er ist.
Ich halte nichts davon, wenn man ein doktrinelles Prinzip aufgibt nur weil es anderen nicht paßt.
Es ist völlig egal und absolut unerheblich was Moslems, Juden oder Protestanten von der göttlichen Offenbarung halten. Uns darf das nicht im Mindesten tangieren. …More
Das ist nicht unglaubwürdig, sondern dogmatisch sauber, in sich schlüssig und konsequent, wenn man in Jesus Christus das sieht, was er ist.

Ich halte nichts davon, wenn man ein doktrinelles Prinzip aufgibt nur weil es anderen nicht paßt.

Es ist völlig egal und absolut unerheblich was Moslems, Juden oder Protestanten von der göttlichen Offenbarung halten. Uns darf das nicht im Mindesten tangieren.

Aber genau das ist das Problem unserer Zeit:
Den Protestenten paßte die Messe nicht. Also wurde eine Liturgie erschaffen, an der sich die Protestanten nicht mehr so sehr stören. Annibale Bugnini hat es im ‘Osservatore Romano’ vom 19. März 1965 als das Ziel der Neuerungen formuliert: Man müsse „jeden Stein aus dem Weg [zu] räumen, der auch nur den Schatten der Gefahr eines Hindernisses oder des Mißfallens für unsere getrennten Brüder bilden könnte.“

Den Juden paßt die Karfreitagsfürbitte nicht. OK...kein Problem. Ändern wir natürlich auch.

Ein seliger Papst Pius XII. paßt den Juden auch nicht. OK...dann schieben wir die Seligsprechung eben auf.

Anderen Religionen paßte es nicht, daß die Kirche für sich eine Sonderrolle beansprucht und Christus der König aller Menschen sein soll. Dafür hat man DH geschrieben.

Ehebrecher fühlen sich in ihrer Rolle schlecht. Zollitsch und Lehmann haben da ne prima Idee: Natürlich sei die Ehe unauflöslich, ABER wir müssen natürlich auch barmherzig sein und dürfen niemanden ausgrenzen, weil das dem Wesen Jesu nicht entspreche.

Ach ja?...Wirklich? Entspricht das dem Wesen Jesu wirklich nicht? Bei Johannes im 4. Kapitel spricht er anders:

Jesus spricht zu ihr: Geh hin, ruf deinen Mann und komm wieder her!
Die Frau antwortete und sprach zu ihm: Ich habe keinen Mann. Jesus spricht zu ihr: Du hast recht geantwortet: Ich habe keinen Mann.
Fünf Männer hast du gehabt, und der, den du jetzt hast, ist nicht dein Mann; das hast du recht gesagt.
katechese und kirche
"Entweder man arbeitet mit einem Toleranzmodell oder definiert für bestimmte Umstände ein rein bürgerliches Recht auf Immunität; muß dabei aber klarstellen, daß dies kein natürliches Recht sei, weil es nicht der Sollensordnung entspricht."
Von dieser unglaubwürdigen Art, andere Religionen unter die Fuchtel zu nehmen, hat sich das Vatikanum II verabschiedet. Stattdessen bevorzugt es eine …More
"Entweder man arbeitet mit einem Toleranzmodell oder definiert für bestimmte Umstände ein rein bürgerliches Recht auf Immunität; muß dabei aber klarstellen, daß dies kein natürliches Recht sei, weil es nicht der Sollensordnung entspricht."

Von dieser unglaubwürdigen Art, andere Religionen unter die Fuchtel zu nehmen, hat sich das Vatikanum II verabschiedet. Stattdessen bevorzugt es eine menschwürdigere und glaubwürdiger Methode: "Die Wahrheit muß aber auf eine Weise gesucht werden, die der Würde der menschlichen Person und ihrer Sozialnatur eigen ist, d.h. auf dem Wege der freien Forschung, mit Hilfe des Lehramtes oder der Unterweisung, des Gedankenaustauschs und des Dialogs, wodurch die Menschen einander die Wahrheit, die sie gefunden haben oder gefunden zu haben glauben, mitteilen, damit sie sich bei der Erforschung der Wahrheit gegenseitig zu Hilfe kommen; an der einmal erkannten Wahrheit jedoch muß man mit personaler Zustimmung festhalten." Das entspricht dem Wesen Christi viel mehr: "Kommt her, die ihr mühselig und beladen seid, ich will ich erquicken. Denn mein Joch ist sanft und meine Last ist leicht." Die Piusbrüder dagegen haben sich anscheinend immer noch nicht von der spanischen Inquisition verabschiedet.
Defensor Fidei
Wer an einer exzellenten Zusammenfassung der traditionellen Lehre zur Religiosnfreiheit interessiert ist, dem kann ich nur das unter der Federführung von Kardinal Alfredo Ottaviani vorgelegte doktrinelle Schema einer Konstitution über die Kirche, Zweiter Teil, 9. Kapitel ("Über die Beziehungen zwischen Kirche und Staat und über die religiöse Toleranz") empfehlen.
Defensor Fidei
Natürlich räumt DH den Menschen kein explizites Recht auf die Ausübung ihres falschen Kultes ein. Das wäre auch zu dreist gewesen.
Das Konzil hat, ohne die Toleranz heranzuziehen, ein einfaches Naturrecht auf Immunität definiert: das Recht, nicht in der Ausübung seines Kultes gestört zu werden, welcher er auch sei.
Die Hinterlist liegt auf der Hand: Da man nicht imstande war, ein Recht auf die …More
Natürlich räumt DH den Menschen kein explizites Recht auf die Ausübung ihres falschen Kultes ein. Das wäre auch zu dreist gewesen.

Das Konzil hat, ohne die Toleranz heranzuziehen, ein einfaches Naturrecht auf Immunität definiert: das Recht, nicht in der Ausübung seines Kultes gestört zu werden, welcher er auch sei.

Die Hinterlist liegt auf der Hand: Da man nicht imstande war, ein Recht auf die Ausübung jedes Kultes zu definieren, weil ein solches Recht für die irrigen Kulte nicht abgeleitet werden kann, ließ man sich ein Recht auf bloße Immunität einfallen.

Damit ist aber de facto ein Recht zur Ausübung verbunden.

Die gleiche Perversität haben wir in Deutschland beim § 218.
Der Staat wollte, daß die Abtreibung in den ersten 3 Monaten als nichts rechtswidrig gelten solle. Das BVerfG hat diese Praxis aus rechtsdogmatischen Gründen gekippt. Die Abtreibung sei immer Unrecht und daher stets als rechtswidrige Tat zu bewerten.

Das Strafgesetzbuch wurde daraufhin 1995 so geändert, daß in diesem Fall der Abbruch nicht mehr ausdrücklich für „nicht rechtswidrig“ erklärt wird, aber schon der Tatbestand des Schwangerschaftsabbruches als nicht erfüllt gilt. Damit ist der fristgerechte beratene Abbruch für alle Beteiligten nicht strafbar. Die Frage der Rechtswidrigkeit wollte der Gesetzgeber mit diesem Wortlaut umschiffen.

Inwieweit dieses Ziel erreicht wurde, ist in der juristischen Literatur höchst umstritten. Die vordringende Auffassung stellt den Tatbestandsausschluß de facto einem Rechtfertigungsgrund gleich.

Auf gut deutsch: Regierung und Parlament haben des BVerfG verarscht, indem sie zu einem formalen Trick gegriffen haben. De iure hat man sich an das Urteil gehalten und die Rechtswidrigkeit bejaht, de facto hat man die Rechtswidrigkeit aber weiterhin verneint.

Exakt so kommt es auch bei den Leuten an. Wenn man die Menschen auf der Straße fragt, werden die einem sagen, daß man in den ersten 3 Monaten abtreiben dürfe.

Juristisch ist das aber falsch. Man darf eben nicht. Man darf nur nicht daran gehindert werden und wird nicht sanktioniert, wenn man es tut.

Ein Gesetzt, das sagt, daß man etwas nicht dürfe, aber wenn man es trotzdem tue, habe man auch nichts zu befürchten, ist in sich widersprüchlich und macht nicht klar, was der objektiven Sollensordnung denn nun entspricht.

Und exakt so ist es auch bei der Religionsfreiheit. Da heißt es. Den falschen Gott darfst Du zwar nicht anbeten, aber es darf dich auch keiner daran hindern, wenn du es tust.

Was denn jetzt der Sollensordnung genau entspricht, wird nicht deutlich.

Entweder es ist gut, wenn man einen Götzen anbetet. Dann darf man ihn daran auch nicht hindern oder aber es ist schlecht.
Wenn es aber schlecht ist, dann hat man natürlich auch das Recht, einen Götzenanbeter daran zu hindern, woraus zwangsläufig zu folgern ist, daß er auch kein Recht darauf haben kann, nicht daran gehindert zu werden.

Ein natürliches Recht auf Immunität ist somit offensichtlich unzulässig.

Welche Alternativen hätte es gegeben?
Entweder man arbeitet mit einem Toleranzmodell oder definiert für bestimmte Umstände ein rein bürgerliches Recht auf Immunität; muß dabei aber klarstellen, daß dies kein natürliches Recht sei, weil es nicht der Sollensordnung entspricht.
a.t.m
Und war es dann im Sinne der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche, oder im Sinne des völlig aus dem Ruder gelaufenen VK II: Das in Assisi eine Buddhastatue vor dem Allerheiligsten aufgestellt wurde, das Hühner auf einen Altar geschlachtet wurden, das ein Papst den Koran küste, usw. usw. ??? Ist es nicht auch Religionsfreiheit das angebliche katholische Priester und Laien, Häretisch …More
Und war es dann im Sinne der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche, oder im Sinne des völlig aus dem Ruder gelaufenen VK II: Das in Assisi eine Buddhastatue vor dem Allerheiligsten aufgestellt wurde, das Hühner auf einen Altar geschlachtet wurden, das ein Papst den Koran küste, usw. usw. ??? Ist es nicht auch Religionsfreiheit das angebliche katholische Priester und Laien, Häretisch. Schismatisch in der Kirche Gottes unseres Herrn wirkken, siehe der Versuch den Heiligen Zölibat zu vernichten, Frauenweihe, Kommunion auch für Unzüchtige, usw.

Denn das was dort und leider auch heute noch geschieht , war und ist das genaue Gegenteil von dem was im Heiligen Willen Gottes unseres Herrn der Heiligen Bibel geschrieben steht, und auch so im DH zittiert wird:

"Gehet hin, und lehret alle Völker, taufet sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, und lehret sie alles halten, was ich euch geboten habe" (Mt 28,19-20)

Und wie steht es um die Anhänger der Heiligen Tradititon den defacto war ja die "Heilige Opfermesse im außerordentlichen Römischen Ritus" verboten, auch eine Frucht von DH ????

An ihren Früchten also sollt ihr sie erkennen. (Mt. 5. 20)

Gott zum Gruße
katechese und kirche
Ich habe den ersten Teil vergessen, der mit dem Hinweis auf die traditionelle Lehre begründet wird:
"
ERKLÄRUNG
DIGNITATIS HUMANAE
ÜBER DIE RELIGIONSFREIHEIT

DAS RECHT DER PERSON UND DER GEMEINSCHAFT
AUF GESELLSCHAFTLICHE UND BÜRGERLICHE FREIHEIT
IN RELIGIÖSEN BELANGEN

"Die Würde der menschlichen Person kommt den Menschen unserer Zeit immer mehr zum Bewußtsein, und es wächst die Zahl derer, die …More
Ich habe den ersten Teil vergessen, der mit dem Hinweis auf die traditionelle Lehre begründet wird:

"

ERKLÄRUNG
DIGNITATIS HUMANAE
ÜBER DIE RELIGIONSFREIHEIT

DAS RECHT DER PERSON UND DER GEMEINSCHAFT
AUF GESELLSCHAFTLICHE UND BÜRGERLICHE FREIHEIT
IN RELIGIÖSEN BELANGEN


"Die Würde der menschlichen Person kommt den Menschen unserer Zeit immer mehr zum Bewußtsein, und es wächst die Zahl derer, die den Anspruch erheben, daß die Menschen bei ihrem Tun ihr eigenes Urteil und eine verantwortliche Freiheit besitzen und davon Gebrauch machen sollen, nicht unter Zwang, sondern vom Bewußtsein der Pflicht geleitet. In gleicher Weise fordern sie eine rechtliche Einschränkung der öffentlichen Gewalt, damit die Grenzen einer ehrenhaften Freiheit der Person und auch der Gesellschaftsformen nicht zu eng umschrieben werden. Diese Forderung nach Freiheit in der menschlichen Gesellschaft bezieht sich besonders auf die geistigen Werte des Menschen und am meisten auf das, was zur freien Übung der Religion in der Gesellschaft gehört. Das Vatikanische Konzil wendet diesen Bestrebungen seine besondere Aufmerksamkeit zu in der Absicht, eine Erklärung darüber abzugeben, wie weit sie der Wahrheit und Gerechtigkeit entsprechen, und deshalb befragt es die heilige Tradition und die Lehre der Kirche, aus denen es immer Neues hervorholt, das mit dem Alten in Einklang steht.
Fürs erste bekennt die Heilige Synode: Gott selbst hat dem Menschengeschlecht Kenntnis gegeben von dem Weg, auf dem die Menschen, ihm dienend, in Christus erlöst und selig werden können. Diese einzige wahre Religion, so glauben wir, ist verwirklicht in der katholischen, apostolischen Kirche, die von Jesus dem Herrn den Auftrag erhalten hat, sie unter allen Menschen zu verbreiten. Er sprach ja zu den Aposteln: "Gehet hin, und lehret alle Völker, taufet sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, und lehret sie alles halten, was ich euch geboten habe" (Mt 28,19-20). Alle Menschen sind ihrerseits verpflichtet, die Wahrheit, besonders in dem, was Gott und seine Kirche angeht, zu suchen und die erkannte Wahrheit aufzunehmen und zu bewahren.
In gleicher Weise bekennt sich das Konzil dazu, daß diese Pflichten die Menschen in ihrem Gewissen berühren und binden, und anders erhebt die Wahrheit nicht Anspruch als kraft der Wahrheit selbst, die sanft und zugleich stark den Geist durchdringt. Da nun die religiöse Freiheit, welche die Menschen zur Erfüllung der pflichtgemäßen Gottesverehrung beanspruchen, sich auf die Freiheit von Zwang in der staatlichen Gesellschaft bezieht, läßt sie die überlieferte katholische Lehre von der moralischen Pflicht der Menschen und der Gesellschaften gegenüber der wahren Religion und der einzigen Kirche Christi unangetastet. Bei der Behandlung dieser Religionsfreiheit beabsichtigt das Heilige Konzil, zugleich die Lehre der neueren Päpste über die unverletzlichen Rechte der menschlichen Person wie auch ihre Lehre von der rechtlichen Ordnung der Gesellschaft weiterzuführen."

"Das Vatikanische Konzil erklärt, daß die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat. Diese Freiheit besteht darin, daß alle Menschen frei sein müssen von jedem Zwang sowohl von seiten Einzelner wie gesellschaftlicher Gruppen, wie jeglicher menschlichen Gewalt, so daß in religiösen Dingen niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird, privat und öffentlich, als einzelner oder in Verbindung mit anderen - innerhalb der gebührenden Grenzen - nach seinem Gewissen zu handeln. Ferner erklärt das Konzil, das Recht auf religiöse Freiheit sei in Wahrheit auf die Würde der menschlichen Person selbst gegründet, so wie sie durch das geoffenbarte Wort Gottes und durch die Vernunft selbst erkannt wird. Dieses Recht der menschlichen Person auf religiöse Freiheit muß in der rechtlichen Ordnung der Gesellschaft so anerkannt werden, daß es zum bürgerlichen Recht wird."
katechese und kirche
Meine verehrten Vorkommentatoren,
wie oft soll man das eigentlich noch wiederholen? Lesen Sie endlich DiH, bevor Sie über dieses Lehrschreiben irgendeine Behauptung aufstellen. In dem ganzen Schreiben geht es mit keiner Silbe darum, daß dem "Irrtum" irgendein "Recht" eingeräumt wird. Im Gegenteil, in DiH werden alle Menschen darauf verpflichtet, die Wahrheit (Gott und Kirche betreffend) zu "suchen …More
Meine verehrten Vorkommentatoren,

wie oft soll man das eigentlich noch wiederholen? Lesen Sie endlich DiH, bevor Sie über dieses Lehrschreiben irgendeine Behauptung aufstellen. In dem ganzen Schreiben geht es mit keiner Silbe darum, daß dem "Irrtum" irgendein "Recht" eingeräumt wird. Im Gegenteil, in DiH werden alle Menschen darauf verpflichtet, die Wahrheit (Gott und Kirche betreffend) zu "suchen" und an ihr "festzuhalten". Worum es in DiH geht, ist die Frage der zwischenmenschlichen Regelung in Fragen der religiösen Entscheidung und der religiösen Akte:

"Es ist ein Hauptbestandteil der katholischen Lehre, in Gottes Wort enthalten und von den Vätern ständig verkündet, daß der Mensch freiwillig durch seinen Glauben Gott antworten soll, daß dementsprechend niemand gegen seinen Willen zur Annahme des Glaubens gezwungen werden darf. Denn der Glaubensakt ist seiner Natur nach ein freier Akt, da der Mensch, von seinem Erlöser Christus losgekauft und zur Annahme an Sohnes Statt durch Jesus Christus berufen, dem sich offenbarenden Gott nicht anhangen könnte, wenn er nicht, indem der Vater ihn zieht, Gott einen vernunftgemäßen und freien Glaubensgehorsam leisten würde. Es entspricht also völlig der Wesensart des Glaubens, daß in religiösen Dingen jede Art von Zwang von seiten der Menschen ausgeschlossen ist. Und deshalb trägt der Grundsatz der Religionsfreiheit nicht wenig bei zur Begünstigung solcher Verhältnisse, unter denen die Menschen ungehindert die Einladung zum christlichen Glauben vernehmen, ihn freiwillig annehmen und in ihrer ganzen Lebensführung tatkräftig bekennen können."

Es geht also nicht um "Wahrheit", "wahre Religon'" usw. Sie sind dauernd auf dem falschen Dampfer und kämpfen gegen Windmühlen.
POS
Noch Pius XII. verteidigte in seiner berühmten ‚Toleranzrede’ von 1953 vor dem Verband der katholischen Juristen Italiens das alleinige Recht der Wahrheit: „Was nicht der Wahrheit und dem Sittengesetz entspricht, hat objektiv kein Recht auf Dasein, Propaganda und Aktion.“ Nur um des Gemeinwohls willen, fügte er bei, könne ein katholischer Staat nichtkatholische Glaubensgemeinschaften tolerieren …More
Noch Pius XII. verteidigte in seiner berühmten ‚Toleranzrede’ von 1953 vor dem Verband der katholischen Juristen Italiens das alleinige Recht der Wahrheit: „Was nicht der Wahrheit und dem Sittengesetz entspricht, hat objektiv kein Recht auf Dasein, Propaganda und Aktion.“ Nur um des Gemeinwohls willen, fügte er bei, könne ein katholischer Staat nichtkatholische Glaubensgemeinschaften tolerieren, aber ein vom Staat anzuerkennendes Recht dieser Glaubensgemeinschaften gebe es nicht.
Die Position Pius’ XII. findet sich noch im ersten Schema über die Kirche, das die Theologische Kommission unter dem Vorsitz des Kardinals Alfredo Ottaviani (1890–1979), des Leiters des Heiligen Offiziums, 1962 der Zentralkommission zur Vorbereitung des Konzils vorlegte.
Defensor Fidei
Wenn das Religionspolitik der katholischen Kirche würde, hätten wir keinen Grund, z.B. in islamischen Ländern Religionsfreiheit zu fordern. Sie sind ein Witzbold.
Sie machen einen Fehler, den hier leider die meisten Leute machen. Sie vermischen doktrinelles Prinzip und Politik.
Auch in Saudi-Arabien verleit Gott seiner Kirche natürlich die gleichen Rechte. Völlig unabhängig davon, ob die Bewohner …More
Wenn das Religionspolitik der katholischen Kirche würde, hätten wir keinen Grund, z.B. in islamischen Ländern Religionsfreiheit zu fordern. Sie sind ein Witzbold.

Sie machen einen Fehler, den hier leider die meisten Leute machen. Sie vermischen doktrinelles Prinzip und Politik.

Auch in Saudi-Arabien verleit Gott seiner Kirche natürlich die gleichen Rechte. Völlig unabhängig davon, ob die Bewohner dort daran glauben oder nicht.

Die Rechte dort sind lediglich nicht durchsetzbar, weil das Land von Menschen regiert wird, die auf den dreifaltigen Gott pfeifen. Das eine ist doktrinelles Prinzip. Das andere ist Politik.

Das doktrinelle Prinzip ist völlig unabhängig von den politischen Umständen.

Politisch könnte die Kirche alles fordern, was sie selber auch gewährt: Willensfreiheit, freie private Religionsausübung und darüber hinaus Toleranz bei der öffentlichen Religionsausübung.

Wenn man Christen all dies in islamischen Ländern zugestehen würde, wären wir dort schon ein ganzes Stück weiter, zumal auch die politische Verhandlungsmasse größer wäre.

Außerdem sollte sich keiner etwas vormachen. Nur weil wir den Saudis hier in Deutschland Religionsfreiheit auch im öffentlichen Raum zugestehen, kommen die im Traum nicht auf den Gedanken, uns dort das Gleiche zu gewähren.

DH hat nicht einem einzigen Katholiken mehr religiöse Freiheiten im öffentlichen Raum gebracht. NULL! Im Gegenteil. Die Rechte der Christen sind in den letzten 50 Jahren eher noch eingeschränkt worden.
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@CSc:
Sie [gemeint war kuk] haben geschrieben:
"Die katholische Kirche genießt alle Recht....


Das hat nicht kuk geschrieben, sondern ich.
POS
Frage an "Katechese und Kirche" (KuK):
Kennen Sie das 2-bändige, 1750-seitige Werk von Dr. Wolfgang Schüler: "Pfarrer Hans Milch - Eine große Stimme des katholischen Glaubens - Mit einer Kritik am Zweiten Vatikanischen Konzil" - Edition Actio Spes Unica?
Dieses hervorragende Werk sollten Sie unbedingt lesen, vor allem das Kapitel VIII: Zur Freiheit in religiösen Dingen: Zur Auseinandersetzung …More
Frage an "Katechese und Kirche" (KuK):

Kennen Sie das 2-bändige, 1750-seitige Werk von Dr. Wolfgang Schüler: "Pfarrer Hans Milch - Eine große Stimme des katholischen Glaubens - Mit einer Kritik am Zweiten Vatikanischen Konzil" - Edition Actio Spes Unica?

Dieses hervorragende Werk sollten Sie unbedingt lesen, vor allem das Kapitel VIII: Zur Freiheit in religiösen Dingen: Zur Auseinandersetzung des traditionellen Lehramtes der Kirche mit dem liberalen Staat. Zur Lehre von Dignitatis humanae. Zur Selbstbeurteilung von Dignitatis humanae und Anmerkungen zur Auseinandersetzung um diese Declaratio auf dem Konzil. Ein Blick auf die Folgen der Erklärung über die Religionsfreiheit.

Sie können sich das Werk für € 50.-- beschaffen, z.B. hier!
Iacobus
CSc:
"Zunächst einmal hat die katholische Religion als wahre Religion alle Rechte und der Islam als falsche Religion überhaupt keine Rechte."
Sic est. Und wer Rechte für falsche Religionen einfordert kann dies nur unter der Prämisse tun, daß er selbst nicht vollkommen davon überzeugt ist, daß die katholische Religion die Religion Gottes ist und somit die einzige Religion Gottes ist, weil Gott ja …More
CSc:
"Zunächst einmal hat die katholische Religion als wahre Religion alle Rechte und der Islam als falsche Religion überhaupt keine Rechte."

Sic est. Und wer Rechte für falsche Religionen einfordert kann dies nur unter der Prämisse tun, daß er selbst nicht vollkommen davon überzeugt ist, daß die katholische Religion die Religion Gottes ist und somit die einzige Religion Gottes ist, weil Gott ja nur einer ist.
katechese und kirche
2) Ist der erste Fall gegeben, stellt sich die Frage: "Welche konkrete Stellung gewährt der Staat der Kirche?"
Auch ganz einfach. Die katholische Kirche genießt alle Recht. Ohne jede Einschränkung. Die anderen Religionen können im öffentlichen Raum geduldet werden, wenn dies dem Staat opportun erscheint. Ein Recht auf öffentliches Wirken haben diese Religionen nicht.
Wenn das Religionspolitik der …More
2) Ist der erste Fall gegeben, stellt sich die Frage: "Welche konkrete Stellung gewährt der Staat der Kirche?"

Auch ganz einfach. Die katholische Kirche genießt alle Recht. Ohne jede Einschränkung. Die anderen Religionen können im öffentlichen Raum geduldet werden, wenn dies dem Staat opportun erscheint. Ein Recht auf öffentliches Wirken haben diese Religionen nicht.

Wenn das Religionspolitik der katholischen Kirche würde, hätten wir keinen Grund, z.B. in islamischen Ländern Religionsfreiheit zu fordern. Sie sind ein Witzbold. Alois Schifferle hat ganz Recht: Was die Piusbrüder anstreben, ist ein Staat, der zur Marionette der Kirche werden und der per Gesetz die Religionsfreiheit mit Füßen treten soll. Gott bewahre uns vor solchen Religionskriegern!
Defensor Fidei
Es gibt keinen katholischen Staat.
Aber natürlich kann es einen katholischen Staat geben. Gerade in einer Demokratie geht das, wenn sich die Mehrheit dafür entscheidet.
Im „Mikro-Staat“ Familie geht das ja auch. Beispiel:
Vater, Mutter und 3 Kinder. Eines verfällt der Irrlehre des Islam. Der Rest der Familie ist katholisch. Wenn die Eltern ihrem kleinen Achmed nunmehr verbieten, außerhalb seines …More
Es gibt keinen katholischen Staat.

Aber natürlich kann es einen katholischen Staat geben. Gerade in einer Demokratie geht das, wenn sich die Mehrheit dafür entscheidet.

Im „Mikro-Staat“ Familie geht das ja auch. Beispiel:
Vater, Mutter und 3 Kinder. Eines verfällt der Irrlehre des Islam. Der Rest der Familie ist katholisch. Wenn die Eltern ihrem kleinen Achmed nunmehr verbieten, außerhalb seines Zimmers seinen Götzen zu verehren oder gar islamische Symbole in der Wohnung aufzustellen, weil der Rest der Familie das nicht will, ist das völlig in Ordnung. Auch ist es in Ordnung, wenn er für seinen Götzenkult im Gegensatz zu seinen Geschwistern keinerlei finanzielle Unterstützung bekommt. Schließlich ist es auch nicht zu beanstanden, wenn im Rest der Wohnung christliche Symbole hängen und öffentlich nur christliche Gebete gesprochen werden oder der Familienzeitplan ausschließlich auf die Katholiken abgestimmt wird. Freitag ist Arbeitstag und Sonntag ist Feiertag. Islamische Feiertage werden nicht beachtet und wenn er im Fastenmonat nach Sonnenuntergang essen will, dann kann er es alleine tun.

Und in einem Staat ginge das genauso. Ein Recht würde man damit nicht verletzen, sondern im Einzelfall höchsten gegen die Klugheit verstoßen.

Auch die heute sogenannten "katholischen Verfassungen", die noch übrig geblieben sind (z.B. Argentinien oder Liechtenstein), verbieten anderen Religionsgemeinschaften nicht missionarisch tätig zu sein.

Aber sie könnten und dürften es, ohne gegen ein Recht zu verstoßen. Und nur darum geht es.

Diese Staatsform hat im Laufe der Geschichte so viel Unglück über die Menschheit gebracht (Kreuzzüge, Gewaltmission, Religionskriege usw.)

Das ist doch nun wirklich ein grotesker Blödsinn. Kreuzzüge hatten nichts mit Staatsreligion zu tun und Gewaltmission war schon immer Unrecht, weil sie gegen die Willensfreiheit verstößt.

1)Bekennt sich der Staat zu religiöser Neutralität?
Das wäre völlig inakzeptabler staatlicher Atheismus. Von den Päpsten der Neuzeit ohne Ausnahme verurteilt.

2) Ist der erste Fall gegeben, stellt sich die Frage: "Welche konkrete Stellung gewährt der Staat der Kirche?"

Auch ganz einfach. Die katholische Kirche genießt alle Recht. Ohne jede Einschränkung. Die anderen Religionen können im öffentlichen Raum geduldet werden, wenn dies dem Staat opportun erscheint. Ein Recht auf öffentliches Wirken haben diese Religionen nicht.