Vered Lavan
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Diskussion: Darf Papst Benedikt XVI. (em.) in Deutschland wählen?

Diskussion: Darf Papst Benedikt XVI. (em.) in Deutschland wählen? Bildquelle: img.zeit.de/…/wide__1300x731 Diskussion: Darf Papst Benedikt XVI. (em.) in Deutschland wählen? Der Vatikanstaat ist nach …More
Diskussion: Darf Papst Benedikt XVI. (em.) in Deutschland wählen?
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Diskussion: Darf Papst Benedikt XVI. (em.) in Deutschland wählen?
Der Vatikanstaat ist nach wie vor ein absolutistischer Staat, in dem der Staat. Die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt besitzt (Art. 1 I des neuenvatikanischen Grundgesetzes, gegeben am Christkönigsfest des Jahres 2000). Die BRD Deutschland kennt anders als das Kaiserreich keine Herrscher und keine Untertanen mehr. Die grundlegenden Loyalitätsverpflichtungen gegenüber dem Staat sind damit aber nicht hinfällig geworden. Wer als Oberhaupt eines fremden Staats dessen Wohlergehen zu fördern und zu wahren unbedingt verpflichtet ist, kann nicht gleichzeitig staatsbürgerlichen Pflichten in Deutschland unterworfen sein. Dieser Loyalitätskonflikt verträgt sich weder mit deutschen noch mit deutschen Interessen.
Fazit: Papst Benedikt XVI. stammt aus Deutschland, ist aber kein Deutscher mehr.
Er …More
Vered Lavan
@Viandonta - Ich denke, dass es auch die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft gibt. Und: Egal ist es ihm sicherlich nicht, da ihm die Zukunft unseres Landes am Herzen liegt. 😲
Vered Lavan
2 more comments from Vered Lavan
Vered Lavan
@Viandonta - Hm...Er war das Staatsoberhaupt des Vatikanstaates. Und dadurch hat er eigentlich eine andere Staatsangehörigkeit. Wenn ich nach Kanada auswandere und nach 4 Jahren einen kanadischen Pass habe, dann kann ich hier auch nicht mehr wählen, oder? Papst Benedikt war Staatsoberhaupt des Vatikanstaates. Also Staatsbürger eines anderen Staates. Außer er hat einen Doppelpass = doppelte …More
@Viandonta - Hm...Er war das Staatsoberhaupt des Vatikanstaates. Und dadurch hat er eigentlich eine andere Staatsangehörigkeit. Wenn ich nach Kanada auswandere und nach 4 Jahren einen kanadischen Pass habe, dann kann ich hier auch nicht mehr wählen, oder? Papst Benedikt war Staatsoberhaupt des Vatikanstaates. Also Staatsbürger eines anderen Staates. Außer er hat einen Doppelpass = doppelte Staatsbürgerschaft.
Vered Lavan
@Viandonta - Ist das nach Staats- oder Kirchenrecht gesichert? Ich kenne mich da nicht aus.
Vered Lavan
Diskussion: Darf Papst Benedikt XVI. (em.) in Deutschland wählen?
Der Vatikanstaat ist nach wie vor ein absolutistischer Staat, in dem der Staat. Die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt besitzt (Art. 1 I des neuenvatikanischen Grundgesetzes, gegeben am Christkönigsfest des Jahres 2000). Die BRD Deutschland kennt anders als das Kaiserreich keine Herrscher und keine …More
Diskussion: Darf Papst Benedikt XVI. (em.) in Deutschland wählen?
Der Vatikanstaat ist nach wie vor ein absolutistischer Staat, in dem der Staat. Die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt besitzt (Art. 1 I des neuenvatikanischen Grundgesetzes, gegeben am Christkönigsfest des Jahres 2000). Die BRD Deutschland kennt anders als das Kaiserreich keine Herrscher und keine Untertanen mehr. Die grundlegenden Loyalitätsverpflichtungen gegenüber dem Staat sind damit aber nicht hinfällig geworden. Wer als Oberhaupt eines fremden Staats dessen Wohlergehen zu fördern und zu wahren unbedingt verpflichtet ist, kann nicht gleichzeitig staatsbürgerlichen Pflichten in Deutschland unterworfen sein. Dieser Loyalitätskonflikt verträgt sich weder mit deutschen noch mit deutschen Interessen.

Fazit: Papst Benedikt XVI. stammt aus Deutschland, ist aber kein Deutscher mehr.

Er könnte so eigentlich am 24. September nicht in Deutschland wählen, oder?