Diskussion: Darf Papst Benedikt XVI. (em.) in Deutschland wählen? Der Vatikanstaat ist nach wie vor ein absolutistischer Staat, in dem der Staat. Die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt besitzt (Art. 1 I des neuenvatikanischen Grundgesetzes, gegeben am Christkönigsfest des Jahres 2000). Die BRD Deutschland kennt anders als das Kaiserreich keine Herrscher und keine Untertanen mehr. Die grundlegenden Loyalitätsverpflichtungen gegenüber dem Staat sind damit aber nicht hinfällig geworden. Wer als Oberhaupt eines fremden Staats dessen Wohlergehen zu fördern und zu wahren unbedingt verpflichtet ist, kann nicht gleichzeitig staatsbürgerlichen Pflichten in Deutschland unterworfen sein. Dieser Loyalitätskonflikt verträgt sich weder mit deutschen noch mit deutschen Interessen.
Fazit: Papst Benedikt XVI. stammt aus Deutschland, ist aber kein Deutscher mehr.
Er könnte so eigentlich am 24. September nicht in Deutschland wählen, oder?
Aber !: "Papst Benedikt XVI. ist Bürger der Gemeinde Pentling, Landkreis Regensburg, und damit Bürger der Oberpfalz.":www.regierung.oberpfalz.bayern.de/…/staatsan_deutsc… - "So darf Papst Benedikt XVI. trotz seiner Stellung als Staatsoberhaupt eines anderen Staates sein deutsches Wahlrecht wahrnehmen." !
@Sunamis 46 - "Papst Benedikt XVI. ist Bürger der Gemeinde Pentling, Landkreis Regensburg, und damit Bürger der Oberpfalz.":www.regierung.oberpfalz.bayern.de/…/staatsan_deutsc… - "So darf Papst Benedikt XVI. trotz seiner Stellung als Staatsoberhaupt eines anderen Staates sein deutsches Wahlrecht wahrnehmen." !
"Papst Benedikt XVI. ist Bürger der Gemeinde Pentling, Landkreis Regensburg, und damit Bürger der Oberpfalz.":www.regierung.oberpfalz.bayern.de/…/staatsan_deutsc… - "So darf Papst Benedikt XVI. trotz seiner Stellung als Staatsoberhaupt eines anderen Staates sein deutsches Wahlrecht wahrnehmen." !