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Pro Missa Tridentina an die Gläubigen: Beim Staatssekretariat über das Messe-Verbot beschweren

Pro Missa Tridentina, die Laienvereinigung für die Alte Messe im deutschen Sprachraum, ermuntert die Gläubigen, beim vatikanischen Staatssekretariat gegen das Verbot der Einzelzelebrationen im Petersdom zu protestieren.

Ihre Webseite Pro-Missa-Tridentina.org veröffentlichte eine deutsche Übersetzung des ungerechten Dekrets (unten), das die Einzelzelebrationen verbietet, sowie einen Musterbrief dagegen. Er soll mit Name und Anschrift versehen und an das Staatssekretariat geschickt werden. Hier ist der Text zum Download.

Adresse des Substituten Erzbischof Edgar Peña Parra: sostituto@sds.va
Postanschrift: Segreteria di Stato, Palazzo Apostolico Vaticano, 00120 Città del Vaticano, Vatikanstaat.

Pro Missa Tridentina weist darauf hin, dass die angekündigten Restriktionen die Privatzelebrationen auf einen Bruchteil des seit Jahrhunderten üblichen Umfangs reduzieren: „Der wirkliche Grund für diese Maßnahme bleibt ungeklärt.“

Und: „Im Text wird zwar angegeben, die Heiligen Messen in der Basilika St. Peter sollten in einer andachtsvollen und liturgisch angemessenen Atmosphäre stattfinden können - aber mangelt es den frühmorgendlichen Einzelzelebrationen wirklich daran?“

Nach der neuen Regelung bleiben fast alle 45 Altäre im Petersdom und seine 11 Kapellen ungenutzt.

Deutsche Übersetzung des Dekrets vom 12. März:

Erste Sektion, Allgemeine Angelegenheiten

An Seine Exzellenz, den außerordentlichen Präsidenten der Dombauhütte von St. Peter
An die Kanoniker der vatikanischen Basilika
An das Büro für die liturgischen Feiern der Basilika

Die Fastenzeit lädt uns ein, von ganzem Herzen zum Herrn zurückzukehren (vgl. Joh 2,12), indem wir dem Hören auf das Wort Gottes und der eucharistischen Feier größere Bedeutung beimessen. In diesem Sinne wollen wir sicherstellen, dass die Heiligen Messen in der Basilika St. Peter in einer andachtsvollen und liturgisch angemessenen Atmosphäre stattfinden können:

1.Einzelfeiern werden abgeschafft.

2.Priester und Gläubige, die täglich zur heiligen Messe in die Basilika kommen, haben die Möglichkeit, an folgenden Konzelebrationen teilzunehmen:
7.00 Uhr in der Chorkapelle,
7.30 Uhr am Kathedra-Altar,
8.00 Uhr in der Chorkapelle,
9.00 Uhr am Kathedra-Altar.

Der Zeitplan der anderen heiligen Messen bleibt unverändert.

Anlässlich der Erinnerung an einen Heiligen, dessen Überreste in der Basilika aufbewahrt werden, kann am entsprechenden Altar eine der heiligen Messen gefeiert werden. Es wird geprüft, ob es ratsam ist, diese Zeiten auch an Sonntagen und Feiertagen einzuhalten.

3.Die Konzelebrationen sollen mit Hilfe von Lektoren und Kantoren liturgisch unterstützt werden.

4.Pilgergruppen, die von einem Bischof oder einem Priester begleitet werden, haben die Möglichkeit, die Heilige Messe in der Krypta zu feiern.

5.Was den außerordentlichen Ritus betrifft, können die autorisierten Priester um 7.00, 7.30, 8.00 und 9.00 Uhr in der Cappella Clementinader Krypta zelebrieren.

Diese Bestimmungen treten am 22. März d. J. , Montag der fünften Fastenwoche, in Kraft.

Aus dem Vatikan, 12. März 2021
SvataHora
Ich fürchte, das bringt soviel, wie wenn sich der Tiger beim Löwen beschwert. 😊
Tradition und Kontinuität
Da haben Sie wahrscheinlich recht, aber Nichtstun wäre noch schlimmer. Es ist immer gut, ein Lebenszeichen zu geben, auch wenn die Erfolgsaussichten in einer ersten Phase quasi inexistent sind.
SvataHora
@Ottaviani - Das geht die Laien sehr wohl was an! Die sollen nur die Fr* halten und zahlen!
Tree
Hier nochmal der Text vom Musterbrief:
Eminenz,
Hochwürdigster Herr Kardinal Parolin,
am 12. März 2021 wurde ein Schreiben aus dem Staatssekretariat bekannt, in dem die Feier der heiligen Messe in der Basilika St. Peter stark eingeschränkt wird: in den Morgenstunden (7 Uhr bis 9.30 Uhr) sind keine Einzelzelebrationen mehr möglich bis auf vier Meßfeiern in der Cappella Clementina in der Krypta, …Mehr
Hier nochmal der Text vom Musterbrief:

Eminenz,
Hochwürdigster Herr Kardinal Parolin,

am 12. März 2021 wurde ein Schreiben aus dem Staatssekretariat bekannt, in dem die Feier der heiligen Messe in der Basilika St. Peter stark eingeschränkt wird: in den Morgenstunden (7 Uhr bis 9.30 Uhr) sind keine Einzelzelebrationen mehr möglich bis auf vier Meßfeiern in der Cappella Clementina in der Krypta, die zwar sehr bedeutend ist, aber auch ein geringes Platzangebot hat. Durch diese Bestimmung ist die Anzahl der Priester, die pro Tag im Usus antiquior zelebrieren können, auf vier reduziert – und die Anzahl der mitfeiernden Gläubigen ebenfalls extrem limitiert.

Durch die angekündigten Beschränkungen wird mit einem jahrhundertealten Usus gebrochen, der es in Rom wohnenden sowie als Pilger in Rom weilenden Laien wie Priestern ermöglichte, ihren Tag mit der heiligen Messe zu beginnen, der „Quelle und [dem] Höhepunkt des kirchlichen Lebens“ (LG11).

Vor allem für Katholiken (Laien wie Priester), die als Pilger nach Rom kommen, ist es eine unvergeßliche Stärkung im Glauben und in der Verbundenheit mit der Kirche, wenn sie in den frühen Morgenstunden an einem der vielen Altäre des Petersdoms, d.h. nahe dem Grab des ersten Papstes, eine heilige Messe (mit)feiern können.

Insbesondere für die Feier von heiligen Messen in der außerordentlichen Form des römischen Ritus bedeuten die neuen Regelungen eine schmerzliche Einschränkung und markieren einen Einschnitt in die über 1200-jährige liturgische Praxis in der Basilika St. Peter.

Darum bitte ich Sie inständig, das betreffende Dokument baldmöglichst, d.h. noch vor seinem geplanten Inkrafttreten am 22. März diesen Jahres, zurückzuziehen.

Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Ihren Segen,