Verpflichtende Konzelebration oder damit es noch weniger „gottet“

Das gestrige katholisches.info vom 28.6.2017 brachtet einen Beitrag von Roberto de Mattei, welcher darüber berichtet, dass der Gegenpapst Franziskus den römischen Priesterkollegien die Konzelebration gebietet. [...]

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Je mehr Messen, desto mehr Menschwerdung Gottes aus Erden, desto mehr Heiligkeit für die Welt, die Kirche und für alle Teilnehmenden, seien sie körperlich präsent oder abwesend. Ja, man kann diese ausstrahlende Heiligkeit förmlich spüren und deswegen ist es nicht verwunderlich, dass Martin von Cochem sein 26. Kapitel mit der Überschrift versieht: Nützliche Lehre, mehrere Messen zugleich zu hören.

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Der Weg der Konzelebration

Dies konnten natürlich der „Reformer“ nicht dulden, sodass schon am 7 März 1965 im Dekret Ecclesiae Semper die Praxis der Konzelebration eingeführt wurde.[7] Darüber, dass Konzelebration niemals die normale Praxis der Kirche war, noch ihre (Wieder-?)Einführung historisch fundiert war, hat über jeden Zweifel hinaus Pater Joseph de Sainte-Marie, OCD. The Holy Eucharist—The World’s Salvation. Studies on the Holy Sacrifice of the Mass, its Celebration, and its Concelebration bewiesen.[8]

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Aquila
Kirchenrecht: Can. 902 — Wenn nicht der Nutzen für die Gläubigen etwas anderes erfordert oder geraten sein läßt, können Priester die Eucharistie in Konzelebration feiern; den einzelnen aber bleibt die Freiheit unbenommen, die Eucharistie einzeln zu feiern, allerdings nicht zu der Zeit, zu der in derselben Kirche oder Kapelle eine Konzelebration stattfindet.