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Österreich: Freibrief für Vergewaltiger

Rechtlich nicht möglich Sex-Attacke im Prater: Täter kann nicht abgeschoben werden Ausweisung trifft Straftäter nur selten. (Foto: Reuters,) Nach den Sex-Mob-Attacken von Asylwerbern zu Silvester und der …Mehr
Rechtlich nicht möglich
Sex-Attacke im Prater: Täter kann nicht abgeschoben werden
Ausweisung trifft Straftäter nur selten. (Foto: Reuters,)
Nach den Sex-Mob-Attacken von Asylwerbern zu Silvester und der Festnahme eines Vergewaltigers (21) aus Afghanistan am Sonntag im Prater hört man es an Stammtischen und von Politikern häufiger: "Kriminelle Ausländer sofort abschieben."
Gut gebrüllt, aber rechtlich nicht möglich. Denn Österreich schickt keinen Flüchtling in ein Krisengebiet (Syrien, Afghanistan) zurück. Damit ist etwa der Prater-Täter geschützt. Fein für andere, die eine Ausweisung fürchten: Sie droht nie bei einer Festnahme oder Anklage, sondern erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung ab drei Jahren Haft.
Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck beruhigt: "Rund 500.000 Straftaten wurden 2014 angezeigt. Bei nur zwei Prozent waren Asylwerber tatverdächtig." Wie viele Kriminelle abgeschoben wurden, weist keine Statistik aus.
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Tina 13
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