Girolamo Savonarola
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Meine vor Jahren veröffentlichte Meinung zum Bergoglio-Pontifikat

Wie mir meine Lesekompetenz vermittelt, haben mehrere Katholiken - nicht nur ich - das „Treuebekenntnis zur unveränderlichen Lehre der Kirche über die Ehe und zu ihrer ununterbrochenen Disziplin“, unterfertigt. Ich - jedenfalls - ging davon aus, dass bei allen die Fähigkeiten vorgelegen sind, die uns in die Lage versetzten, Leseinhalte zu erfassen, Neues zu lernen, Probleme zu erkennen, zu analysieren und daraus resultierende Folgen zu antizipieren und Entscheidungen zu treffen.

Im Prätext dieses Schreibens steht zu lesen: „In katholischen Kreisen sind Irrtümer über die Wahrheit der Ehe und der Familie weit verbreitet, vor allem seit den Außerordentlichen und Ordentlichen Familiensynoden und seit der Veröffentlichung von Amoris Laetitia. Angesichts dieser Tatsache möchte diese Erklärung die Entschiedenheit ihrer Unterzeichner zum Ausdruck bringen, den unveränderlichen Lehren der Kirche zur Moral und zu den Sakramenten der Ehe, der Versöhnung und der Eucharistie treu zu bleiben, sowie zu Ihrer zeitlosen und weiterhin bestehenden Disziplin im Zusammenhang mit diesen Sakramenten.“

Das Treuebekenntnis hält entschieden an Folgendem – auszugsweise Dargestelltem - fest:

- Alle Formen des Zusammenlebens more uxorio außerhalb einer gültigen Ehe widersprechen in einer schwerwiegenden Weise dem Willen Gottes.
- Irreguläre Verbindungen stehen in scharfem Widerspruch zum Gut der christlichen Ehe und können dieses nicht weder teilweise noch analog zum Ausdruck bringen. Sie müssen daher als sündiger Lebenswandel angesehen werden.

- Irreguläre Verbindungen können nicht als eine kluge und graduelle Erfüllung des göttlichen Gebots empfohlen werden.

- Das Gewissen ist nicht die Quelle von Gut und Böse, sondern eine Erinnerung daran, wie eine Handlung dem göttlichen Gesetz und dem Naturgesetz zu entsprechen hat.

- Ein gut gebildetes Gewissen wird nie zu dem Schluss kommen können, dass das Verbleiben in einer objektiv sündhaften Situation die bestmögliche Antwort auf das Evangelium ist oder dass es dem entspricht, was Gott von ihm verlangt.

- Eine persönliche und pastorale Urteilsfindung darf in keinem Fall Geschiedene, die zivil "wiederverheiratet" sind, zu dem Schluss verleiten, ihre ehebrecherische Vereinigung könne durch "Treue" zu ihrem neuen Partner moralisch gerechtfertigt werden, die Beendigung der ehebrecherischen Vereinigung sei unmöglich, oder sie würden sich in diesem Fall neuer Sünden schuldig machen.

- Geschiedene, die zivil "wiederverheiratet" sind und die der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, sind moralisch verpflichtet, als "Bruder und Schwester" zusammenzuleben und ein öffentliches Ärgernis zu vermeiden, vor allem jene Akte der Intimität, die sich nur verheirateten Paaren eigen sind.

- Geschiedene, die zivil "wiederverheiratet" sind und sich dafür wissentlich und willentlich entschieden haben, sind keine lebendigen Mitglieder der Kirche, weil sie sich in einem Zustand schwerer Sünde befinden, der verhindert, dass sie wahrhaft lieben und in der Liebe zunehmen können.

- Es gibt keine Mitte zwischen der Teilhaftigkeit an der göttlichen Gnade und dem Umstand, der Gnade aufgrund einer Todsünde beraubt zu sein. Für eine Person, die in einem objektiven Zustand der Sünde lebt, besteht geistiges Wachstum darin, diese Situation zu beenden.

- Die Komplexität von Situationen und die diversen Verantwortlichkeitsgrade in Einzelfällen dürfen Seelsorger nicht davon abhalten, darauf hinzuweisen, dass diejenigen, die in einer irregulären Partnerschaft leben, sich in einem objektiven Zustand offenkundiger schwerer Sünde befinden; und im forum externum festzustellen, dass sie sich der heiligmachenden Gnade beraubt haben.

- Der Beichtvater ist verpflichtet, die Beichtenden bezüglich der Übertretungen zu belehren und zu ermahnen; und sicherzustellen, dass es ihnen wirklich um die Absolution und um die Vergebung Gottes geht, und dass sie entschlossen sind, ihr Verhalten zu überdenken und zu korrigieren.

- Geschiedene, die zivil "wiederverheiratet" sind und im objektiven Zustand des Ehebruchs verharren, dürfen keinesfalls von einem Beichtvater so beurteilt werden, als befänden sie sich in einem objektiven Stand der Gnade. Wenn sie keine Reue bekunden und keinen festen Vorsatz haben, ihren sündhaften Lebenswandel aufzugeben, dürften sie keine Lossprechung erhalten oder zur Heiligen Eucharistie zugelassen werden.

- Es kann kein verantwortungsbewusstes Urteil geben, das – unter Hinweis darauf, dass es aufgrund verminderter Verantwortlichkeit kein schweres Vergehen vorliegt – feststellt, die Zulassung zur Eucharistie könne Geschiedenen erlaubt werden, die zivil "wiederverheiratet" sind und offen more uxorio leben. Ein solcher äußerer Lebensstand widerspricht nämlich objektiv der Unauflöslichkeit christlicher Ehe.

- Diejenigen, die die heilige Eucharistie empfangen, müssen dessen würdig sein, indem sie sich im Stand der Gnade befinden.Daher begehen Geschiedene, die zivil "wieder verheiratet" sind und bekanntermaßen in Sünde leben, ein Sakrileg, wenn sie die heilige Kommunion empfangen.

- Gemäß der Logik des Evangeliums sind Menschen, die im Zustand der Todsünde und unversöhnt mit Gott sterben, zu ewiger Höllenstrafe verurteilt.

- Die Unmöglichkeit, Katholiken die Absolution zu erteilen und ihnen die heilige Kommunion zu reichen, welche bekanntermaßen in einem objektiven Zustand schwerer Sünde leben, entspringt der mütterlichen Fürsorge der Kirche. Die Kirche ist nämlich nicht die Besitzerin der Sakramente, sondern deren treue Verwalterin.

- Die lehramtlichen, moralischen und pastoralen Fragen bezüglich der Sakramente der Eucharistie, der Buße und der Ehe müssen durch eine Intervention des Lehramts beantwortet werden. Sie müssen in ihrer Eigenschaft als lehramtliche, moralische und pastorale Fragen widersprüchliche Interpretationen oder die Ableitung grundsätzlich unterschiedlicher praktischer Konsequenzen ausschließen.

- Die Übel das Scheidung und der sexuellen Verkommenheit sind allgemein verbreitet, sogar innerhalb des Lebens der Kirche. Es ist daher die Pflicht von Bischöfen, Priestern und katholischen Gläubigen, mit einer Stimme ihre Treue zu den unveränderlichen Lehren der Kirche über die Ehe und zu deren ununterbrochener Disziplin, wie sie uns von den Aposteln überliefert ist, zu äußern.

Ob und inwieweit das Voranstehende sowie das Nachstehende zum päpstlichen Primat in Widerspruch zu Postings in diesem Forum - und da vor allem zu Postings des Users Oenipontanus - stehen oder nicht, sollen die Poster selbst beurteilen. Mich würde interessieren, wieso und warum diese das anders sehen?

Hat jemand vielleicht eine Antwort aus dem Vatikan oder Informationen darüber, ob der Papst sich dazu bewegt, die an Ihn gerichteten Fragen, so wie es seiner päpstlichen Verpflichtung entspricht, zu beantworten, oder ob amoris laetitia nach Maßgabe der voranstehenden Punkte und im Sinne der bisherigen Lehre Christi und der Katholische Kirche abgeändert oder aufgehoben werden?

Und nun aus Anlass des Bergoglio-Pontifikates meine Meinung zum Zweck des päpstlichen Primates.

Als Zweck des päpstlichen Primates lassen sich aus den Grundlagen der Heiligen, Römischen, Apostolischen und Katholischen Kirche die doktrinäre und institutionelle Stärkung der Einheit der Kirche, die Sicherung der Fortdauer des Heilswerkes Christi und die oberste Garantie des Erhaltes der katholischen Wahrheit durch einen engeren Gottesbezug erkennen. Nicht wenige, die die Handlungen und Unterlassungen des Mannes, der im Jahre 2013 die Papstwahl angenommen hat, was mE bereits für einen Jesuiten einen Bruch eines Gott gegenüber abgegeben Versprechens (Gelübte) bedeutet und per se kein gutes Vorzeichen erahnen ließ, behaupten unter Bezugnahme - auch - auf eine moralische Gewissheit, dass der Jesuiten-Papst Franziskus Häresien produziere, Blasphemien und eine de facto Kirchenspaltung durch die gegensätzliche Umsetzung oder Ablehnung von Amoris Laetitia durch verschiedene Bischofskonferenzen (Polen dagegen, Malta, Deutschland und Argentinen dafür) bewirke, katholische Orden aufhebe (Franziskaner der Immaculata) oder ihre Führung (Ritter von Malta) ersetze, kontemplative Orden zerstöre (Vultum Domini quaerere), die Fortdauer des Heilswerkes Christi nicht sichere, weil durch die sakrilegische Kommunion im Zustand der schweren Sünde sehr viele Seelen in der Hölle enden würden, durch die Abnahme der Priesterberufungen und de facto Aufhebung der kontemplativen Orden in absehbaren Zeit kaum Sakramente gespendet werden können und es auch kaum jemanden geben werde, der gottgeweiht, im Orden für die Kirche beten und der Inhalt des Glaubens nicht verkündet werde oder häretisch verändert worden sei, er die katholische Wahrheit durch seinen Gottesbezug nicht erhalte, er diese Wahrheit, siehe Amoris Laetitia, zerstöre und selbst - seinen Blasphemien nach zu urteilen - keinen Gottesbezug habe. Bergoglio alias „Papst“ Franziskus habe also ein Antipontifikat kreiert, welches keinen wie auch immer gearteten Abglanz des petrinischen Amtes durchscheinen ließe.

Liegt nun etwas Wahres an diesen Behauptungen? Was versteht der einfache gläubige Katholik unter rechtgläubig oder häretisch? Ist es überhaupt möglich, dass ein Papst Häretiker sein kann?

Ob etwas rechtgläubig oder häretisch ist, wird zum Einen nach dem Verständnis eines an der göttlichen Offenbarung, der Lehre Christi und der Kirche, einschließlich der Tradition, festhaltenden Gläubigen davon abhängig zu machen sein, ob es in Übereinstimmung mit der katholischen Lehre steht.

Diese in all dem liegende Wahrheit wird vom Lehramt der Kirche in der ununterbrochenen, auf die Apostel zurückreichende Tradition bewahrt, entfaltet und geformt. Alles was endgültig definierte oder unverändert überlieferte katholische Lehre ist, kann weder geändert noch reformiert werden, ohne diese Lehre selbst zu zerstören und damit das Evangelium zu leugnen.

Jeder Angriff auf die kirchliche Tradition stellt daher einen Angriff auf den Glauben dar, selbst wenn er von päpstlichen Theologen und Bischöfen oder vom Papst selbst vorgetragen wird. Zum Anderen haben Papst und Bischöfe von Christus das Lehramt anvertraut erhalten; Sie stehen also nicht über ihm, sondern unter ihm und sind an Schrift und Tradition gebunden wie jeder andere auch. Deshalb können – wie schon namhafte Laien, Priester, Bischöfe und Kardinäle festgestellt haben - auch sie zu Häretikern werden und vom katholischen Glauben abfallen.

Die Frage, ob auch ein Papst Häretiker sein kann, und ob er in jedem Fall sakrosankt und ihm unbedingter Gehorsam zu leisten ist, ist mE zur ersten Frage zweifellos zu bejahen und ansonsten ebenso zweifellos zu verneinen, zumal es im Fall einer Häresie nicht davon abhängt, wer etwas sagt, sondern was er inhaltlich zum Ausdruck bringt. Ich sehe keine Belegstelle dafür, dass die dem „Felsen“ übertragenen päpstlichen Gewalten auch ein Recht auf Häresie und Schisma enthielten (Exkurs: Wer dazu auf eine Quellenangabe beharrt bzw eine solche fordert, kann getrost als Troll bezeichnet werde, denn wo es nichts gibt, kann auch keine Quelle genannt werden.)

Auch ich habe dem „Pontifikat Franziskus“ seit Beginn – nicht deswegen, weil schon tags seiner Präsentation Stimmen laut geworden sind, dass der neue Pontifex ein falscher Prophet sei, sondern unter dem Aspekt des Fruchtbringens - ein besonderes Augenmerk zugewandt und dazu auch sowohl die dubia, den Brief der 45 Theologen sowie die correctio filalis persönlich unterstützt, die angebotenen Quellen der Papstkritiker nachvollzogen, als auch das Buch „Diktator-Papst“ gelesen. Unter Berücksichtigung all dessen, gelangte auch ich zur moralischen Gewissheit, dass die eingangs erwähnten Behauptungen zutreffen, und - ohne je Kontakte mit der FSSPX gehabt zu haben oder haben zu wollen - die vorliegenden Umstände hinreichend stark gewichtig und geeignet sind, Erschütterungen und – ja auch - Empörung auszulösen.

Da ich keinerlei Anhaltspunkte dafür habe, dass der Papst seine Absichten und Ziele aufgeben, sondern im Gegenteil seine Bemühungen, die göttliche Offenbarung „weiterentwickeln“, die gesamte katholische Kirche unter seine Herrschaft bringen, eine novus ordo seclorum einführen und in die neue Kirche, in der alle Menschen übereinstimmen sollen, einbringen will, bleibt mir nur Geduld, Gebet und vor allem Hoffnung und Zuversicht, dass Gott selbst eingreifen und den von ihm vorgegebenen Zweck des Petrusamtes wiederherstellen bzw zum Durchbruch verhelfen oder die standhaft gebliebenen Gläubigen, die den Bergoglio-Weg trotz aller Drangsal nicht mitgehen werden, in sein Reich führen wird – FSSPX hin oder her!

Meine Wortwahl in manchen Foren zu den diese auslösenden inhaltlichen Anlässen, „der Jesuiten-Papst Franziskus produziert, bewirkt und verbreitet Häresien, Blasphemien und eine de facto Kirchenspaltung durch die gegensätzliche Umsetzung oder Ablehnung von Amoris Laetitia durch verschiedene Bischofskonferenzen (Polen dagegen, Malta, Deutschland und Argentinen dafür), hebt katholische Orden auf (Franziskaner der Immaculata) oder ersetzt ihre Führung (Ritter von Malta), zerstört kontemplative Orden (Vultum Domini quaerere), sichert nicht die Fortdauer des Heilswerkes Christi“, war entsetzlich! Entsetzlicher finde ich allerdings u.a. die meiner Empörung zugrundeliegenden, begründeten Tatsachen sowie die Handlungen und Unterlassungen zu den pädophilen, homosexuellen und modernistischen Umtriebe in seinem nächsten Umfeld, die allesamt darauf hindeuten, dass „Papst“ Franziskus heftig daran arbeitet, ein Antipontifikat zu kreieren.

Liegt nun etwas Wahres an diesen Behauptungen, kann Bergoglio verantwortlich gemacht werde, lässt seine Amtsführung einen wie auch immer gearteten Abglanz des petrinischen Amtes durchscheinen?

Nach KKK 882 und 883 in Zusammenschau mit Can 331, 332 § 2, 333 § 2 CIC unterliegt der Römische Bischof mE kraft seines Amtes, nämlich als irdischer Stellvertreters Christi und Hirten der ganzen Kirche, grundsätzlich keiner, die irdische Leitungsgewalt betreffende Einschränkung. Er kann sich auf eine uneingeschränkte Kompetenz stützen, über Menschen und Seelen (über das forum internum und forum externum) nach Belieben zu verfügen, und es nimmt daher nicht Wunder, dass der Widersacher nicht nur seinen Rauch in die Katholische Kirche hineinzubringen, sondern auch den Stuhl Petri durch einen Getreuen (nennen wir ihn: falschen Propheten) zu besetzen sucht. Dass ihm dieses Ansinnen gelingen wird, das hat auch schon Christus selbst angenommen, denn sonst wäre die Wortfolge, „und die Pforten der Hölle werden sie (die von ihm gestiftete Kirche) nicht überwinden“, ja logischerweise entbehrlich gewesen.

Ist nun die „Herrschaft des Inhabers des Stuhles Petri (Bischofs von Rom) tatsächlich völlig unbegrenzt? Diese Frage kann mit „nein“ beantwortet werden, zumal sich aus sich Can 1752 CIC und der göttlichen Offenbarung Einschränkungen ergeben. Zum Einen legt die genannte CIC-Bestimmung – mE als sogenannte „escape-Klausel“ - das Seelenheil als das höchste Gesetz fest und bedroht demnach jedes Amtsgeschäft (Handlung), das (die) dem Seelenheil zuwiderläuft, mit Anfechtbarkeit und/oder mit Nichtigkeit und Sanktionen, etwa auch mit einer Exkommunikation. Das Problem dabei ist allerdings, dass mM eine solche Widrigkeit (Nichtigkeit) von einer kirchlichen Institution - für Bischöfe oder Kardinäle ist der Papst darüber zu befinden zuständig - festgestellt werden muss, wofür aber – aktuell –, wenn der Papst selbst der Urheber der Widrigkeit ist, kein Rechtsinstitut vorgesehen ist; derartiges bleibt demnach - ZUMINDESTENS WÄHREND AUFRECHTER AMTSZEIT - verfolgungs- und sanktionslos.

Dasselbe gilt mE im Übrigen auch für den Fall, dass ein Papst offensichtlich eine Häresie verbreitet und/oder ein Schisma bewirkt und dadurch - nach Meinung mancher profunder Theologen - ipso facto aller Leitungsgewalt verlustig werden würde. (vgl die in diesem Zusammenhang erfolgten Ausführungen des Jesuiten Robert Bellarmin, der zur Häresie und deren Auswirkung auf die Jurisdiktionsgewalt erklärte: „Papa haereticus est depositus“)

Im Übrigen lehren auch alle Kirchenväter, dass „offensichtliche Häretiker unmittelbar jegliche Jurisdiktion verlieren“. Nach Arnaldo Vidigal entfernen sich Häretiker selber von der Kirche, und es verbleibe deshalb keine geistliche Gewalt über jene, die in der Kirche verbleiben.

Auch wenn man davon ausgeht, dass offensichtliche Häretiker, die Kirche verlassen, und „ipso facto“ jegliche Jurisdiktion verlieren, bedarf es doch einer Institution, die die Häresie oder das Schisma feststellt. Aber wie steht es mit einem Papst, der häretisch geworden ist? Das Kirchenrecht hat diesbezüglich ebenfalls keine Regelung getroffen, daher gilt – wie bereits erwähnt - das oben Gesagte, dh, es bleibt (bis dato) amtlich verfolgungs- und sanktionslos.

Meines Erachtens legt auch die göttliche Offenbarung, zB Apostelgeschichte 5,29, eine „escape-Klausel“, wonach wir Gott mehr gehorchen sollen als den Menschen, fest. Gott ist der Herr der Welt, er hat uns gemacht und deshalb darf er uns auch sagen, was wir tun sollen. Und wenn Gott uns etwas – im forum internum - sagt, dann ist es auch das Beste für uns, weil er uns liebt und alle Gebote, die er uns gegeben hat, sehr gut sind. Er möchte uns helfen und uns vor Fehlern schützen. Aus all dem folgt mE, dass eine dem Can 1752 CIC widerstreitende oder häretische oder schismatische päpstliche Anordnung zwar für das forum externum, nicht aber für das im forum internum Verbindlichkeit hat. Ich bin mir sicher, dass nicht nur die Möglichkeit, dass ein nicht seinen Aufgaben gerecht werdender Mann sogar mit Zulassung des Heiligen Geistes zum Papst gewählt werden kann, um unseren Glauben zu prüfen, besteht, dass aber Gott, um einen unheilvollen Papst – ruhigen Gewissens betrachte ich Papst Franziskus als solchen - in seine Grenzen zu weisen und Seelen zu retten, bei gegebener Zeit selbst, wie er verheißen hat, eingreifen wird.