FFP2-Maske - politisch verordnet, für den privaten Gebrauch ungeeignet! Auch das RKI warnt!
Diese Masken sind für den Alltagsgebrauch nicht nur nicht geeignet, sie sind für manche Menschen sogar schädlich!
Spannend ist neben der Finanzierung aber noch eine weitere brandaktuelle Frage:
Wie sinnvoll – und sicher – ist das Tragen von FFP2-Masken für die Bürger?
Haben sich die Politiker, die nun den FFP2-Maskenzwang für alle verordnet haben, informiert, was sie da tun? Haftung? (etc)
Die FFP2-Maske fällt laut Bestimmung der „Deutschen Gesetz-lichen Unfall Versicherung“ „DGUV Regel 112-190“, herausgegeben von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), unter die Atemschutzgeräte.
Daher ist vor erstmaliger Benutzung dieser Masken eine medi-zinische Erstuntersuchung erforderlich.
Die Benutzung von Atemschutzgeräten bedeutet im Allgemei-nen eine zusätzliche Belastung für den Träger, sodass seine Eignung durch einen Arbeitsmediziner oder einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ bestätigt werden muss.
Es sind Nachuntersuchungen vorgeschrieben.
Nach § 3 Abs. 1 „PSA - Benutzungsverordnung“ (PSA-BV) in Verbin-dung mit § 31Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) haben vor der ersten Benutzung (Erstunterweisung) und danach wiederholt nach Bedarf (Wiederholungsunterweisung), mindestens jedoch einmal jährlich, eine theoretische Unterweisung und praktische Übungen zu erfolgen.
Die Bevölkerung wird also zum Tragen dieser Masken gezwungen, ohne dass die gesetzlich vorgeschriebenen Untersu-chungen und Einweisungen stattfinden.
Auch das Robert Koch-Institut warnt!
Es schreibt online in seinen Infektionsschutzmaßnahmen (Stand 6.1.2021): …
WEITER — SIEHE LINK: (Beitrag 15)
endzeitforum.jimdofree.com/…nd-tod/fragwürdige-beschlüsse/
Spannend ist neben der Finanzierung aber noch eine weitere brandaktuelle Frage:
Wie sinnvoll – und sicher – ist das Tragen von FFP2-Masken für die Bürger?
Haben sich die Politiker, die nun den FFP2-Maskenzwang für alle verordnet haben, informiert, was sie da tun? Haftung? (etc)
Die FFP2-Maske fällt laut Bestimmung der „Deutschen Gesetz-lichen Unfall Versicherung“ „DGUV Regel 112-190“, herausgegeben von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), unter die Atemschutzgeräte.
Daher ist vor erstmaliger Benutzung dieser Masken eine medi-zinische Erstuntersuchung erforderlich.
Die Benutzung von Atemschutzgeräten bedeutet im Allgemei-nen eine zusätzliche Belastung für den Träger, sodass seine Eignung durch einen Arbeitsmediziner oder einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ bestätigt werden muss.
Es sind Nachuntersuchungen vorgeschrieben.
Nach § 3 Abs. 1 „PSA - Benutzungsverordnung“ (PSA-BV) in Verbin-dung mit § 31Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) haben vor der ersten Benutzung (Erstunterweisung) und danach wiederholt nach Bedarf (Wiederholungsunterweisung), mindestens jedoch einmal jährlich, eine theoretische Unterweisung und praktische Übungen zu erfolgen.
Die Bevölkerung wird also zum Tragen dieser Masken gezwungen, ohne dass die gesetzlich vorgeschriebenen Untersu-chungen und Einweisungen stattfinden.
Auch das Robert Koch-Institut warnt!
Es schreibt online in seinen Infektionsschutzmaßnahmen (Stand 6.1.2021): …
WEITER — SIEHE LINK: (Beitrag 15)
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