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Ursula Sankt
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Justizminister Buschmann gestern auf der PK: Für die Abwehr ECHTER Gefahren braucht man die Coronaparagrafen §§ 28a, 28b IfSG nicht. Die Coronaparagrafen erlauben Maßnahmen ohne Gefahr, etwa wegen …Mehr
Justizminister Buschmann gestern auf der PK: Für die Abwehr ECHTER Gefahren braucht man die Coronaparagrafen §§ 28a, 28b IfSG nicht. Die Coronaparagrafen erlauben Maßnahmen ohne Gefahr, etwa wegen undefinierter Abwasserinzidenzen. Oder bei FFP2 einfach mal so.