Pater Lingen
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Zweites Vatikanisches Konzil oder Dogma. Testimonien zur Verbindlichkeit von Vatikanum 2 Aktualisierung 30.11.2014: 6.8. Otto Hermann Pesch Otto Hermann Pesch war Dominikaner und wurde 1958 zum Priester …Mehr
Zweites Vatikanisches Konzil oder Dogma.
Testimonien zur Verbindlichkeit von Vatikanum 2
Aktualisierung 30.11.2014:
6.8. Otto Hermann Pesch
Otto Hermann Pesch war Dominikaner und wurde 1958 zum Priester geweiht; 1971 - 1972 "Gastprofessor" an der Harvard Divinity School, USA. 1972 verließ er die V2-"Dominikaner" und heiratete. 1975 -1998 war er V2-"Theologe" mit einer "Professur für systematische Theologie" an der evangelisch-theologischen Fakultät der Universität Hamburg und Mitglied des "Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen". Zu seinen Publikationen gehört "Das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965). Vorgeschichte - Verlauf - Ergebnisse - Nachgeschichte", Würzburg (3) 2011. Aus seinem Buch "Kleines katholisches Glaubensbuch", das 2004 bereits in 15. Auflage erschien (Mainz (15) 2004, 145):
*** Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) hat zwar viele Beschlüsse gefasst, aber kein einziges Dogma verkündet. ***
thinking...
Herr Lingen, Ihre rechtlichen Geschichten mit der Vatikan-2-Sekte sind zweitrangig und sehr schwer zu verstehen für Einsteiger, die nicht wissen worum es geht. Wie wäre es mit ein paar schlichten Zitaten von Heiligen oder Päpstlichen Dogmen?
"Habe keinen Umgang mit einem Mann ohne Religion. Gib ihrem Rat in keiner Art und Weise irgendwelche Beachtung." (Ecclesiasticus 37:12,14)
Der Hl. Kyrill von …Mehr
Herr Lingen, Ihre rechtlichen Geschichten mit der Vatikan-2-Sekte sind zweitrangig und sehr schwer zu verstehen für Einsteiger, die nicht wissen worum es geht. Wie wäre es mit ein paar schlichten Zitaten von Heiligen oder Päpstlichen Dogmen?

"Habe keinen Umgang mit einem Mann ohne Religion. Gib ihrem Rat in keiner Art und Weise irgendwelche Beachtung." (Ecclesiasticus 37:12,14)

Der Hl. Kyrill von Alexandria: "Daher ist es rechtswidrig, und ein Akt, dessen Strafe der Tod ist, es zu lieben, mit unheiligen Ketzer umzugehen."

Der Hl. Cyprian: "Die Heiligen Petrus und Paulus verabscheuten Ketzer, und warnten uns, sie zu meiden."

Der Hl. Thomas Morus: "Häresie ist eine Art von Hochverrat, und wenn ein Ketzer in seinem falschen Glauben beharrt, so kann er ausgeliefert werden, um verbrannt zu werden."
Carlus
@Nujaa 7.12.2014 01:38:13
Können Sie wirklich einen Text des Pastoralkonzils nennen, in dem frühere Glaubenssätze verworfen wurden?
Sie stellen sinnlose Fragen!
Richtigstellung
1. Die Grundsatzfrage war, "hat die irrtümlich als 2. Vatikanische Konzil bezeichnete, jedoch nur als 1. Pastoralkonzil in der Kirchengeschichte gewirkte Synode, der verirrten um Bea, König, Döpfner usw. ein Dogma verkündet? …Mehr
@Nujaa 7.12.2014 01:38:13
Können Sie wirklich einen Text des Pastoralkonzils nennen, in dem frühere Glaubenssätze verworfen wurden?

Sie stellen sinnlose Fragen!
Richtigstellung

1. Die Grundsatzfrage war, "hat die irrtümlich als 2. Vatikanische Konzil bezeichnete, jedoch nur als 1. Pastoralkonzil in der Kirchengeschichte gewirkte Synode, der verirrten um Bea, König, Döpfner usw. ein Dogma verkündet?

2. Die Antwort ist ein NEIN!,

3. In dieser Synode hat Beschlüsse gefasst, in denen alles was die Kirche in 2.000 Jahren an Entwicklung, durch die Führung Gottes im Wirken des Heiligen Geistes gemacht, hat in Frage gestellt wird und als satanische Möglichkeiten zur sogenannten "NACHKOZILIAREN" besonders starken häretischen Umdeutungen die Türen geöffnet wurden,

4. so wurde ebenfalls der Sprachgebrauch im Sinne einer Gehirnwäsche verändert;

a. bis zu dieser Synode sagte die Kirche "wie uns die Heilige Mutter Kirche lehrt, usw."

b. nach dieser Synode hat sich dies geändert, zu allen Mitteilungen der Kirche wird plötzlich nur gesprocfhen und dies auch in den deutschsprachigen Gebets- und Gesangbücher "wie uns das 2. vatikanische Konzil sagt!", dann kommen zu allen dogmatischen Erklärungen der Kirche "zweideutige, den Kern der Wahrheit abgeschwächte und diesen zerstörende Aussagen!

c. Vor dem Konzil hat sich die Kirche an alle Überlieferungen gebunden gefühlt und dies bekundet, seit dem verräterischen Synodensprung in die freimaurische Neuzeit, hat diese innerkirchliche Verbindung ihren Niedergang erfahren und plötzlich kommt der ganze Segen der PKK vom sogenannten 2. vatikanischen Konzil, als erstes und einziges Superdogma der PKK
Fragensteller
@Nujaa
Können Sie wirklich einen Text des Pastoralkonzils nennen, in dem frühere Glaubenssätze verworfen wurden?
"Wenn man nach einer Gesamtdiagnose für den Text [Vatikanum 2, Gaudium et Spes] sucht, könnte man sagen, daß er (in Verbindung mit den Texten über Religionsfreiheit und über die Weltreligionen) eine Revision des Syllabus Pius' IX., eine Art Gegensyllabus darstellt. [...] Begnügen …Mehr
@Nujaa
Können Sie wirklich einen Text des Pastoralkonzils nennen, in dem frühere Glaubenssätze verworfen wurden?

"Wenn man nach einer Gesamtdiagnose für den Text [Vatikanum 2, Gaudium et Spes] sucht, könnte man sagen, daß er (in Verbindung mit den Texten über Religionsfreiheit und über die Weltreligionen) eine Revision des Syllabus Pius' IX., eine Art Gegensyllabus darstellt. [...] Begnügen wir uns hier mit der Feststellung, daß der Text die Rolle eines Gegensyllabus spielt und insofern den Versuch einer offiziellen Versöhnung der Kirche mit der seit 1789 [Beginn der französischen Revolution] gewordenen neuen Zeit darstellt. [...] Die Aufgabe lautet daher nicht: Aufhebung des Konzils, sondern Entdeckung des wirklichen Konzils und Vertiefung seines wahren Wollens im Angesicht des jetzt Erfahrenen. Dies schließt ein, daß es keine Rückkehr zum Syllabus geben kann, der eine erste Markierung in der Auseinandersetzung mit dem Liberalismus und den heraufsteigenden Marxismus sein mochte, aber kein letztes Wort sein kann." Joseph Ratzinger, Theologische Prinzipienlehre. Bausteine zur Fundamentaltheologie", München 1982, 398f.409).

Am 08.12.1864 veröffentlichte Papst Pius IX. die Enzyklika "Quanta cura", in der er einige Irrlehren unfehlbar verurteilte. Dieser Enzyklika fügte er noch einen "Syllabus" (d.h. "Sammlung"; DS 2901-2980) hinzu mit - z.T. früher - verurteilten Irrlehren. Zumindest soweit diese Irrlehren unfehlbar verurteilt sind, ist auch der Syllabus unfehlbar, also dort hat die Kirche "das letzte Wort" gesprochen. Bzgl. eines möglichen Deutungswandels s. das Dogma: "Wer sagt, es sei möglich, daß man den von der Kirche vorgelegten Glaubenssätzen entsprechend dem Fortschritt der Wissenschaft gelegentlich einen anderen Sinn beilegen müsse als den, den die Kirche verstanden hat und versteht, der sei ausgeschlossen" (NR 61, cf. DS 3043).

Syllabus Pius IX.
§ l. Pantheismus, Naturalismus und absoluter Rationalismus.
1. Es gibt kein höchstes, allweises und allvorsehendes von dieser Gesamtheit der Dinge unterschiedenes göttliches Wesen, und Gott ist eins mit der Natur, daher dem Wechsel unterworfen, und Gott wird in der Tat im Menschen und in der Welt. Alles ist Gott und hat das eigentliche Wesen Gottes; und Eines und dasselbe ist Gott mit der Welt, daher auch der Geist mit der Materie, die Notwendigkeit mit der Freiheit, das Wahre mit dem Falschen, das Gute mit dem Bösen, das Gerechte mit dem Ungerechten.
2. Jede Einwirkung Gottes auf die Menschen und die Welt ist zu leugnen.
3. Die menschliche Vernunft ist ohne alle Rücksicht auf Gott der einzige Schiedsrichter über wahr und falsch, gut und böse; sie ist sich selbst Gesetz und reicht mit ihren natürlichen Kräften hin, für das Wohl der Menschen und der Völker zu sorgen.
4. Alle Wahrheiten der Religion fließen aus der natürlichen Kraft der menschlichen Vernunft; daher ist die Vernunft die vorzüglichste Norm, durch welche der Mensch die Erkenntnis aller Wahrheiten jeglicher Art erlangen kann und soll.
5. Die göttliche Offenbarung ist unvollkommen und daher einem fortwährenden und unbegrenzten Fortschritt unterworfen, der dem Fortschreiten der menschlichen Vernunft entspricht.
6. Der christliche Glaube widerstrebt der menschlichen Vernunft und die göttliche Offenbarung nützt nicht allein nichts, sondern sie schadet auch der Vervollkommung des Menschen.
7. Die in der Heiligen Schrift berichteten und erzählten Prophezeiungen und Wunder sind Erfindungen der Dichter, und die Geheimnisses des christlichen Glaubens die Summe philosophischer Forschungen; und in den Büchern beider Testamente sind mythische Erfindungen enthalten; und Jesus Christus selbst ist eine mythische Erdichtung.
§ II. Gemäßigter Rationalismus.
8. Da die menschliche Vernunft der Religion selbst gleichzustellen ist, darum sind die theologischen Disziplinen gerade ebenso wie die philosophischen zu behandeln.
9. Alle Dogmen der christlichen Religion ohne Unterschied sind Gegenstand der natürlichen Wissenschaft oder der Philosophie: und die bloß historisch gebildete menschliche Vernunft kann aus ihren natürlichen Kräften und Prinzipien zu der wahren Erkenntnis in Betreff aller, auch der dunkelsten Dogmen gelangen, wenn nur diese Dogmen der Vernunft selbst als Gegenstand vorgelegt gewesen sind.
10. Da etwas anderes der Philosoph und etwas anderes die Philosophie ist, so hat jener das Recht und die Pflicht, sich der Autorität, welche er für die wahre erkannt hat, zu unterwerfen; aber die Philosophie kann und darf nicht sich irgendeiner Autorität unterwerfen.
11. Die Kirche darf sich nicht allein gegen keine Philosophie wenden, sondern muß auch die Irrtümer dieser Philosophie dulden und es ihr überlassen, daß sie sich selbst verbessere.
12. Die Dekrete des Apostolischen Stuhles und der römischen Kongregationen hindern den freien Fortschritt der Wissenschaft.
13. Die Methode und die Prinzipien, nach welchen die alten scholastischen Lehrer die Theologie ausgebildet haben, stimmen mit den Bedürfnissen unserer Zeit und mit dem Fortschritte der Wissenschaften keineswegs überein
14. Die Philosophie muß behandelt werden ohne Rücksicht auf die übernatürliche Offenbarung.
§ III. Indifferentismus, Latitudinarismus.
15. Es steht jedem Menschen frei, jene Religion anzunehmen und zu bekennen, welche jemand, durch das Licht der Vernunft geführt, für die wahre hält.
16. Die Menschen können bei der Übung jedweder Religion den Weg des ewigen Heiles finden und die ewige Seligkeit erlangen.
17. Wenigstens darf wohl auf die ewige Seligkeit aller jener gehofft werden, welche in der wahren Kirche Christi keineswegs leben.
18. Der Protestantismus ist nichts anderes, als eine verschiedene Form derselben wahren christlichen Religion, in welcher es ebenso gut, als in der katholischen Kirche gegeben ist, Gott wohlgefällig zu sein.
§ IV. Sozialismus, Kommunismus, geheime Gesellschaften, Bibelgesellschaften, liberale Kleriker-Vereine.
§ V. Irrtümer über die Kirche und ihre Rechte.

19. Die Kirche ist nicht eine wahre und vollkommene, völlig freie Gesellschaft und steht nicht auf ihren eigenen und beständigen, von ihrem göttlichen Stifter ihr verliehenen Rechten, sondern es ist Sache der Staatsgewalt, zu bestimmen, welches die Rechte der Kirche und welches die Schranken seien, innerhalb der sie diese Rechte ausüben könne.
20. Die Kirchengewalt darf ihre Autorität nicht ohne Erlaubnis und Zustimmung der Staatsgewalt ausüben.
21. Die Kirche hat nicht die Macht, dogmatisch zu entscheiden, daß die Religion der katholischen Kirche die einzig wahre Religion sei.
22. Die Verpflichtung, welche katholische Lehrer und Schriftsteller durchaus bindet, ist nur auf das beschränkt, was von dem unfehlbaren Ausspruch der Kirche als Glaubenssatz für alle zu glauben vorgestellt wird.
23. Die Römischen Päpste und die Allgemeinen Konzilien haben die Grenzen ihrer Gewalt überschritten, Rechte der Fürsten usurpiert und auch in Festsetzung der Glaubens- und Sittenlehren geirrt.
24. Die Kirche hat nicht Macht, äußeren Zwang anzuwenden, noch irgend eine zeitliche direkte oder indirekte Gewalt.
25. Außer der dem Episkopat inhärierenden Gewalt ist ihm eine andere zeitliche Gewalt von der weltlichen Regierung entweder ausdrücklich oder stillschweigend verliehen und daher von der Staatsregierung nach Belieben zurückzunehmen.
26. Die Kirche hat kein angeborenes und legitimes Recht auf Erwerb und Besitz.
27. Die geweihten Diener der Kirche und der Römische Papst selbst sind von aller Leitung und Herrschaft über weltliche Dinge durchwegs auszuschließen.
28. Die Bischöfe dürfen ohne Erlaubnis der Staatsregierung nicht einmal apostolische Schreiben veröffentlichen.
29. Die vom Papst verliehenen Gnaden müssen für ungültig angesehen werden, wenn sie nicht durch die Staatsregierung nachgesucht worden sind.
30. Die Immunität der Kirche und der kirchlichen Personen hatte ihren Ursprung vom Zivilrecht.
31. Die geistliche Gerichtsbarkeit für zeitliche Zivil- wie Kriminal-Angelegenheiten der Geistlichen ist durchaus abzuschaffen, auch ohne Befragen und gegen den Einspruch des Apostolischen Stuhles.
32. Ohne alle Verletzung des natürlichen Rechtes und der Billigkeit kann die persönliche Befreiung der Kleriker vom Militärdienst abgeschafft werden, und diese Abschaffung verlangt sogar der staatliche Fortschritt namentlich in einer nach der Form einer freieren Regierung eingerichteten Gesellschaft.
33. Es gehört nicht einzig zur kirchlichen Jurisdiktionsgewalt, aus eigenem angeborenem Rechte die theologischen Studien zu leiten.
34. Die Lehre, welche den Römischen Papst einem freien und in der ganzen Kirche seine Macht ausübenden Fürsten vergleicht, ist eine Lehre, die im Mittelalter vorherrschte.
35. Nichts verbietet, durch Beschluß eines Allgemeinen Konzils oder durch die Tat aller Völker das Pontifikat von dem Römischen Bischof und von Rom auf einen anderen Bischof und eine andere Stadt zu übertragen.
36. Die Entscheidung eines National-Konzils läßt keine weitere Erörterung zu, und die Staatsregierung kann eine Sache bis zu dieser Entscheidung bringen.
37. Es können Nationalkirchen errichtet werden, welcher der Autorität des Römischen Papstes entzogen und von ihr völlig getrennt sind.
38. Zur Trennung der Kirche in eine morgenländische und abendländische hat die übermäßige Willkür der Römischen Päpste beigetragen.
§ VI. Irrtümer über die bürgerliche Gesellschaft sowohl an sich, als in ihren Beziehungen zur Kirche.
39. Der Staat besitzt als der Ursprung und die Quelle aller Rechte ein schrankenloses Recht.
40. Die Lehre der katholischen Kirche ist dem Wohl und Vorteil der menschlichen Gesellschaft zuwider.
41. Die Staatsgewalt hat, selbst wenn sie von einem ungläubigen Fürsten ausgeübt wird, ein indirektes, negatives Recht in religiösen Dingen; sie hat also nicht nur das Recht des 'Exequatur', sondern auch das der 'appellatio', welche 'ab abusu' genannt wird. (= der Berufung gegen kirchliche Verfügungen an staatliche Behörden wegen angeblichen Mißbrauchs der kirchlichen Gewalt)
42. Im Konflikt der Gesetze beider Gewalten geht das weltliche Recht vor.
43. Die Laien-Gewalt hat die Macht, feierliche Verträge (vulgo Konkordate), die über die Ausübung der zur kirchlichen Immunität gehörigen Rechte mit dem Heiligen Stuhle geschlossen wurden, ohne dessen Einwilligung, ja sogar gegen seinen Widerspruch zu beschränken, für nichtig zu erklären und außer Kraft zu setzen.
44. Die Staatsgewalt kann sich in Sachen der Religion, der Sittenzucht und des geistlichen Regiments mischen. Sie kann also über die Weisungen urteilen, welche die Hirten der Kirche ihrem Amte gemäß zur Norm der Gewissen erlassen, und kann sogar über die Verwaltung der heiligen Sakramente und über die zu deren Empfang nötigen Dispositionen entscheiden.
45. Die ganze Leitung der öffentlichen Schulen, in denen die Jugend eines christlichen Staates erzogen wird, nur die bischöflichen Seminarien in einiger Beziehung ausgenommen, kann und muß der Staatsgewalt zukommen, und zwar so, daß kein Recht irgendeiner anderen Autorität sich in die Schulzucht, in die Anordnung der Studien, in die Verleihung der Grade und in die Wahl und die Approbation der Lehrer zu mischen, anerkannt werde.
46. Ja, sogar in den Klerikal-Seminarien unterliegt die anzuwendende Methode der Studien der Staatsgewalt.
47. Die beste Staatseinrichtung erfordert, daß die Volksschulen, die allen Kindern jeder Volksklasse zugänglich sind, und überhaupt alle öffentlichen Anstalten, welche für den höheren wissenschaftlichen Unterricht und die Erziehung der Jugend bestimmt sind, aller Autorität der Kirche enthoben und vollständig der Leitung der weltlichen und politischen Autorität unterworfen seien nach dem Belieben der Regierungen und nach Maßgabe der landläufigen Meinungen der Zeit.
48. Katholische Männer können sich eine Art von Jugendbildung gefallen lassen, die von dem katholischen Glauben und der Gewalt der Kirche getrennt ist, und welche nur die Kenntnis der natürlichen Dinge und die Zwecke des irdischen sozialen Lebens ausschließlich oder doch als Hauptziel im Auge hat.
49. Die Staatsgewalt kann es verhindern, daß die Bischöfe und gläubigen Völker mit dem Römischen Papste frei und gegenseitig verkehren.
50. Die Laien-Obrigkeit hat von sich aus das Recht, Bischöfe zu präsentieren und kann von ihnen verlangen, daß sie die Verwaltung ihrer Diözesen antreten, bevor sie vom Heiligen Stuhl die kanonische Einsetzung und apostolische Schreiben erhalten.
51. Die Laien-Regierung hat sogar das Recht, die Bischöfe der Ausübung ihres oberhirtlichen Amtes zu entheben, und ist nicht verpflichtet, in dem, was den Episkopat und die Einsetzung der Bischöfe betrifft, dem Römischen Papste zu gehorchen.
52. Eine Regierung kann aus eigenem Rechte das von der Kirche vorgeschriebene Alter für die Ablegung von Gelübden sowohl bei Männern als auch bei Frauen abändern und allen Ordensgenossenschaften verbieten, ohne ihre Erlaubnis jemanden zur Ablegung der feierlichen Gelübde zuzulassen.
53. Die Gesetze sind abzuschaffen, welche den Schutz der religiösen Orden, ihrer Pflichten und Rechte betreffen; die staatliche Regierung kann sogar Allen Unterstützungen gewähren, welche den gewählten Ordensstand verlassen und ihre feierlichen Gelübde brechen wollen; ebenso kann sie Ordenshäuser, Kollegiatkirchen und einfache geistliche Pfründen, sogar wenn sie dem Patronatsrechte unterstehen, ganz unterdrücken und ihre Güter und Einkünfte der staatlichen Verwaltung und Verfügung unterwerfen und
überweisen.
54. Könige und Fürsten sind nicht nur von der Jurisdiktion der Kirche ausgenommen, sondern stehen auch bei Entscheidung von Jurisdiktionsfragen über der Kirche.
55. Die Kirche ist vom Staate, der Staat von der Kirche zu trennen.
§ VII. Irrtümer über das natürliche und das christliche Sittengesetz.
56. Die Sittengesetze bedürfen der göttlichen Sanktion nicht, und es ist gar nicht notwendig, daß die menschlichen Gesetze mit dem natürlichen Rechte in Übereinstimmung gebracht werden oder ihre verpflichtende Kraft von Gott erhalten.
57. Philosophie und philosophische Ethik, sowie die bürgerlichen Gesetze können und sollen von der göttlichen und kirchlichen Autorität abweichen.
58. Es sind keine anderen Kräfte anzuerkennen, als die im Stoffe ruhenden; und alle Zucht der Sitte und Ehrbarkeit ist in die Aufhäufung und Vermehrung von Reichtümern auf jedwede Art und in den Genuß der Vergnügungen zu setzen.
59. Das Recht besteht in der materiellen Tatsache; alle Pflichten der Menschen sind ein leerer Name, und alle menschlichen Taten haben Rechtskraft.
60. Die Autorität ist nichts anderes als die Zahl und die Summe der materiellen Kräfte.
61. Die vom Glück begleitete Ungerechtigkeit der Tat bringt der Heiligkeit des Rechtes keinen Schaden.
62. Das sogenannte 'Nichtinterventionsprinzip' ist zu verkünden und zu beobachten.
63. Man darf den rechtmäßigen Fürsten den Gehorsam versagen, ja sogar gegen sie aufstehen.
64. Der Bruch jedes noch so heiligen Eides und jede verbrecherische und schändliche, dem ewigen Gesetze zuwiderlaufende Handlung sind nicht nur nicht verdammenswert, sondern durchaus erlaubt und sogar höchst lobenswert, wenn sie aus Liebe zum Vaterlande geschehen.
§ VIII. Irrtümer über die christliche Ehe.
65. Es kann auf keine Weise geduldet werden, daß Christus die Ehe zur Würde eines Sakramentes erhoben habe.
66. Das Sakrament der Ehe ist etwas bloß zu dem Vertrage Hinzukommendes und von ihm zu Trennendes, und das Sakrament selbst liegt einzig und allein in der ehelichen Einsegnung.
67. Nach dem Naturrecht ist das Eheband nicht unauflöslich und in verschiedenen Fällen kann die Ehescheidung im eigentlichen Sinne durch die weltliche Behörde gesetzlich ausgesprochen werden.
68. Die Kirche hat nicht die Gewalt, trennende Ehehindernisse aufzustellen, sondern diese Gewalt steht der weltlichen Behörde zu, von welcher die bestehenden Hindernisse aufzuheben sind.
69. Die Kirche hat erst in späteren Jahrhunderten angefangen, trennende Ehehindernisse aufzustellen, nicht aus eigenem, sondern aus dem ihr von der weltlichen Gewalt übertragenen Recht.
70. Die tridentinischen Canones, welche das Anathem über jene verhängen, die das Recht der Kirche zur Aufstellung trennender Ehehindernisse zu leugnen wagen, sind teils nicht dogmatischer Natur, teils von jener übertragenen Gewalt zu verstehen.
71. Die tridentinische Form bei Strafe der Ungültigkeit ist unverbindlich, wo das staatliche Gesetz eine andere Form vorschreibt und von dieser neuen Form die Gültigkeit der Ehe abhängig macht.
72. Bonifacius VIII. hat zuerst erklärt, daß das bei der Ordination (= den Höheren Weihen) abgelegte Keuschheitsgelübde die Ehe nichtig mache.
73. Kraft eines bloßen Zivil-Vertrages kann unter Christen eine wahre Ehe bestehen, und es ist falsch, daß entweder der Ehevertrag zwischen Christen stets ein Sakrament sei, oder daß auch der Vertrag nichtig sei, wenn das Sakrament davon ausgeschlossen wird.
74. Ehesachen und Sponsalien gehören ihrer eigenen Natur nach vor das weltliche Gericht.
N. B. Hierher gehören noch zwei andere Irrtümer; über die Abschaffung der Ehelosigkeit der Geistlichen, und darüber, daß der Ehestand dem jungfräulichen Stand vorzuziehen sei. Der erste ist in der Enzyklika vom 9. November 1846, der andere in dem Apostolischen Schreiben vom 10. Juni 1851 verworfen.
§ IX. Irrtümer über die weltliche Herrschaft des Römischen Papstes.
75. Über die Vereinbarkeit der zeitlichen Herrschaft mit der geistlichen streiten sich die Söhne der christlichen und katholischen Kirche.
76. Die Abschaffung der weltlichen Herrschaft, die der Apostolische Stuhl besitzt, würde zur Freiheit und zum Glück der Kirche sehr viel beitragen.
N. B. Außer diesen ausdrücklich hervorgehobenen Irrtümern werden noch mehrere andere implicite verworfen durch die Vorhaltung und Feststellung der Lehre, an welcher alle Katholiken festhalten sollen. Diese Lehre wird einleuchtend behandelt in den Allocutionen vom 20. April 1849, vom 20. Mai 1850, dem Apostolischen Schreiben vom 26. März 1860, den Allocutionen vom 28. September 1860, 18. März 1861 und 9. Juni 1862.
§ X. Irrtümer, welche sich auf den Liberalismus unserer Tage beziehen.
77. In unserer Zeit ist es nicht mehr nützlich, daß die katholische Religion als einzige Staatsreligion unter Ausschluß aller anderen Kulte gehalten werde.
78. Es war daher gut getan, in gewissen katholischen Ländern den Einwanderern gesetzlich die freie Ausübung ihres Kultus zu garantieren.
79. Denn es ist ja falsch, daß die staatliche Freiheit der Kulte und die Allen gewährte Vollmacht was immer für Meinungen und Ansichten offen und öffentlich kund zu geben, zur leichteren Verderbnis der Sitten und zur Verbreitung der Pest des Indifferentismus führen. (79)
80. Der Römische Papst kann und soll sich mit dem Fortschritt, dem Liberalismus und der modernen Zivilisation versöhnen und vergleichen.
Carlus
Das sogenannte 2. vatikanische Konzil, besser das 1. Pastoralkonzil in der Kirchengeschichte, diese Definition haben die Konzilsbeteiligten selbst getroffen, da diese, ihre Versammlung eine andere Form und Thematik aufweist, als die XX. Ökumenischen Konzile und das Apostelkonzil
Ein Ökumenisches Konzil (=gemeinsame Hausverwaltung /Kirchenverwaltung aller im Glauben vereinten katholischen …Mehr
Das sogenannte 2. vatikanische Konzil, besser das 1. Pastoralkonzil in der Kirchengeschichte, diese Definition haben die Konzilsbeteiligten selbst getroffen, da diese, ihre Versammlung eine andere Form und Thematik aufweist, als die XX. Ökumenischen Konzile und das Apostelkonzil

Ein Ökumenisches Konzil (=gemeinsame Hausverwaltung /Kirchenverwaltung aller im Glauben vereinten katholischen Kirchen) wurde bisher einberufen um

1. Irrlehren zu verurteilen,
2. Glaubenssätze (Dogmen) zu formulieren, die jedoch vom regierenden Papst veröffentlicht wurden, und
3. Kirchenordnungen


für alle Katholischen Kirchen verbindlich anzuordnen.

Das ist im 1. Pastoralkonzil nicht geschehen, die Ortskirchen haben vor Beginn ihren Wunsch geäußert, in diesem Konzil sollten die Irrlehren der Zeit, wie Kommunismus verurteilen u.v.a.m. verurteilt werden. Diese Wünsche blieben unberücksichtigt.
Da Heiliges Offizium, das mit der Vorbereitung und Durchführung des Konzils beauftragt ist und war wurde besonders geschickt außer Kraft gesetzt, indem der "Kurienkardinal Bea SJ" parallel dazu beauftragt von Johannes XXIII. (2ter) beauftragt wurde, eine Arbeitsgruppe zu bilden die nach Gemeinsamkeiten zwischen der Kirche und dem Kommunismus, sowie auch zu anderen Gruppen wie den Freimaurern nachforschen und suchen soll um so eine Möglichkeit für eine gemeinsame Arbeit für den Menschen zu finden.
Diese Gruppe um Bea, zu der Rahner, König, Döpfner, Küpng u.v.a.m., auch bis zu diesem Zeitpunkt für Veröffentlichungen vom Heiligen Stuhl gesperrte Theologen gehörten, haben die Macht in dieser Versammlung an sich gerissen und die Gestaltung und Durchführung vom 1. Pastoralkonzil weitgehendst gesteuert.

Es wurden und konnten keine dogmatischen Überlegungen formuliert werden, um später von einem Papst als Dogma verkündet zu werden.

In diesem Pastoralkonzil wurden
4 Konstitutionen,
9 Dekrete, und
3 Erklärungen

verfasst die der Weltkirche angeboten wurden.

Diese Dokumente sollten den Zugang zur Dogmatik, zum Glauben und zur Tradition der Kirche in unserer Zeit für die Gläubigen erleichtern, damit sie in dieser neuen Zeit in der Nachfolge und in der Ablegung des Glaubenszeugnisses gefestigt werden.

Was an Glaube und Kraft in der Nachfolge vorhanden war, wurde mit dem Verweis auf das Konzil zerstört und ausgerissen.

Das Ergebnis und der Erfolg kann in den 3 Punkten zusammen gefasst werden;

1. die Tradition wurde verworfen;
2. die gelebte und geoffenbarte Wahrheit von Jesus Christus (AT/NT - Exegese) wurde zerstört, siehe die "historische und kritische Methode der Bibelexegese" ;
3. die gelebte und verkündete Dogmatik der Kirche, wird in Frage gestellt und abgelehnt, mit der Begründung die Dogmatik muß auch mit der Zeit wachsen
Margret
@a.t.m
Zitat: "beide verhalten sich wie käufliche geldgierige Schlangen die an der Brust saugen, ..."
Iiiih. Ich wusste gar nicht, dass Schlangen Säugetiere sind. 🚬Mehr
@a.t.m

Zitat: "beide verhalten sich wie käufliche geldgierige Schlangen die an der Brust saugen, ..."

Iiiih. Ich wusste gar nicht, dass Schlangen Säugetiere sind. 🚬
a.t.m
@Margret: Ob nun Thomas Schüller oder Helmut Schüller ist im Grunde genommen völlig egal, beide verhalten sich wie käufliche geldgierige Schlangen die an der Brust saugen, beide sind antikatholisch , häretisch- schismatisch eingestellt, und werden von ihren Bischöfen gefördert, aber es gibt noch einen 3 Schüller (aber leider fällt mir gerade sein Vorname nicht mehr ein) und der ist Gott den Herrn …Mehr
@Margret: Ob nun Thomas Schüller oder Helmut Schüller ist im Grunde genommen völlig egal, beide verhalten sich wie käufliche geldgierige Schlangen die an der Brust saugen, beide sind antikatholisch , häretisch- schismatisch eingestellt, und werden von ihren Bischöfen gefördert, aber es gibt noch einen 3 Schüller (aber leider fällt mir gerade sein Vorname nicht mehr ein) und der ist Gott den Herrn sei es gedankt, katholisch.

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
Margret
@a.t.m.
Zitat: "welchen Schüller meinen sie den genau? Ich vermute das sie den antikatholisch - häretisch- schismatisch wirkenden "Helmut Schüller" der "Pfarrerinitiative" meinen."
Fasch. Der österreichische Schüller interessiert Pater Lingen nicht. Er meint Thomas Schüller. Ob der allerdings gesagt oder geschrieben hat, was Pater Lingen behauptet, darf für's erste bezweifelt werden.
Thomas …Mehr
@a.t.m.

Zitat: "welchen Schüller meinen sie den genau? Ich vermute das sie den antikatholisch - häretisch- schismatisch wirkenden "Helmut Schüller" der "Pfarrerinitiative" meinen."

Fasch. Der österreichische Schüller interessiert Pater Lingen nicht. Er meint Thomas Schüller. Ob der allerdings gesagt oder geschrieben hat, was Pater Lingen behauptet, darf für's erste bezweifelt werden.
Thomas Schüller ist Kirchenrechtler in Münster und war anscheinend von einem Gericht mit einem Gutachten darüber betraut worden, ob Pater Lingen gültig geweihter katholischer Priester ist oder eben nicht ist.
Aber das lassen Sie sich besser von Pater Lingen erklären, der naheliegenderweise mit dem Gutachten nicht einverstanden ist.
Margret
@Gerti Harzl
Zitat: "Ob man Priester bzw. Pater ist, könnte man ja leicht an der Inkardination erkennen, wenn man wollte. Aber es gibt auch einige U-Boote."
Woran könnte man das denn "leicht" erkennen? Kriegen Inkardinierte einen Inkardionsstempel auf die Stirn gedrückt?
Aber ich denke, Pater Lingen war noch nie irgendwo inkardiniert, weil seine Priesterweihe von keinem katholischen Bistum und …Mehr
@Gerti Harzl

Zitat: "Ob man Priester bzw. Pater ist, könnte man ja leicht an der Inkardination erkennen, wenn man wollte. Aber es gibt auch einige U-Boote."

Woran könnte man das denn "leicht" erkennen? Kriegen Inkardinierte einen Inkardionsstempel auf die Stirn gedrückt?

Aber ich denke, Pater Lingen war noch nie irgendwo inkardiniert, weil seine Priesterweihe von keinem katholischen Bistum und keinem katholischen Orden als gültig anerkannt werden könnte.
Fragensteller
Es gab schon Aussagen bezüglich des VII, dass manche Dokumente "dogmatischen Charakter" haben sollen.... dass J.23 bei der Eröffnung was ganz anderes gesagt hatte, scheint diese Personen nicht zu interessieren...immer so wie einem gerade passt! Vom Syllabus würden dieselben nicht sagen, dass dieser "dogmatischen Charakter" hat...obwohl er diesen vermutlich hat.
Galahad
Gerti Harzl
Dann eine Weisheit, die ich von meinem lieben Großmütterlein lernte:
Meide jeden bösen Schein!Mehr
Gerti Harzl

Dann eine Weisheit, die ich von meinem lieben Großmütterlein lernte:
Meide jeden bösen Schein!
Gerti Harzl
Nein ...
Galahad
"Pater Lingen", verstehen Sie sich als Priester ohne Amt?
Gerti Harzl!
Verstehen Sie sich als Frau mit speziellem Inquisitionsauftrag. Der war glaube ich Priestern und daher Männern vorbehalten).
Ein Satz zur Betrachtung für Sie: Ein Glauben ohne Bekenntnis zum Dogma und ohne Apologetik ist wie eine Briefmarke ohne Klebstoff.
Verstehen Sie was ich meine? 😉Mehr
"Pater Lingen", verstehen Sie sich als Priester ohne Amt?

Gerti Harzl!

Verstehen Sie sich als Frau mit speziellem Inquisitionsauftrag. Der war glaube ich Priestern und daher Männern vorbehalten).

Ein Satz zur Betrachtung für Sie: Ein Glauben ohne Bekenntnis zum Dogma und ohne Apologetik ist wie eine Briefmarke ohne Klebstoff.

Verstehen Sie was ich meine? 😉
Gerti Harzl
"Pater Lingen", verstehen Sie sich als Priester ohne Amt?
Pater Lingen
Es kam tatsächlich eine Reaktion auf mein Angebot der vollständigen Kapitulation: Ein V2-"Bischof" schrieb mir soeben:
"Sehr geehrter P. Lingen, es ist mir unmöglich, Ihr Schreiben wirklich zu studieren - aber ich ahne einen großen Schmerz enttäuschter Hoffnung! Gott segne Sie!"
Das Lesen des Kapitulationsangebots dauert weniger als eine Minute. Das Dogma zu nennen, nach dem ich gefragt habe, geht …Mehr
Es kam tatsächlich eine Reaktion auf mein Angebot der vollständigen Kapitulation: Ein V2-"Bischof" schrieb mir soeben:
"Sehr geehrter P. Lingen, es ist mir unmöglich, Ihr Schreiben wirklich zu studieren - aber ich ahne einen großen Schmerz enttäuschter Hoffnung! Gott segne Sie!"
Das Lesen des Kapitulationsangebots dauert weniger als eine Minute. Das Dogma zu nennen, nach dem ich gefragt habe, geht sogar in noch kürzerer Zeit (vorausgesetzt, es existiert). Warum schreibt der V2-Mann dann stattdessen so einen Blödsinn?

Nochmals zu den beiden Auswürfen von "pio molaioni":
1. Sein erster Beitrag war, wie auch GH bemerkt hat, völlig irreführend. Er wollte aussagen: »Statt "Pater Lingen" darf es (weil der Betreffende keine Priesterweihe besitzt) nur "Herr Lingen" heißen.«
2. Nachdem GH ihn auf seinen Fehler hingewiesen hatte, korrigiert er nicht, entschuldigt sich nicht, sondern setzt drauf: »@Gertl Harzl, nicht überrissen?«. Das ist nur noch ungezogen.
Derlei Auswürfe - ohne jede Argumentation, ohne jede Berechtigung, ohne jeden Anstand - sind Ausdruck des Zustandes von "pio molaioni". Das Pseudonym tut dann ein Übriges.

Und noch ein Hinweis: An der "Inkardination" kann man erkennen, dass jemand V2-Mitglied und folglich nicht katholisch ist. Da in der V2-Gruppe die gültige Bischofsweihe abgeschafft ist und die V2-"Priesterweihe" zumindest fragwürdig (somit praktisch ungültig) ist, ist bei V2-Inkardinierten grundsätzlich auch der bloße Laienstand anzunehmen.

Für das weitere bitte ich, auf den Text Bezug zu nehmen.
a.t.m
Hochwürden Linger, welchen Schüller meinen sie den genau? Ich vermute das sie den antikatholisch - häretisch- schismatisch wirkenden "Helmut Schüller" der "Pfarrerinitiative" meinen.
Gottes und Mariens Segen auf allen WegenMehr
Hochwürden Linger, welchen Schüller meinen sie den genau? Ich vermute das sie den antikatholisch - häretisch- schismatisch wirkenden "Helmut Schüller" der "Pfarrerinitiative" meinen.

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
Gerti Harzl
Ob man Priester bzw. Pater ist, könnte man ja leicht an der Inkardination erkennen, wenn man wollte. Aber es gibt auch einige U-Boote. de.wikipedia.org/wiki/Inkardination
Pater Lingen
@pio molaioni ist ganz falsch (er heißt sicherlich ganz und gar nicht so).
Aber zum eigentlichen Thema: Auch für "pio molaioni" gilt das Angebot:
»ich bezeichne mich nicht mehr als römisch-katholischer Priester ... wenn mir mitgeteilt wird, welchen Lehrsatz "Vatikanum 2" als neues Dogma verkündet hat.«
Einfach das Dogma her, und der Störenfried ist Geschichte!
Nochmals die beiden Möglichkeiten: …Mehr
@pio molaioni ist ganz falsch (er heißt sicherlich ganz und gar nicht so).

Aber zum eigentlichen Thema: Auch für "pio molaioni" gilt das Angebot:
»ich bezeichne mich nicht mehr als römisch-katholischer Priester ... wenn mir mitgeteilt wird, welchen Lehrsatz "Vatikanum 2" als neues Dogma verkündet hat.«
Einfach das Dogma her, und der Störenfried ist Geschichte!
Nochmals die beiden Möglichkeiten:
a) Schüller hat Unrecht - warum hat er dann die explizite vollständige schweigende Zustimmung der gesamten V2-Gruppe?
b) Schüller hat Recht - warum wird das Dogma dann nicht genannt?
Statt auf das Thema einzugehen, vernichtet "pio molaioni" kostbare Zeit. Und das ist sein generelles Problem: Statt zu argumentieren, schleudert er vollkommen unbegründet schlimmste Verleumdungen gegen einen römisch-katholischen Priester. Mal sehen, wie er das vor dem Weltenrichter begründet.
Gerti Harzl
In Österreich sagt man zu einem Priester, der Mitglied einer Ordensgemeinschaft ist, "Pater". Nur zu einem Priester, der zum Weltklerus gehört, oder teils zu den Jesuiten und Lazaristen u.a., sagt man "Herr".
Gerti Harzl
pio molaioni, es war aber gut, dass ich rückgefragt habe, denn Sie haben geschrieben: Herr Lingen ist korrekt, und ich dachte, was Herr Lingen im Kommentar alles geschrieben hat, sei korrekt, wollten Sie sagen. Besser keine Andeutungen machen als kryptische Andeutungen, die der normal sterbliche Leser nicht anders als falsch verstehen kann.
Carlus teilt das
6
06- Pastoralkonzil & Päpste nach 2.VK.
es scheint eine gezielte Anordnung in der Reihenfolge der Päpste zu geben, die so gewünscht war.Mehr
06- Pastoralkonzil & Päpste nach 2.VK.

es scheint eine gezielte Anordnung in der Reihenfolge der Päpste zu geben, die so gewünscht war.