Erzbistum: Unsere Krankenhäuser behandeln Vergewaltigungsopfer

(gloria.tv/ KNA) Das Erzbistum Köln hat Medienberichte zurückgewiesen, wonach seine Krankenhäuser keine Vergewaltigungsopfer aufnehmen. Auch in den katholischen Häusern erhielten betroffene Frauen die notwendige Heilbehandlung, erklärte die Erzdiözese am Donnerstag. Dazu gehöre auch die Sicherung gerichtsverwertbarer Spuren.

Das Erzbistum äußerte sich zu einem Bericht des «Kölner Stadt-Anzeigers», wonach im Dezember zwei Kliniken in Trägerschaft der Stiftung der Cellitinnen zur heiligen Maria in der Domstadt die Behandlung einer 25-Jährigen verweigert hatten. Die Frau war bei einer Party mit K.o.-Tropfen betäubt und später auf einer Parkbank zu sich gekommen. Die Notärztin hatte die Kliniken gebeten, Spuren einer eventuellen Vergewaltigung zu sichern. Die Einrichtungen verweigerten laut Bericht die Untersuchung, weil damit auch ein Beratungsgespräch über eine mögliche Schwangerschaft und deren Abbruch sowie das Verschreiben der «Pille danach» verbunden sei.

Die Stiftung der Cellitinnen erklärte am Mittwoch, dass es in dem Fall «vermutlich zu einem Missverständnis» gekommen sei. Die Kliniken gewährleisteten in Notlagen jede medizinische und psychologische Versorgung. Allerdings gebe es keine Notfallkontrazeption wie die «Pille danach».

In Deutschland muss der Arzt ein Vergewaltigungsopfer auf die Gefahr einer Schwangerschaft und auf die Möglichkeit der «Pille danach» hinweisen. Eine Verschreibung dieses Medikaments ist Medizinern in katholischen Krankenhäusern von ihrem Arbeitgeber nicht gestattet, sie sind dazu aber auch nicht gesetzlich verpflichtet. Da die «Notfallpille» eingenommen wird, um eine befruchtete Eizelle zu töten, lehnt die katholische Kirche sie ebenso ab wie andere Formen der Abtreibung.

Die Cellitinnen-Stiftung sagte eine Aufarbeitung des Falles und eine Klärung des künftigen Verhaltens zu. Sie lud zu einem Pressegespräch am Donnerstagnachmittag in Köln.
Bonifatius-Franz
Elisabeth, Weil er so sehr langweilt, gab es vier Seiten Kommentare und eine Komplettlöschung?
elisabethvonthüringen
Williamson langweilt inzwischen, Boni-Franz, akzeptiere das ganz einfach! Kein einziger Sender pickt da tagelang drauf!!
Silmarillion
Ja, gut dass es diese ENtschuldigung gibt. Jeder Fehler, der passieren kann, wird auch irgendwann irgendwo passieren. Davor sind auch katholische Einrichtungen nicht gefeit. Also: Fehler eingestehen, daraus lernen und in Zukunft (zumindest) diesen Fehler vermeiden. Damit ist viel gewonnen.
singular
Ein Krankenhaus muss helfen, egal wie, sonst ist es kein
Krankenhaus! Einen Menschen in Not abzuweisen, zumal eine Frau
in Nöten, ist empörend.
Wo bleibt da die christliche Ethik, das Gebot der Mitmenschlichkeit??
Ein Skandal ohnegleichen, für den sich die Krankenhausleitung Gott sei
D ank, schon entschuldigt hat!!!!
👏 👏Mehr
Ein Krankenhaus muss helfen, egal wie, sonst ist es kein
Krankenhaus! Einen Menschen in Not abzuweisen, zumal eine Frau
in Nöten, ist empörend.

Wo bleibt da die christliche Ethik, das Gebot der Mitmenschlichkeit??
Ein Skandal ohnegleichen, für den sich die Krankenhausleitung Gott sei
D ank, schon entschuldigt hat!!!!
👏 👏
Latina
stimme dir voll zu,liebe sieghil ☕ d
sieghild
Das ist wieder so ein Fall, wo versucht wird durch die Hintertür die katholische Sittenlehre auszuhebeln und womöglich zu kriminalisieren z. B. wegen unterlassener Hilfeleistung! Da wird dem behandelnden Arzt zur Pflicht gemacht, auf eine evtl. Schwangerschaft und die Pille darnach aufmerksam zu machen - das ist gekoppelt an sein ärztliches Handeln. Behandelt also der Arzt, ist er verpflichtet ggf …Mehr
Das ist wieder so ein Fall, wo versucht wird durch die Hintertür die katholische Sittenlehre auszuhebeln und womöglich zu kriminalisieren z. B. wegen unterlassener Hilfeleistung! Da wird dem behandelnden Arzt zur Pflicht gemacht, auf eine evtl. Schwangerschaft und die Pille darnach aufmerksam zu machen - das ist gekoppelt an sein ärztliches Handeln. Behandelt also der Arzt, ist er verpflichtet ggf. eine Zustandegekommene Schwangerschaft abzubrechen - Behandelt er nicht, um eben dies zu vermeiden -dann verstößt er gegen sein Berufsethos und wahrscheinlich auch noch gegen andere Gesetze.