Einschränkungen der Rechte von Christen im Alltag in Europa

Was haben der Ministerpräsident Ungarns, Victor Orbàn, und die schwedische Rechtsanwältin Ruth Nordström gemeinsam? Beide werden von den Medien unsanft attackiert. Was haben die beiden verbrochen? Sie setzen sich für die christlichen Werte ein und scheuen sich nicht, dafür Nachteile in Kauf zu nehmen und einen Kampf gegen scheinbar übermächtige Gegner aus Politik, Medien und Justiz zu führen.
Christliche Werte sind nicht hoch im Kurs. Dies mussten beide erfahren.

Von Ralph Studer (Schweiz)
Victor Orbàn, amtierender Ministerpräsident Ungarns sah sich seit Beginn seiner Regierungszeit im Jahre 2010 im Kreuzfeuer der Kritik. Orban wurde u.a. vorgeworfen, er würde die Demokratie, den Rechtsstaat und die Grundrechte abschaffen und die „europäischen Werte“ gefährden. Im Rahmen der Flüchtlings- und Migrationsströme im Jahre 2015 und 2016 blies Orbàn erneut heftiger Gegenwind aus Politik und Medien ins Gesicht: Der Bau von Schutzzäunen sorgte für Unmut, vor allem bei der Europäischen Union in Brüssel. Dabei –wenn man genauer hinschaut – kann dieses Vorgehen Orbàns nachvollzogen werden bzw. hielt er sich damit an seine rechtlichen Verpflichtungen: Er schützte die Schengen Aussengrenzen und scheute sich nicht, auf die Gefahren dieser unkontrollierbaren Migrationsströme aus islamischen Ländern hinzuweisen. Doch er fand in der europäischen Elite kaum Unterstützung. Im Gegenteil.
Ein Blick zurück erklärt die Abneigung von Politik und Medien gegen Orbàn und seine Regierung:
Orbàn hatte vor der Wende 1989 an vorderster Front gegen den Kommunismus gekämpft und sah dessen katastrophale Auswirkungen auf Ungarn, insbesondere im Bereich Familie und Abtreibung. Er setzte deshalb als überzeugter Christ mit der Mehrheit des ungarischen Parlaments 2011 eine neue Verfassung in Kraft. Diese Verfassung rückt das Christentum und Gott ins Zentrum und schützt das ungeborene Leben seit der Empfängnis. In der Verfassung steht das klare Bekenntnis, dass der wichtigste Rahmen unseres Zusammenlebens die natürliche Familie und die Nation darstellt und der Staat auf Werten wie Treue, Glaube und Liebe aufbaut. Werte, die den linksliberalen Kräften in Politik und Medien zuwiderlaufen. Die deutsche SPD-Politikerin Birgit Sippel brachte die Kritik aus linken und liberalen Kreisen an Orbàn auf den Punkt. Sie sagte: „Die Rückbesinnung auf den christlichen Gott, die Betonung auf ein die Nationen erhaltendes Christentum und die Betonung der Besonderheit der Ungarn ist nun wirklich nicht vereinbar mit den europäischen Werten.“. Eine klare Aussage.
Gehen wir nun zur eingangs erwähnten Ruth Nordström. Ruth Nordström ist Mitglied der „Vereinigung der Skandinavischen Anwälte für Menschenrechte“. Sie erlangte europäische Bekanntheit durch ihren engagierten Einsatz für Ellinor Grimmark und das international garantierte Recht auf Gewissensfreiheit.
Der Fall Ellinor Grimmark. Zunächst eine kurze Sachverhaltsschilderung: Ellinor Grimmark war Hebamme in einem schwedischen Krankenhaus und erhielt die Kündigung, weil sie sich aus Gewissensgründen weigerte, an einer Abtreibung mitzuwirken. Ihre Anwältin Ruth Nordström reichte daraufhin Klage ein und verlor. Das zuständige schwedische Kreisgericht gab 2015 dem Krankenhaus Recht: Hebammen müssen bereit sein, bei Abtreibungen mitzuwirken, weil die Region verpflichtet sei, dafür zu sorgen, dass Frauen effektiven Zugang dazu hätten. Ellinor Grimmark entgegnete, dass sie als Hebamme Leben schützen wolle und nicht töten. Da sie aber unter diesen Umständen in Schweden keinen Job mehr fand, musste sie emigrieren und arbeitet heute als Hebamme in Norwegen. Wohlverstanden dieses Gerichtsurteil wurde im liberal-demokratischen Schweden und nicht in einem kommunistisch-diktatorischen Staat gefällt.
Die Reaktionen der schwedischen Öffentlichkeit sind sehr feindselig. So verglich z.B. die frühere Koordinatorin in Schweden gegen religiösen Extremismus und Gewalt, Mona Sahlin, Hebammen, die keine Abtreibung durchführen wollten, mit Dschihadisten, die für den IS kämpfen.
Die Hebamme und die besagte Anwältin Ruth Nordström wollen aber nicht aufgegeben, weil es hier um mehr geht als nur um eine Hebamme, die sich weigert, bei der Tötung ungeborener Kinder mitzumachen. Es geht hier letztlich um den Umgang der Schweden mit der ethischen Verantwortung und der Menschenwürde im Gesundheitswesen.
Ähnlich wie Ellinor Grimmark erging es bereits zweier Hebammen in Grossbritannien mit katholischer Werteüberzeugung, die sich ebenfalls weigerten, an Abtreibungen mitzuwirken. Hier ging es konkret um, dass sich die Krankenschwestern aus Gewissensgründen weigerten, sowohl an direkten Abtreibungshandlungen als auch an deren Vor- und Nachbereitung mitzuwirken. Dazu seien sie aber verpflichtet, entschied 2014 das höchste englische Gericht, der Supreme Court, und verurteilte sie. Der Jurist John Olusegun Adenitire von der Universität Cambridge kritisierte dieses Urteil. Vor allem übte er auch Kritik an den geltenden Richtlinien der British Medical Association und des Nursing and Midwifery Council, welche beide das Recht auf Gewissensfreiheit nicht adäquat regeln. Die Europäische Menschenrechts-konvention EMRK stehe derzeit nicht hoch im Kurs. Auch wenn er nicht katholisch sei, so der Jurist Adenitire, müssen die rechtsstaatlichen Prinzipien gelten und auch gegenüber katholischen Krankenschwestern das Recht auf Gewissensfreiheit gewährleistet sein.
Auch im Bereich der Sterbehilfe zeigen sich jüngst Tendenzen, den Gewissensvorbehalt einzuschränken. So entschied zum Beispiel das Zivilgericht in Leuven, dass katholische Krankenhäuser und Pflegeheime in Belgien ihren Patienten den Zugang zur aktiven Sterbehilfe nicht verweigern dürfen. Eine 74-jährige Patientin hatte Lungenkrebs und wollte durch Euthanasie ihrem Leben ein Ende setzen. Das Heim erlaubte dem Arzt jedoch nicht den Zugang zur Patientin. Daraufhin brachten die Angehörigen die Frau nach Hause, wo der Arzt ihr die todbringenden Medikamente gab. Die Richter argumentierten, dass sich das Pflegeheim nicht in die Beziehung zwischen der Patientin und dem Arzt hätte einmischen dürfen. Das Heim wurde zur Zahlung von 6‘000 EUR Schadenersatz verurteilt. Während das belgische Gesetzt vorsieht, dass sich Ärzte weigern können, aktive Sterbehilfe auszuführen, ist dies für Pflege- und Gesundheitseinrichtungen nicht klar im Gesetz festgelegt. Gesetzesvorschläge zur Ausweitung aktiver Sterbehilfe liegen vor, darunter die Forderung nach der Abschaffung der institutionellen Freiheit z.B. eines Altenheims oder eines Krankenhauses. Damit könnten etwa christliche Institutionen nicht mehr selbst bestimmen, ob aktive Sterbehilfe in ihren eigenen Räumlichkeiten durchgeführt wird. Die Frage, ob Institutionen sich ebenfalls wie natürliche Personen auf das Grundrecht der Gewissensfreiheit berufen dürfen, wird die Gerichte zukünftig noch beschäftigen.
Diese wenigen Beispielen aus dem Gesundheitsbereich verdeutlichen, dass der säkulare Staat das Selbstbestimmungsrecht des Menschen praktisch verabsolutiert und sich von einer christlichen Ethik bzw. von einem christlichen Wertefundament, auf dem unsere Kultur einst stand, verabschiedet.
So ungeheuerlich und nachdenklich diese Beispiele machen, so absurd mutet es an, dass christliche Staaten wie der Vatikan und Polen sich heftiger Kritik seitens des „UNO-Komitees für die Rechte des Kindes“ ausgesetzt sahen. Was war der Grund? Die Anschuldigungen des besagten UNO-Komitees richteten sich im Jahre 2014 gegen die Haltung der Kirche in Fragen der Abtreibung, der Geschlechter und der Homosexualität. Dieses Komitee zeigte sich in seinen „Empfehlungen“ besorgt wegen der früheren Erklärungen des Vatikans zur Homosexualität, die u.a. nach Ansicht des Komitees zur sozialen Stigmatisierung und Gewalt gegen lesbische, schwule, bisexuelle und transsexuelle Jugendliche beigetragen hätten. Das Komitee äusserte auch Bedenken gegen die katholische Lehre, dass sich die Geschlechter ergänzen, denn dies – so das Komitee- „widerspreche der faktischen und rechtlichen Gleichheit“. Zudem kritisierte es, dass der Vatikan keine Informationen lieferte, welche konkreten Massnahmen er ergriffen habe, „um die Geschlechterstereotype aus den Schulbüchern katholischer Schulen zu entfernen“. Angriffspunkt waren auch die in verschiedenen Ländern oftmals von katholischer Seite organisierten sog. „Baby-Klappen“ oder „Baby-Fenster“. Zu guter Letzt zeigte sich das Komitee ernsthaft besorgt über die negativen Auswirkungen der Position des Vatikans, die Jugendlichen den Zugang zu Verhütungsmitteln bzw. Informationen über die sexuelle und reproduktive Medizin zu verweigern.
Ähnlichen Vorwürfen seitens des „UNO-Komitees für die Rechte der Kinder“ sah sich auch Polen 2015 ausgesetzt. In den Empfehlungen des UNO-Komitees ist zu lesen, dass in Polen noch Geschlechterklischees vorherrschen, Gesetze gegen Homophobie nötig seien und der Zugang zu modernen Verhütungsmitteln zu verbessern sei. Ist man sich dieser Kritik seitens der UNO bewusst, werden die teilweise rüden Attacken der linksliberalen Medien und bestimmter politischer Kreise gegen das Land Polen bzw. seine Regierung im Jahr 2016 verständlich.
Dass es gefährlich sein kann, sich auf christliche Werte und die Bibel zu berufen, hat auch unlängst Christine Boutin erfahren müssen. Boutin war unter der Präsidentschaft von Nicolas Sarkozy Ministerin für Wohnungs- und Städtebau verantwortlich. In einem Interview im Jahre 2014 wurde sie zur Homosexualität befragt und sagte unter anderem:
„Ich habe nie einen Homosexuellen verurteilt. Die Homosexualität ist ein Greuel, nicht der homosexuelle Mensch. Die Sünde ist nicht akzeptabel, doch der Sünder ist immer anzunehmen.“
Christine Boutin wurde in Frankreich sowohl vor erster Instanz im Dezember 2015 als auch vor der Berufungsinstanz im Herbst 2016 für diese Aussagen wegen Anstiftung zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung verurteilt und u.a. zur Zahlung von 5‘000 EUR als Geldstrafe verpflichtet. Boutin kündigte an, alle Rechtsmittel auszuschöpfen und diese Urteile an die nächsthöheren Gerichtsinstanzen weiterzuziehen.
Bleiben wir noch in Frankreich. Die sozialistische Regierung unter Holland hat einen Gesetzesentwurf in die Nationalversammlung eingebracht, welcher Lebensschützern unter Androhung strafrechtlicher Folgen verbieten will, für Alternativen zur Abtreibung im Internet zu werben. Der derzeitige Gesetzesentwurf sieht vor, dass Internetseiten gesperrt und deren Betreiber strafrechtlich belangt werden können, wenn durch das Informationsangebot auf Frauen „psychischer Druck“ ausgeübt wird, nicht abzutreiben. Lebensschützer würden dadurch kriminalisiert und müssten fortan mit einer Strafe von bis zu zwei Jahren Gefängnis und 30‘000 EUR Busse rechnen. Und dies dafür, dass sie Leben retten wollen. Es ist davon auszugehen, dass Aussagen auf der Webseite über den Tod des ungeborenen Kindes durch die Abtreibung oder Informationen zum „Post-Abortion-Syndrom“ bereits strafrechtlich für eine Verurteilung ausreichen würde. Die Nationalversammlung stimmte diesem Entwurf zu. Jetzt ist der französische Senat damit befasst, bevor dann endgültig die Nationalversammlung darüber abstimmt. Die Lebensschützer in Frankreich gehen harten Zeiten entgegen.
Einen anderen Kampf kämpfen christliche Eltern in Deutschland. Sie setzen sich ein für das christliche Menschenbild, ihre Elternrechte und den Schutz von Ehe, Familie und ihrer Kinder. Sie wehren sich gegen den neuen Lehrplan zur Sexualerziehung im Bundesland Hessen und gegen die darin enthaltene Genderideologie. Darin werden Ehe und Familie relativiert, indem sie auf eine Variante partnerschaftlichen Zusammenlebens reduziert werden neben nichtehelichen Partnerschaften, Patchworkfamilien und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Im Zentrum dieses Lehrplans steht dabei die fächerübergreifende Thematisierung der „Akzeptanz verschiedener sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten“. U.a. sollen folgende Themen im Lehrplan verbindlich bearbeitet werden:
• 6 bis 10 Jahre: „kindliches Sexualverhalten“ und „gleichgeschlechtliche Partnerschaften“
• 10 bis 12 Jahre: „unterschiedliche sexuelle Orientierungen und geschlechtliche Identitäten (Hetero-, Bi-Homo- und Transsexualität)
• 13 bis 16 Jahre: „erste sexuelle Erfahrungen“, „Schwangerschaftsabbruch“, „Aufklärung über sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität“
• 16 bis 19 Jahre: „Adoption“, „Leihmutterschaft“, „künstliche Befruchtung“, „geschlechtsspezifisches Rollenverhalten“
Dieser Lehrplan ist mittlerweile vom hessischen Kultusminister, Ralph Alexander Lorz (CDU) durch Ministerbeschluss in Kraft gesetzt worden, obwohl der Landeselternbeirat und die katholischen Bischöfe sich dagegen geäussert hatten. Zugestimmt hatten dagegen die evangelischen Landeskirchen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Sexualerziehung „für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich und nicht an die Zustimmung der Eltern gebunden“ ist. An dieser Stelle sei an die in den Jahren 2012/2013 in den Medien bekannt gewordenen Fällen von Eltern erinnert, die in Deutschland sich weigerten, ihre Kinder in diese Sexualerziehung zu schicken, dafür gebüsst wurden und letztlich im Gefängnis landeten, weil sie die Busse nicht bezahlten.
Doch zurück zum Lehrplan des Bundeslands Hessen. Bei der am 30. Oktober 2016 durchgeführten Demonstration in Wiesbaden wehrten sich die betroffenen Eltern, weil der Lehrplan den Eindruck erwecke, es sei wissenschaftlich geklärt, was eine sexuelle Orientierung oder eine sexuelle Identität ausmache und alle Varianten sexueller Orientierung und Identität gleichwertig seien. Gleichzeitig verteidigten die betroffenen Eltern eine Sexualerziehung, in der die Sexualität nicht einfach zur Verhandlungssache oder auf ein Instrument der Lust reduziert wird. Sie standen für eine Sexualerziehung ein, welche Liebe und Verantwortung betont, die Fruchtbarkeit einbezieht und die Sexualität eingebettet ist in Werte und Normen, in Ehe und Familie. Sexualität sei nicht nur Natur oder Trieb, sondern immer auch Kultur.
Ebenfalls einen schweren Stand haben die nach Deutschland gekommenen christlichen Flüchtlinge, die in Flüchtlingsheimen untergebracht sind. Aus den Erhebungen des überkonfessionellen Hilfswerks „Open Doors“ im Jahr 2016 wird deutlich, dass die Zahl religiös motivierter Anfeindungen und Übergriffe vonseiten muslimischer Mitflüchtlinge sowie des muslimischen Wachpersonals gegenüber Christen im Wachsen begriffen sind. Gewalt, Beleidigungen, Todesdrohungen und sexuelle Übergriffe wurden von den Betroffenen genannt. Diese Verfehlungen richten sich auch besonders gegen Konvertiten, die vom Islam zum christlichen Glauben übergetreten sind und häufig nicht nur als Verräter ihres Glaubens, sondern auch als Verräter ihres Volkes, ja sogar der Gesamtheit der Moslems angesehen werden. Alarmierend ist gemäss „Open Doors“ die Tatsache, dass christliche Flüchtlinge in zunehmendem Masse dieselbe Verfolgung und Diskriminierung wie in ihren islamischen Herkunftsländern erleiden und nicht einmal in Deutschland den erhofften Schutz erhalten. Die staatlich garantierte Religionsfreiheit wird so zur leeren Hülle. Aufgrund dieser Missstände fordert „Open Doors“ u.a. die getrennte Unterbringung von Christen sowie anderen religiösen Minderheiten, die bereits Opfer von Verfolgung und Diskriminierung geworden sind und die Erhöhung des nicht-muslimischen Anteils innerhalb des Wachpersonals.
Abschliessend werfe ich einen Blick auf zwei Themenbereiche aus der Schweiz, die verdeutlichen, dass der staatliche Schutz christlicher Werte nicht mehr hoch im Kurs ist. Im ersten Fall wehrte sich die Heilsarmee gegen ein Gesetz im Kanton Neuenburg, welches vorsah, dass öffentlich anerkannte gemeinnützige Institutionen den Wunsch des Patienten nach einem begleiteten Suizid in ihren Räumlichkeiten respektieren müsse. Die Heilsarmee sah darin einen Verstoss gegen die Religionsfreiheit. Das Bundesgericht kam jedoch zum Schluss, dass die Heilsarmee in ihrem Heim in Neuenburg den begleiteten Suizid zulassen muss. Dabei begründete das Bundesgericht sein Urteil im Wesentlichen damit, dass jeder Mensch aufgrund seines Selbstbestimmungsrechts selbst entscheiden könne, wann und wie er sterben wolle. Dies müsse der Staat respektieren. Die Heilsarmee geniesst zwar laut dem Urteil den Schutz der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Sie hatte in diesem Fall ihr Heim jedoch öffentlich anerkennen lassen und erhielt staatliche Subventionen. Damit gilt gemäss Bundesgericht das Heim als öffentliche Institution und fällt unter diese neue Gesetzgebung des Kantons Neuenburg.
Der zweite Fall betrifft Organisationen, die im Schnittbereich zwischen Landeskirchen und Freikirchen stehen. Diese sollen zukünftig keine staatlichen Fördergelder mehr für ihre Jugendarbeit erhalten, so entschied das Bundesamt für Sozialversicherungen in mehreren Fällen. Diese Entscheide des Bundesamts für Sozialversicherungen wurden in den letzten Monaten durch Urteile des Bundesverwaltungsgerichts geschützt. Christliche Vereine im Jugendbereich bekommen somit nach dem neuen Kinder- und Jugendförderungsgesetz nur noch staatliche Hilfe, wenn sie darlegen können, dass sie vielfältige Aktivitäten anbieten, die der Entwicklung junger Menschen förderlich sind und nicht ihre eigene Glaubensüberzeugung ins Zentrum stellen.
Auf einen Aspekt sei hier besonders hingewiesen: Während christliche Jugendorganisationen ihre Weltanschauung in der Jugendarbeit nicht zentral zur Schau tragen dürfen, erhalten hingegen die Jungparteien von SP, SVP, CVP, FDP oder Grüne weiterhin staatliche Beiträge, obwohl diese klarerweise ihre politischen Positionen und somit ihre Weltanschauung verbreiten. Hierzu stellt das Bundesverwaltungsgericht nüchtern fest: Aus der Botschaft zum neuen Kinder- und Jugendförderungsgesetz ist klar zu entnehmen, dass gemäss den eindeutigen Bestrebungen des Schweizerischen Bundesrats die politische Teilnahme von Kindern und Jugendlichen gefördert werden sollte, währenddessen der Bundesrat keine Förderung der Religiosität von Kinder und Jugendlichen als Ziel gesetzt hat. Offenbar sei eine unterschiedliche Behandlung von Organisationen mit religiösem Hintergrund auf der einen Seite sowie von politischen Jugendverbänden auf der anderen Seite gewollt. Somit liege auch kein Verstoss gegen die Rechtsgleichheit vor, so das Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen.

Somit komme ich zum Fazit meiner Ausführungen:
Christliche Werte und Positionen werden in unseren europäischen Staaten zunehmend zurückgedrängt. Christliche Persönlichkeiten wie Victor Orbàn oder Ruth Nordström sehen sich zunehmend einer gewaltigen Lawine von Anfeindungen in Medien und Politik ausgesetzt. Der Preis ist hoch und es ist die Frage, ob wir selber bereit sind, diesen Preis zu bezahlen. Die genannten Beispiele zeigen, dass der säkulare Staat mehr und mehr sein atheistisches bzw. linksliberales Antlitz enthüllt, das Selbstbestimmungsrecht des Menschen praktisch verabsolutiert und sein christliches Erbe verleugnet. Die christlichen Wahrheiten und Werte wie der Schutz der natürlichen Familie und des ungeborenen Lebens geraten in Gefahr, gänzlich aus Staat und Gesellschaft verbannt zu werden. Das Natürliche ist plötzlich unnatürlich. Das Logische plötzlich unlogisch. So ähnlich erging es auch der Hauptfigur Winston Smith in George Orwells fast schon „prophetischem“ Buch „1984“, als dieser durch Folter dazu gebracht wird, zu glauben, dass zwei und zwei fünf ist. Für die Wahrheit einzustehen kann plötzlich zum revolutionären Akt werden.
Es ist klar und dezidiert der immer wieder geäusserten Position zu widersprechen, dass der Staat sich eben in seinem Handeln religiös- und wertneutral verhalten müsse, weshalb er sich nicht für die christlichen Werte einsetzen und diese vertreten dürfe. Dies ist schlicht und einfach falsch. Es gibt kein neutrales Verhalten des Staates. Jegliche Entscheidung und jegliches Handeln tragen einen Wert in sich. Werden Hebammen sozusagen „gezwungen“, Abtreibungen durchzuführen bzw. sich daran zu beteiligen und gewährt der Staat ihnen kein Recht, ihrem Gewissen zu folgen, dann verwirft der Staat implizit die christliche Überzeugung und das christliche Wertefundament, das menschliche Leben von der Empfängnis an zu schützen und die Einzigartigkeit jedes Menschen anzuerkennen. Der Staat steht somit faktisch auf dem Boden einer feministischen, linksliberalen und atheistisch-materialistischen Weltanschauung und begünstigt letztlich eine Kultur des Todes.
Wir stehen in einem mit harten Bandagen geführten Kulturkampf, einer Kulturrevolution wie sie spätestens seit der 68er Bewegung gegen die christliche Werteordnung in Gang ist. Gerade in unserer heutigen Zeit ist es eine unserer wichtigsten Aufgabe als Christen, uns für die Wahrheit und die Gerechtigkeit einzusetzen. Unser Einsatz für eine christliche Gesellschaft und für einen christlichen Staat ist unentbehrlich. Als Christen sind wir zum Kampf geboren.
Treffend hat es Vladimir Palko, ehemaliger Innenminister der Slowakei in seinem sehr lesenswerten Buch „Die Löwen kommen“ ausgedrückt: „Wir stehen in einer grossen kulturellen Wende, die über die Kontinente hinweg stattfindet. Man darf sich nicht mit ihr abfinden und muss sich aber auch nicht vor ihr fürchten. Man muss sie aushalten. Wir müssen uns gegenseitig unterstützen. Verlieren wir nicht den Mut und den Humor! Glauben wir nicht an unsere Überlegenheit. Vergessen wir nicht, dass wir keine Heiligen sind. Wir sind gewöhnliche Menschen, die Fehler machen, die aber wissen, dass ihr Kampf nicht nur ein menschlicher Kampf ist.“
Ich erinnere hier auch an die Worte von Johanna von Orléans oder besser bekannt unter dem Namen Jeanne d’Arc, welche unerschrocken im Auftrag Gottes das französische Heer im Krieg gegen die Engländer im Hundertjährigen Krieg anführte: „Die Soldaten werden kämpfen und Gott wird den Sieg verleihen“.
Anmerkungen
Vgl. hierzu die ungarische Verfassung vom 25. April 2011, insbesondere das „Nationale Bekenntnis“, S. 5 und 6; „Grundlegendes“ Art. L, S. 10 und Kapitel „Freiheit und Verantwortung“, Artikel II; S. 13; Studer, Kulturrevolution, Warum Ungarn auf der EU-Abschussliste steht (1/2): info.kopp-verlag.de/…/kulturrevolutio… (letzter Zugriff: 16. Dezember 2016); info.kopp-verlag.de/…/kulturrevolutio… (letzter Zugriff: 16. Dezember 2016)
Vgl. SPD-Angriffe auf christliche Verfassung von Ungarn, www.kath.net/news/32535 (letzter Zugriff: 16. Dezember 2016)
Vgl. Für schwedische Politikerin sind Djihadisten gleichzusetzen mit Hebammen, die gegen Abtreibung sind, www.wienpost.at/content/für-schwedische… (letzter Zugriff: 16. Dezember 2016).
Vgl. Freedom of Conscience, Human Rights, News, Press Release (zum Fall Ellinor Grimmark): humanrightslawyers.eu/press-release-12-nov-2015/ (letzter Zugriff: 16. Dezember 2016); Kummer, Aktuelle Fragen zur Gewissensfreiheit im Gesundheitsbereich, www.imabe.org/index.php (letzter Zugriff: 16. Dezember 2016).
Vgl. Kummer, a.a.O.
Vgl. Adenitire, Nurses cannot be good catholics: blogs.bmj.com/…/nurses-cannot-b… (letzter Zugriff: 16. Dezember 2016)
Vgl. Kummer, a.a.O.
Vgl. Nardi, UN-Kinderrechtskomitee: Wie sich die Kirche „ändern“ sollte – Abtreibung, Homo-Ehe, Gender-Ideologie, www.katholisches.info/…/un-kinderrechts… (letzter Zugriff: 16. Dezember 2016).
Vgl. Nardi, UNO fordert von Polen Abtreibung „im Namen der Kinderrechte“, www.katholisches.info/…/uno-fordert-von… (letzter Zugriff: 16. Dezember 2016).
Vgl. Nardi, Französische Abgeordnete verurteilt, weil sie die Bibel zitierte, www.katholisches.info/…/franzoesische-a… (letzter Zugriff: 16. Dezember 2016).
Vgl. Bardou, Christine Boutin condamnée en appel pour incitation à la haine: www.liberation.fr/…/christine-bouti… (letzter Zugriff: 16. Dezember 2016); vgl. Nardi, a.a.O.
Vgl. Werz, Staatsdogma Abtreibung, Die Tagespost, 5. Dezember 2016, www.die-tagespost.de/politik/Staatsdogma-Abt… (letzter Zugriff: 16. Dezember 2016).
Vgl. Dringender Protest gegen den neuen Lehrplan zur Sexualerziehung in Hessen! Demo für alle am 30. Oktober 2016, demofueralle.wordpress.com/…/auf-die-barrika… (letzter Zugriff: 16. Dezember 2016); Lehrplan Sexualerziehung Hessen, Hessisches Kulturministerium, Version 19. August 2016, kultusministerium.hessen.de/…/lehrplan_sexual… (letzter Zugriff: 16. Dezember 2016).
Vgl. Lehrplan Sexualerziehung Hessen, a.a.O.
Vgl. Mutter in Haft: Sohn wollte nicht zum Sexualkundeunterricht, ideaSpektrum, www.idea.de/…/mutter-in-haft-… (letzter Zugriff: 16. Dezember 2016).
Vgl. Fn. 13.
Vgl. Open Doors (OD) Deutschland, Religiös motivierte Übergriffe gegen christliche Flüchtlinge in Deutschland, Eine Erhebung von Open Doors Deutschland, 2016, www.opendoors.de/…/Open_Doors_Beri… (letzter Zugriff: 16. Dezember 2016).
Vgl. Töndury, Heilsarmee unterliegt vor dem Bundesgericht, Neue Zürcher Zeitung (NZZ), 5. Oktober 2016, www.nzz.ch/schweiz/sterbehilfe-hei… (letzter Zugriff: 16. Dezember 2016); vgl. hierzu Urteil des Bundesgerichts vom 13. September 2016, 2C_66/2015)
Vgl. Hehli, Zu fromm für Geld vom Staat, Neue Zürcher Zeitung (NZZ), 12. November 2014, www.nzz.ch/schweiz/zu-fromm-fuer-g… (letzter Zugriff: 16. Dezember 2016);
vgl. zu diesem Fall das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 2016 (B-5438/2014, Ziff. 13.2 und 13.3); vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 2016 (B-5269/2014).
Vgl. Orwell George, 1984, Frankfurt/Berlin/Wien 1981.
Vgl. Palko Vladmir, Die Löwen kommen – Warum Europa und Amerika auf eine neue Tyrannei zusteuern, 4. Auflage, Kisslegg 2015.
Vgl. Krumeich Gerd, Jeanne d`Arc: Die Geschichte der Jungfrau von Orleans, 2. Auflage, München 2012.
Tina 13
"Christliche Werte sind nicht hoch im Kurs. Dies mussten beide erfahren."
Roland Wolf
Wo nun die Rechte von Herrn Orban eingeschränkt wurden vermag ich nicht zu sehen. Er konnte seine Politik betreiben und die Verfassung in seinem Sinne ändern. Daran hat ihn niemand gehindert, er muss jedoch Kritik aushalten. Angesichts der Tatsache das er seine Gegner gern und recht deutlich kritisiert sehe ich hier wirklich keine Einschränkung der Rechte.
Schwieriger ist der Fall der Hebammen und …Mehr
Wo nun die Rechte von Herrn Orban eingeschränkt wurden vermag ich nicht zu sehen. Er konnte seine Politik betreiben und die Verfassung in seinem Sinne ändern. Daran hat ihn niemand gehindert, er muss jedoch Kritik aushalten. Angesichts der Tatsache das er seine Gegner gern und recht deutlich kritisiert sehe ich hier wirklich keine Einschränkung der Rechte.

Schwieriger ist der Fall der Hebammen und es gibt speziell aus den USA genügend ähnliche Beispiele, wo z.B. Apotheker sich weigerten "Plan B" zu verkaufen. Hier kommen wir aber zu einem größeren Problem: Die Caritas hat betreibt in Deutschland eine große Zahl von Krankenhäusern und Altenheimen. Da eine Mehrheit der Deutschen nicht katholisch ist wird die Caritas nur dann den Zuschlag erhalten wenn sie Leistungen anbietet die mit dem katholischen Glauben nicht vereinbar sind. Wer dort arbeitet muss sich also darüber im klaren sein das er daran Teil hat, ggf. auch aktiv.

Die Caritas kann also entweder mitteilen: Machen wir nicht-dann wird die Trägerschaft an andere, vermutlich sekulare vergeben. Oder sie sagt machen wir-und besteimmte Dinge müssen wir mittragen. Das ist der derzeitige Weg und empfehle jedem sich vorher zu informieren was mit seinem Beruf und der konkreten Stelle verbunden ist. Im nachgang festzustellen "will ich nicht" ist für alle Beteiligten schwierig.
Tina 13
"Was haben der Ministerpräsident Ungarns, Victor Orbàn, und die schwedische Rechtsanwältin Ruth Nordström gemeinsam? Beide werden von den Medien unsanft attackiert. Was haben die beiden verbrochen? Sie setzen sich für die christlichen Werte ein und scheuen sich nicht, dafür Nachteile in Kauf zu nehmen und einen Kampf gegen scheinbar übermächtige Gegner aus Politik, Medien und Justiz zu führen." …Mehr
"Was haben der Ministerpräsident Ungarns, Victor Orbàn, und die schwedische Rechtsanwältin Ruth Nordström gemeinsam? Beide werden von den Medien unsanft attackiert. Was haben die beiden verbrochen? Sie setzen sich für die christlichen Werte ein und scheuen sich nicht, dafür Nachteile in Kauf zu nehmen und einen Kampf gegen scheinbar übermächtige Gegner aus Politik, Medien und Justiz zu führen."

"Christliche Werte sind nicht hoch im Kurs. Dies mussten beide erfahren."

Traurig, traurig !!!

🤬

Wer mein Jünger sein will, der verleugne sich selbst, nehme sein Kreuz auf sich und folge mir nach.