Iacobus
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Forenbetreiber haften für Postings. Beleidigungen kommen ab jetzt Forenbetreibern teuer!Mehr
Forenbetreiber haften für Postings.

Beleidigungen kommen ab jetzt Forenbetreibern teuer!
Gestas
Ein Schlag gegen die Meinungsfreiheit. Maulkorberlass.
elisabethvonthüringen
ich schlage vor, nur mehr in lateinischer Sprache zu beleidigen... 😁
Tina 13
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden deine Worte! Achte auf deine Worte, denn sie werden deine Handlungen! Achte auf deine Handlungen, denn sie werden dein Schicksal!
(Talmud)
onda
🤨 🤦
speedy207
es wird immer toeller 🙏
Iacobus
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Forenbetreiber haftet für Beleidigungen der Nutzer
Im Forum einer Nachrichtenseite wird jemand beleidigt und bedroht, die Posts werden kurz darauf entfernt. Doch der Mann verlangt auch noch Schadensersatz. Zu Recht, urteilte nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Wenn man im Webforum eines kommerziellen Anbieters beleidigt wird, kann man …Mehr
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Forenbetreiber haftet für Beleidigungen der Nutzer

Im Forum einer Nachrichtenseite wird jemand beleidigt und bedroht, die Posts werden kurz darauf entfernt. Doch der Mann verlangt auch noch Schadensersatz. Zu Recht, urteilte nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Wenn man im Webforum eines kommerziellen Anbieters beleidigt wird, kann man vom Forenbetreiber Schadensersatz fordern - selbst dann, wenn der die entsprechenden Posts auf Wunsch bereits entfernt hat. Dies entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

Das Urteil wird vermutlich weitreichende Folgen für europäische Internetnutzer und Unternehmen haben - auch wenn es im konkreten Fall um eine eher nebensächliche Frage ging: Ausgangspunkt war ein Streit darüber, ob in Estland Fähren vor der Küste das Eis kaputt machen dürfen.
Angerufen hatte den Gerichtshof das estnische Nachrichtenportal Delfi.ee. Auf der Plattform war im Januar 2006 ein Artikel über eine estnische Fährgesellschaft erschienen: Das Unternehmen hatte seine Routen zu bestimmten Inseln geändert. Dies führte dazu, dass die Fähren das Eis an Stellen zerbrachen, an denen eigentlich Eisstraßen hätten angelegt werden sollen. Solche Eisstraßen ermöglichen Inselbewohnern, ohne Fähre nach Hause zu kommen - mit dem eigenen Auto übers Eis. Die Schäden durch die Fähren verzögerten die Entstehung der Eisstraßen um mehrere Wochen.

Für den einen oder anderen Esten war das Thema ein ausgesprochen emotionales, wie man an den Kommentaren unter dem betreffenden Delfi.ee-Artikel sehen kann. Vertreter der Fährgesellschaft wurden teils wüst beschimpft, es fielen Begriffe wie "Abschaum", "Schweine" und "Bastard". Auch Aufrufe zur Gewalt gegen den Besitzer der Firma gab es. Delfi.ee entfernte die beleidigenden Kommentare nach entsprechenden Hinweisen.

Es ging um 320 Euro

Doch der Besitzer des Fährunternehmens, dessen Name von einigen der wütenden Kommentatoren genannt worden war, war damit nicht zufrieden: Er verklagte das Nachrichtenportal Delfi vor einem Zivilgericht und forderte eine Entschädigung. Gegen eben jene Entschädigungsforderung ging Delfi.ee nun seinerseits vor - und unterlag. Delfi habe die anstößigen Kommentare nicht schnell genug entfernt, befand der Straßburger Gerichtshof.

Das Gericht betont in einer Mitteilung zu dem Urteil, dass es hier um ein kommerzielles Nachrichtenangebot gehe, und nicht um "andere Foren im Internet, wo von Dritten Kommentare verbreitet werden können, zum Beispiel ein Internetdiskussionsforum, ein Bulletin Board oder eine Social-Media-Plattform".
Schon im Oktober 2013 hatte der Gerichtshof einmal gegen die Nachrichtenseite entschieden (Az.: 64569/09). Das Gericht entschied damals, dass die gegen Delfi verhängte Schadensersatzzahlung in Höhe von etwa 320 Euro nicht als Einschränkung der Meinungsfreiheit zu werten sei. Diese Urteil wurde jedoch nicht rechtskräftig, der Fall wurde stattdessen an die sogenannte Große Kammer des EGMR verwiesen. Diese fällte nun ihre Entscheidung.
Der Fall könnte Auswirkungen für Betreiber von kommerziellen Nachrichtenangeboten in allen 47 Ländern des Europarats haben. Sie müssen sich nun darauf gefasst machen, für bösartige oder diffamierende Kommentare anonymer Nutzer unter Umständen zur Rechenschaft gezogen zu werden. Dies gilt für alle EU-Länder, für die Schweiz, die Türkei und die meisten osteuropäischen Länder wie Russland und die Ukraine, die Mitglieder der Straßburger Staatenorganisation sind. In Deutschland kann die Polizei bei Verleumdungen oder Beleidigungen verlangen, dass Seitenbetreiber die IP-Adresse der Nutzer offenlegen.

Regeln fürs Posten: Die deutsche Rechtslage

Webseitenbetreiber haften unter Umständen für rechtsverletzende Beiträge ihrer Nutzer in Kommentarspalten. Das kann etwa der Fall sein, wenn ein Beitrag beleidigend ist oder unwahre Tatsachenbehauptungen enthält, erklärt Thorsten Feldmann, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei der Berliner Kanzlei JBB Rechtsanwälte. Wird ein Webseitenbetreiber auf solche Inhalte hingewiesen - ob nun per Kontaktformular, Meldefunktion, Mail oder über sonstige Kanäle, muss er nach den Grundsätzen der sogenannten Störerhaftung reagieren und beanstandete Beiträge gegebenenfalls löschen. Kommt er Beschwerden nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, drohen wegen der Verbreitung des Beitrags Unterlassungsansprüche und teure Abmahnungen.

Ebenso muss ein Webseitenbetreiber angemessene Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass derselbe oder ein vergleichbarer Kommentar nicht einfach wieder in das Kommentarforum eingestellt wird. Was eine „angemessene“ Frist ist, und was als „angemessene“ Maßnahme gegen eine Wiederveröffentlichung gilt, ist allerdings nicht eindeutig definiert, wie Feldmann erklärt. Wirksame Filter, die einen Äußerungsgehalt sicher erfassen, gibt es nicht.

Lässt man auf seiner Webseite Kommentare zu, sollte man also zumindest in der Lage sein, schnell zu reagieren. Allerdings sei es gerade bei veröffentlichten Tatsachenbehauptungen oft schwierig, deren Wahrheitsgehalt zu überprüfen und zu beweisen. Kann man das nicht, sollte man vorsorglich den Beitrag löschen, um weiteren Ärger zu vermeiden.

Auch Verfasser rechtsverletzender Kommentare müssen mit Schwierigkeiten rechnen, wenn sich Betroffene beschweren. Deswegen sollte man besonders mit Tatsachenbehauptungen vorsichtig sein. „Wenn ich es nicht beweisen kann, sollte ich es auch nicht schreiben“, sagt Feldmann. Auch Werturteile - worüber auch immer - sollten stets einen Sachbezug aufweisen.
(dpa)
cis/dpa


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