Humanae Vitae ist “unfehlbar und unveränderbar” – Kardinal Müller
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Müller unterstrich, dass der Papst für die Unfehlbarkeit in dieser Angelegenheit keine ex cathedra Entscheidung verkünden muss. Ein Papst habe keine Vollmacht, das Verbot zu verändern oder abzuschwächen.
Der Kardinal fügte hinzu, dass dasselbe in bezug auf die Unmöglichkeit des Frauenpriestertums gilt.
Bild: Gerhard Ludwig Müller, © Jolanta Dyr, CC BY-SA, #newsAxbhoooomm