Papst Leo XIV. widerspricht Benedikt XVI.

Noch als Kardinal Ratzinger widerlegte Benedikt XVI. den Vergleich von Abtreibung und Todesstrafe. Und das, obwohl er selber die Todesstrafe ablehnte:

Mit Abtreibung maße man sich die Tötung eines Unschuldigen an.
Mit der Todesstrafe gehe die menschliche Gesellschaft gegen einen schweren Verbrecher vor.

Benedikt's XVI. Nachfolger Leo XIV. hatte beide Tötungshandlungen gleichgesetzt, als er den Befürworter von Abtreibung und homosexueller Eheschließung, Senator Durbin (USA), einer kirchlichen Ehrung für würdig erklärte.

Kath.net über Kardinal Ratzingers Argumentation: Kardinal Ratzinger 1993: ‚Man kann Abtreibung …
EWTN/USA über den Vergleich Leo's XVI. und die Anschauungen des amerikanischen Senators Durbin: youtube.com/watch?v=4O9m3Aoq3MM
21,1 Tsd.
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Michele Indietrista

Todesstrafe: Es gibt gute, nach katholischer Staatslehre funktionierende Staaten, die keine andere Möglichkeit haben, als entweder einen Verbrecher umzubringen oder seine Verbrechen als seine Mittäter zu vermehren. Dann muss die Todesstrafe in Betracht kommen.

Der Katechismus darf den Ersten Tod nicht in jedem Fall bekämpfen, muss aber mit vollster Kraft gegen den Zweiten Tod vorgehen. Der den Leuten, welche den Katechismus angeblich ändern, kaum eine Silbe wert ist.