Im Zensur-Skandal haben sich nun die Anwälte von Daniel Günther geäußert. Sie behaupten, Günther habe bei Lanz nicht als Ministerpräsident gesprochen. Die Anwälte: "Ein öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch kann zwar bestehen, wenn ein Regierungsmitglied in seiner amtlichen Funktion grundrechtlich geschützte Positionen von Trägern des betreffenden Grundrechts verletzt. Ergeht eine Äußerung einer Person, die Regierungsmitglied ist, aber außerhalb der regierungsamtlichen Funktion und hat sie parteipolitische Aspekte zum Gegenstand, so ist für einen öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch kein Raum." Daniel Günther will also nicht als Ministerpräsident, sondern als Bürger Günther bei Lanz gewesen sein. Das ist seltsam. Denn in der Lanz-Sendung hat er folgenden Satz gesagt: "Ich bin nicht als Bürger hier, sondern ich bin Ministerpräsident von Schleswig-Holstein."