Bischof von Chur bedauert Haltung des Kantons Zürich

Aus der Erklärung des Justizdirektors des Kantons Zürich vom 7. Juni 2013, verfasst im Namen des gesamten Regierungsrates, kommt aus Sicht des Bischofs von Chur zum Ausdruck, dass die zur Debatte …Mehr
Aus der Erklärung des Justizdirektors des Kantons Zürich vom 7. Juni 2013, verfasst im Namen des gesamten Regierungsrates, kommt aus Sicht des Bischofs von Chur zum Ausdruck, dass die zur Debatte stehenden Grundprobleme im Verhältnis der katholischen Kirche zum Staat im Kanton Zürich leider nicht verstanden wurden. Offenbar steht der Regierungsrat hinter der Feststellung des Justizdirektors, die römisch-katholische Kirche verstosse gegen Grundrechte, und er vertritt offenbar die Ansicht, die Religionsfreiheit im Kanton Zürich sei für die römisch-katholische Kirche bereits heute voll gewährleistet.
Dazu hält der Bischof von Chur fest:
1. Durch seine Gesetzgebung bildet der Kanton Zürch Institutionen wie die “Kirchgemeinden” sowie die so genannte “Römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürich”. Dies bedeutet für die Regierung offenbar bereits die Anerkennung der römisch-katholischen Kirche. Doch diese Institutionen haben rein staatlichen Charakter und sind keine Kirche in Sinne der …Mehr
Santiago_
Der Bischof von Chur sollte nach meinem Dafürhalten die zutiefst ungerechte Behandlung gegenüber seinem besten Priester weitaus stärker bedauern.
RichartEisenherz
CALVINISTEN UND FREIMAURER. In Zürich regieren Satanisten.
Acedian
😲
Was um Himmelswillen hat der Zürcher Zwingli-Staat mit der Kirche Jesu Christi zu schaffen?