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EGMR-Urteil kommt Donnerstag: Meinungsfreiheit eines Lebensschützers

Pressemeldung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte am 20.11.2015

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird am 26.11.2015 ein Kammerurteil wegen des von deutschen Gerichten gegen einen Abtreibungsgegner verhängte Verbot, in der Nähe einer Tagesklinik Flugblätter gegen Abtreibung zu verteilen und die Namen der behandelnden Ärzte auf seiner Webseite zu nennen, schriftlich verkünden.
Der Beschwerdeführer hatte die Flugblätter im Juli 2005 u.a. in unmittelbarer Nachbarschaft einer Tagesklinik, die Abtreibungen durchführte, verteilt.
Auf der ersten Seite des Faltblattes stand in Fettbuchstaben, dass die Klinik der beiden behandelnden Ärzte, deren vollständige Namen genannt wurden, "rechtswidrige Abtreibungen" durchführe.
Darunter wurde in kleinerer Schriftgröße ausgeführt, dass diese vom deutschen Gesetzgeber "erlaubt und nicht unter Strafe" gestellt seien.

Die Rückseite des Faltblattes enthielt folgenden Satz: "Die Ermordung der Menschen in Auschwitz war rechtswidrig, aber der moralisch verkommene NS-Staat hatte den Mord an den unschuldigen Menschen erlaubt und nicht unter Strafe gestellt."

Das Flugblatt verwies außerdem auf die Webseite des Beschwerdeführers, www.babycaust.de, die in einer Adressliste von "Abtreibungsärzten" die vollständigen Namen der beiden behandelnden Ärzte der Tagesklinik aufführte.
Vor dem EGMR macht der Beschwerdeführer geltend, dass das von den deutschen Gerichten verhängte Verbot der Verbreitung der Flugblätter und der Nennung der Namen der Ärzte auf seiner Webseite sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt habe.
Er beruft sich auf Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Quelle: www.babykaust.de/…/egmr_meinungsfr…