Papst: Caritasarbeit muss katholisches Profil zeigen
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Das karitative Wirken der Kirche dürfe nicht einfach als eine Variante im allgemeinen Wohlfahrtswesen aufgehen, mahnt der Papst in dem siebenseitigen Dokument. Die Bischöfe müssten sicherstellen, dass ihre eigenen karitativen Initiativen wie die von Gläubigen gegründeten Vereinigungen und Stiftungen mit den Anforderungen der kirchlichen Lehre übereinstimmten und zudem den zivilrechtlichen Vorschriften Rechnung trügen. Die Aktivitäten der karitativen Initiativen müssten sich an den katholischen Prinzipien ausrichten.
Sie dürften «keine Aufträge annehmen, die in irgendeiner Weise die Einhaltung dieser Prinzipien beeinträchtigen könnten».
Die Mitarbeiter in diesen Einrichtungen müssten «die katholische Identität dieser Werke teilen oder zumindest respektieren», heißt es in dem päpstlichen Dokument. Die Bischöfe sollten dafür Sorge tragen, dass die im pastoralen und karitativen Dienst der Kirche tätigen Personen «nicht nur über die erforderlichen beruflichen Kompetenzen verfügen, sondern auch ein Beispiel christlicher Lebensführung geben». Dabei müssten sie «eine Herzensbildung aufweisen, durch die ein in der tätigen Nächstenliebe wirkender Glaube» zum Ausdruck komme.
Pfarr- oder Diözesanstrukturen dürften keine Werbung für Initiativen machen, die zwar karitativ ausgerichtet seien, «aber Ziele oder Methoden vorschlagen, die in Widerspruch zur kirchlichen Lehre stehen», betont der Papst. Zugleich müsse der Bischof verhindern, dass die ihm unterstellten karitativen Organisationen «von Einrichtungen oder Institutionen finanziert werden, deren Zielsetzungen im Widerspruch zur kirchlichen Lehre» stünden. Sollten die Aktivitäten einer bestimmten karitativen Organisation die Anforderungen der kirchlichen Lehre nicht mehr erfüllen, habe der Bischof die Pflicht, seine Gläubigen öffentlich darüber zu informieren, und in diesen Fällen die Verwendung der Bezeichnung «katholisch» zu untersagen.