Regierung droht mit weiterer Gleichstellung Homosexueller
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Beim Steuer- und Adoptionsrecht will die Regierung laut «tageszeitung» jedoch nicht von sich aus tätig werden. «Von Bedeutung dafür wird der Ausgang zweier beim Bundesverfassungsgericht anhängiger Verfahren sein», heißt es in der Antwort in Bezug auf das Adoptionsrecht. Ebenso wolle sie beim Steuerrecht die Entscheidungen aus Karlsruhe abwarten. In einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hatte das Finanzgericht Köln das Ehegattensplitting für homosexuelle Paare vorläufig für rechtens erklärt. Auch die Kölner Richter verwiesen auf anhängige Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und begründeten ihre Entscheidung damit, dass diese Verfahren Aussicht auf Erfolg hätten (4 V 2831/11).
Der Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, warf unterdessen Union und FDP vor, sie machten «in Sachen Gleichstellung nur das, was die Gerichte verlangen». Er forderte eine Generalklausel, die alle bestehenden Ungleichbehandlungen aufhebe: «Letztlich muss das Sonderkonstrukt der eingetragenen Lebenspartnerschaft abgeschafft und die Ehe für Homosexuelle geöffnet werden», forderte der Grünen-Politiker.