Iacobus
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Österreichische Obdachlose 'not welcome'

FPÖ-Kickl: Obdachlose verlieren Notschlafstellen, Asylwerber bekommen Häuser Wien (OTS) - „Für Asylwerber werden sogar Häuser gebaut, die Regierung lässt sich allein heuer die sogenannten Flüchtlinge …Mehr
FPÖ-Kickl: Obdachlose verlieren Notschlafstellen, Asylwerber bekommen Häuser
Wien (OTS) - „Für Asylwerber werden sogar Häuser gebaut, die Regierung lässt sich allein heuer die sogenannten Flüchtlinge mindestens zwei Milliarden Euro kosten, während hunderte Notschlafstellen für obdachlose Menschen geschlossen werden? Das ist ein Skandal, mit der Humanität gegenüber der eigenen Bevölkerung ist es offenbar nicht weit her. Wir brauchen ein österreichweites Soforthilfsprogramm für unsere Obdachlosen“, so heute FPÖ-Sozialsprecher NAbg. Herbert Kickl in Zusammenhang mit einem Bericht von krone.at
„Die Schließung der Notschlafstellen steht geradezu exemplarisch für den Zugang, den vor allem Rot/Grün zur Sozialpolitik hat: Egal, wohin man schaut, vom Bildungs- über den Gesundheits- bis hin zum Sozialbereich, alles wird weg von den Österreichern hin zur neuen Völkerwanderung umgeschichtet. Die Österreicher kommen zuletzt – außer, wenn es ans Zahlen geht. Es muss umgekehrt laufen: Die Österreicher …Mehr
Tina 13
"Höchstgericht: Keine Sozialleistungen für Armutszuwanderer"
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Eine bulgarische Pensionistin muss weiterhin mit ihrer kleinen Rente in Lew auskommen. Eine Ausgleichszulage in Euro aus heimischen Sozialtöpfen wurde ihr verweigert.
Am deutlichsten wird das anhand einer neuen Entscheidung, bei der eine Bulgarin zu ihrem Sohn nach Wien übersiedelte. Da sie aus ihrem Heimatland nur eine Rente von …Mehr
"Höchstgericht: Keine Sozialleistungen für Armutszuwanderer"

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Eine bulgarische Pensionistin muss weiterhin mit ihrer kleinen Rente in Lew auskommen. Eine Ausgleichszulage in Euro aus heimischen Sozialtöpfen wurde ihr verweigert.

Am deutlichsten wird das anhand einer neuen Entscheidung, bei der eine Bulgarin zu ihrem Sohn nach Wien übersiedelte. Da sie aus ihrem Heimatland nur eine Rente von 111,22 Euro im Monat bezog, machte sie Anspruch auf Ausgleichszulage – eine Art Mindestpension – geltend. Gegen die Abweisung des Antrags durch die Pensionsversicherungsanstalt berief sie erfolgreich und bekam auch vor dem Berufungsgericht recht. Folge: ein Bezug von zuletzt 523,45 Euro monatlich.

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