Lebensrechtler kritisieren Bannmeile in Freiburg
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„Gerade im Schwangerschaftskonflikt benötigen Frauen oftmals eine Vielzahl von Hilfen, um sich für ihr Kind zu entscheiden. Es ist daher völlig absurd, wenn das Verwaltungsgericht Freiburg jetzt in der Ansprache von Frauen vor Einrichtungen, die Scheine ausstellen, die nach dem Gesetz zu einer straffreien Abtreibung berechtigen und dem Angebot von Hilfen eine ‚Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte’ erkennen zu können glaubt. Wenn bereits das bloße Gesprächsangebot eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes darstellen soll, dann müssten auch die Ansprache von Passanten durch Tier- und Unweltschützer oder andere Hilfsorganisationen verboten werden. Die vom Deutschen Bundestag geplante Änderung des Transplantationsgesetz, in der gesetzlich festgeschrieben werden soll, dass jeder Bundesbürger über die Möglichkeit der Organspende nicht bloß aufgeklärt, sondern sogar um eine Entscheidung gebeten werden soll, müsste gar als hochgradig rechtswidrig betrachtet werden. Folglich könnte der Bundestag den Gruppenantrag, der derzeit noch erarbeitet wird, gleich wieder einstampfen.“
Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich einzelne Frauen durch das Gesprächsangebot belästigt fühlen: „Doch das können Tier- und Umweltschützer auch nicht.“
Im Übrigen belegten die Zeugnisse von Müttern, die sich auf solche Gesprächsangebote eingelassen haben, und denen Lebensrechtlern in der Folge zu einem Leben mit Kind verholfen konnten, die Dankbarkeit dieser Frauen zu genüge, so Kaminski weiter.
„Statt die Gehsteigberatung zu verbieten, sollten sich Politik und Gerichte um die Qualität der Schwangerenkonfliktberatung in den staatlich anerkannten Beratungsstellen sorgen. Laut den am Mittwoch vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden gemeldeten Abtreibungszahlen, wurden diesem allein im vergangenen Quartal rund 27.000 vorgeburtliche Kindstötungen gemeldet – 1,8 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Dabei wurden die allermeisten Abtreibungen (97 Prozent) nach der Beratungsregelung durchgeführt, erfolgten also ‚rechtswidrig’, aber ‚straffrei’. Würden die staatlich anerkannten Beratungsstellen hier einen besseren Job machen, gäbe es überhaupt keinen Bedarf für die Gehsteigberatung durch Lebensrechtler“, zeigte sich die ALfA-Bundesvorsitzende überzeugt.
Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).