Alfons Adam wegen "Verhetzung" verurteilt
Der Gründer der Christen-Partei, Lebensschützer und niederösterreichische Rechtsanwalt Alfons Adam (69) ist am Landgericht Krems wegen „Verhetzung“ zu 5.400 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das berichtet die Zeitung „Presse“.
Im Februar 2012 hat Adam an einem Flugblatt gegen den schließlich verhinderten Bau einer buddhistischen Stupa in der Gemeinde Gföhl mitgearbeitet. Der Text nannte den Buddhismus eine „menschenverachtende Ideologie“. Die Staatsanwaltschaft klagte an, dass der Text gegen eine anerkannte Religionsgemeinschaft den Hass schüre. Adams Anwalt pochte auf das Recht auf Meinungsfreiheit.
Laut der „Presse“ referierte Adam eineinhalb Stunden lang vor Gericht über die Wahrheit der im Flugblatt gemachten Aussagen. Bereits die Anklage wertete Adam als Angriff auf das Christentum: "Hier geht es um Gesellschaftspolitik. Die Christen sollen beseitigt werden."
Richterin Susanne Daniel begründete ihr Urteil damit, dass in jeder Religion diverse Auslegungen vertreten würden. Solche Einzelmeinungen dürften nicht zur Bewertung der ganzen Glaubensgemeinschaft herangezogen werden. Adam hat bereits volle Berufung angemeldet.
Im Februar 2012 hat Adam an einem Flugblatt gegen den schließlich verhinderten Bau einer buddhistischen Stupa in der Gemeinde Gföhl mitgearbeitet. Der Text nannte den Buddhismus eine „menschenverachtende Ideologie“. Die Staatsanwaltschaft klagte an, dass der Text gegen eine anerkannte Religionsgemeinschaft den Hass schüre. Adams Anwalt pochte auf das Recht auf Meinungsfreiheit.
Laut der „Presse“ referierte Adam eineinhalb Stunden lang vor Gericht über die Wahrheit der im Flugblatt gemachten Aussagen. Bereits die Anklage wertete Adam als Angriff auf das Christentum: "Hier geht es um Gesellschaftspolitik. Die Christen sollen beseitigt werden."
Richterin Susanne Daniel begründete ihr Urteil damit, dass in jeder Religion diverse Auslegungen vertreten würden. Solche Einzelmeinungen dürften nicht zur Bewertung der ganzen Glaubensgemeinschaft herangezogen werden. Adam hat bereits volle Berufung angemeldet.