Der Pkw-Führerschein war früher unbegrenzt gültig, doch spätestens ab dem 19. Januar 2033 verlieren alte Dokumente ihre Gültigkeit. Der neue EU-Führerschein ist ohnehin nur 15 Jahre gültig – die Fristen!
Der Pkw-Führerschein war früher unbegrenzt gültig, doch spätestens ab dem 19. Januar 2033 verlieren alte Dokumente ihre Gültigkeit. Der neue EU-Führerschein ist ohnehin nur 15 Jahre gültig – die Fristen!
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend:
• vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
• 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
• 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
• 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
• 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
• 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
• 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
• 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
• 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
• 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
• 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
• 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
• 2012 bis 18.1.2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Allgemein gilt: Pkw-Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt gültig, sondern nur noch 15 Jahre lang – danach müssen sie erneuert werden. Eine Wiederholung der Fahrprüfung ist dafür aber nicht nötig, es reicht die erneute Beantragung beim zuständigen Straßenverkehrs- oder Ordnungsamt. In Deutschland wird bei der Verlängerung des Pkw-Führerscheins auch auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet. Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, der muss keine schwerwiegenden Folgen befürchten. Neben einem Verwarnungsgeld gibt es lediglich die Aufforderung, sich um die Verlängerung des Führerscheins zu kümmern.
(Autobild)
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend:
• vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
• 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
• 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
• 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
• 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
• 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
• 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
• 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
• 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
• 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
• 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
• 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
• 2012 bis 18.1.2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Allgemein gilt: Pkw-Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt gültig, sondern nur noch 15 Jahre lang – danach müssen sie erneuert werden. Eine Wiederholung der Fahrprüfung ist dafür aber nicht nötig, es reicht die erneute Beantragung beim zuständigen Straßenverkehrs- oder Ordnungsamt. In Deutschland wird bei der Verlängerung des Pkw-Führerscheins auch auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet. Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, der muss keine schwerwiegenden Folgen befürchten. Neben einem Verwarnungsgeld gibt es lediglich die Aufforderung, sich um die Verlängerung des Führerscheins zu kümmern.
(Autobild)