Katholische Krankenschwester gewinnt Abtreibungsstreit
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Die Krankenschwester erklärte dagegen, dies verstoße gegen ihre Prinzipien. Unterstützung erhielt sie vom unabhängigen christlichen Thomas More Legal Centre. Das Zentrum, das sich für Achtung religiöser Rechte einsetzt, hatte gegenüber dem Krankhaus betont, die Weigerung der Krankenschwester aus Gewissensgründen sei durch den «Abortion Act» aus dem Jahr 1967 und die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt.
Das Krankenhaus ließ seine Entlassungsdrohung daraufhin fallen. Anfang März hatten zwei katholische Hebammen aus Schottland gegen ihr Krankenhaus einen Gerichtsprozess um Abtreibungen verloren. Die beiden Mitarbeiterinnen einer Klinik in Glasgow wollten sich gerichtlich dagegen wehren, zur Mitwirkung an Schwangerschaftsabbrüchen genötigt zu werden; dies verletze ihr Recht auf Religions- und Gewissensfreiheit.
Eine Richterin in Edinburgh vertrat jedoch die Auffassung, die Klägerinnen seien im Rahmen ihrer Tätigkeiten nicht direkt an Abtreibungen beteiligt. Insofern werde auch ihre religiöse Überzeugung «angemessen respektiert».