Britisches Gericht: Kirche haftet für Vergehen ihrer Priester

(gloria.tv/ KNA) Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens hat entschieden, dass die katholische Kirche für Verfehlungen ihrer Priester verantwortlich gemacht werden kann. Wie der britische Sender BBC am Dienstag berichtete, entschied der zuständige Richter zugunsten einer Frau, die als Kind von einem im Jahr 2006 verstorbenen Priester der Diözese Portsmouth sexuell missbraucht worden war.

Der Richter erklärte, die Diözese könne für die Tat «indirekt verantwortlich» gemacht werden. Das Gericht hatte bereits im Juli entschieden - das Urteil wurde aber erst jetzt der Öffentlichkeit bekannt. Gegen das Urteil kann die Kirche Berufung einlegen.
Den Anwälten der Klägerin zufolge ist es das erste Mal, dass ein Gericht aufgefordert war, darüber zu entscheiden, ob die Beziehung zwischen einem katholischen Priester und seinem Bischof vergleichbar mit einem Arbeitsverhältnis ist. Die Kirche hatte dem Bericht zufolge betont, es bestehe kein formales Arbeitsverhältnis. Das Gericht sah jedoch eine professionelle Beziehung unter anderem deshalb als gegeben an, da der Priester im Namen der Kirche habe handeln können. Der Vertreter der Kirche betonte, sexueller Missbrauch werde sehr ernst genommen und bekämpft. Die Kirche wolle sich ihrer Verantwortung nicht entziehen.
Florianus
@Marcus
nein, das passt schon - lediglich die Ausdehnung dieses Arbeitsverhältnisses kann interpretiert werden.
Informieren Sie sich mal über Arbeitsverträge von bsplw. Angestellten.
Diese sind klar weisungsgebunden - etwa im Gegensatz zu Leuten mit Werkverträgen.
Auch der Priester ist seinem Bischof gegenüber weisungsgebunden, lediglich die Intensivität der Weisungsgebundenheit ist noch wesentlich …Mehr
@Marcus

nein, das passt schon - lediglich die Ausdehnung dieses Arbeitsverhältnisses kann interpretiert werden.
Informieren Sie sich mal über Arbeitsverträge von bsplw. Angestellten.
Diese sind klar weisungsgebunden - etwa im Gegensatz zu Leuten mit Werkverträgen.
Auch der Priester ist seinem Bischof gegenüber weisungsgebunden, lediglich die Intensivität der Weisungsgebundenheit ist noch wesentlich höher als die von weltlichen Arbeitnehmern.

Auch Sie werden Fälle kennen, in denen Priester die Anordnungen ihrer Bischöfe befolgen mussten. Heute ist das freilich bei vielen Geistlichen anders. Die fühlen sich tatsächlich nicht mehr an ihren Bischof gebunden.
Marcus, der mit dem C
@friendofpolishpopes:
Conde hat darauf schon passend geantwortet.
@Florianus:
Der Versuch das Verhältnis eines Priesters zu seinem Bischof auf ein Arbeitsverhältnis zu reduzieren ist Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
Ein Beispiel:
Ein Briefträger ist in einem Arbeitsverhältnis zur Post. Vergeht er sich nach Feierabend an einem Kind, wird kein Gericht die Post als Beklagte belangen.
Vergeht sich der …Mehr
@friendofpolishpopes:

Conde hat darauf schon passend geantwortet.

@Florianus:

Der Versuch das Verhältnis eines Priesters zu seinem Bischof auf ein Arbeitsverhältnis zu reduzieren ist Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

Ein Beispiel:

Ein Briefträger ist in einem Arbeitsverhältnis zur Post. Vergeht er sich nach Feierabend an einem Kind, wird kein Gericht die Post als Beklagte belangen.

Vergeht sich der Briefträger beim Postaustragen an einem Kind, wenn er eine günstige Gelegenheit entdeckt, wird die Post wiederum nicht von den Gerichten belangt.

Erst wenn die Post wider besseres Wissen den Briefträger weiter einsetzt, wird sie wegen Duldung oder Begünstigung der Straftat zur Verantwortung gezogen.

Im Falle eines Priesters ist aber zum ersten schon die Frage der Abgrenzung Arbeitszeit/Freizeit nicht eindeutig beantwortbar.

Außerdem wird man die Zölibatsverpflichtung ohne jede wissenschaftliche Begründbarkeit als Auslöser der Straftat betrachten und daher die Kirche als Zahler von Schadenersatz heranziehen. Vergeßt nicht, daß man heute der Kirche vorwirft, nach dem gehandelt zu haben, was damals als gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis galt, nämlich daß Pädophilie problemlos therapierbar sei. Zur gleichen Zeit haben Politiker, die sich heute gerne als Kritiker der katholischen Kirche geben, die Straffreistellung der Pädosexualität gefordert.

Ein Unterschied wäre es, wenn ein Ordenspriester der Beschuldigte wäre, da durch die endgültige Vermögensübertragung an den Orden dieser im Falle von Schadenersatzforderungen die richtige Adresse wäre.

Hier geht es jedoch darum, auf obskurer Begründung beruhend (Zölibat) einen "Arbeitgeber" generell haftbar zu machen, ohne dezidiert ein (Mit-)Verschulden der Kirche zu belegen.

Nach rechtstaatlichen Grundsätzen hat ein Beschuldigter das Recht, die Klage zu erwidern. Im Mißbrauchsthema ist es aber oft so, daß der Beschuldigte aufgrund Tod (wie hier) oder Demenz zu einer Erwiderung nicht mehr in der Lage ist. Der Versuch jeden Mißbrauch durch einen Priester als Pflichtverletzung der Kirche hinzustellen ist der Versuch doch noch an Schadenersatz heranzukommen, der im Falle des oben beschriebenen Briefträgers nie gewährt werden würde.

Ich stimme mit Prof. Georg May überein, daß es um und nach dem Konzil einen dramatischen Einbruch in der Kirchendisziplin gegeben hat. Nur böswillige Menschen können es leugnen, daß Papst Benedikt sich große Verdienst erworben hat, die Kirchendisziplin in diesem Bereich gegen innere und äußere Widerstände wiederherzustellen. Daß moralische Versagen von Bischöfen, die im Umgang mit Tätern auf die damals herrschende wissenschaftliche Meinung gehört haben, statt auf die Morallehre der Kirche und der folgerichtigen Handlung daraus, darf nicht zur Etablierung eines Sonderschadenersatzrechts dienen, daß unprüfbare Vorwürfe belohnt, und in erster Linie dazu dient, die moralische Autorität der Kirche zu untergraben, die immer in der traditionsgemäßen Morallehre Kindesmißbrauch als verwerflich gebrandmarkt hat.

Bischöfe können für Versäumnisse im Aufrechterhalten der Kirchendisziplin nur innerkirchlich oder durch Gott zur Verantwortung gezogen werden. Weltliche Gerichte sind dazu ungeeignet, war es doch die Welt, die den Bischöfen suggerierte, daß die lasche Ahndung neuester wissenschaftlicher Erkenntnis entspräche.

@a.t.m:

Daher bin ich der Meinung, daß die innerkirchliche Disziplin nur innerhalb der Kirche wiederhergestellt werden kann. Ein Bischof/die Kirche ist nur dann zu Schadenersatz heranzuziehen, wenn er (weltlich-)pflichtwidrig wider bessere (weltliche) Erkenntnis Schritte zur Unterbindung unterlassen hat. Und die allseits geforderte Aufhebung der Zölibatsverpflichtung als Allheilmittel gegen Mißbrauch gehört sicher nicht dazu.
a.t.m
Marcus, der mit dem C: Eines möchte ich ihnen versichern, auch ich bin nicht glücklich darüber das hier ein weltliches Gericht eingreift. Aber dennoch bin ich froh darüb das zumindest ein Gericht und LEIDER nicht ein kirchliches Gericht einschreiten muss, um die Tatsache aufzudecken das ein Priester im "ARBEITSVERHÄLTNIS" zu seinen Bischof steht.
Und nun die Tatsache festgestellt wurde, das der …Mehr
Marcus, der mit dem C: Eines möchte ich ihnen versichern, auch ich bin nicht glücklich darüber das hier ein weltliches Gericht eingreift. Aber dennoch bin ich froh darüb das zumindest ein Gericht und LEIDER nicht ein kirchliches Gericht einschreiten muss, um die Tatsache aufzudecken das ein Priester im "ARBEITSVERHÄLTNIS" zu seinen Bischof steht.

Und nun die Tatsache festgestellt wurde, das der Bischof sehr wohl für die Taten seines Untergebenen Mitverantwortlich ist, und das haben sich die Bischöfe selber eingebrockt durch ihr Jahr (zehnte)langen Blind, Taub und Stumm stellen und der Negierung der kichlichen Gerichsthöfe. Denn vermutlich hätte das "weltliche" Gericht nicht das Kommando übernommen, wenn die kirchlichen Gerichte und das Kirchengesetz CIC fasst schon als totes Recht zu bezeichnen wären.

Gott zum Gruße
Florianus
@Marcus
bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Wenn Leute verurteilt werden, weil sie ein Kettchen mit einem Kreuz um den Hals tragen ist das tatsächlich abstrus.
Etwas anderes ist die Feststellung, dass es sich bei dem Verhältnis von Bischof zu Priester um eine Arbeitsverhältnis handelt.
Zur Erinnerung: Der Priester ist dem Bischof zu Gehorsamverpflichtet, verspricht das bei der Weihe auch. …Mehr
@Marcus

bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Wenn Leute verurteilt werden, weil sie ein Kettchen mit einem Kreuz um den Hals tragen ist das tatsächlich abstrus.

Etwas anderes ist die Feststellung, dass es sich bei dem Verhältnis von Bischof zu Priester um eine Arbeitsverhältnis handelt.

Zur Erinnerung: Der Priester ist dem Bischof zu Gehorsamverpflichtet, verspricht das bei der Weihe auch. Das kann man durchaus vergleichen mit der Weisungsgebundenheit eines Angestellten.

Und es wird tatsächlich Zeit, dass unsere Bischöfe endlich mal konkret Stellung beziehen anstatt bei allen möglichen Dingen (nicht nur beim Mißbrauch) herumzulavieren oder sich zu verstecken. Siehe Lebensschutz, siehe Porno-Skandal.... die Kirche in Europa muss wieder zu einer Bekennerkirche werden,nicht zu einem Fasnachts- und Pfründeverein.
Conde_Barroco
@friendofpolishpopes: Kritisieren, aber nichts zum Thema beitragen?
Das ist typisch hier. Ich frage mich, was für Leute hier eigentlich posten.
Folgen sie mal dem Diskussionsstrang oder geben sie hier ihre Weisheiten zum Thema kund. Ansonsten schweigen sie doch bitte.Mehr
@friendofpolishpopes: Kritisieren, aber nichts zum Thema beitragen?

Das ist typisch hier. Ich frage mich, was für Leute hier eigentlich posten.

Folgen sie mal dem Diskussionsstrang oder geben sie hier ihre Weisheiten zum Thema kund. Ansonsten schweigen sie doch bitte.
Marcus, der mit dem C
@a.t.m:
Ihr Wunsch ist leider gefährlich! Denn gerade die britische Justiz ist bekannt für ihre aggressive anti-christliche Rechtsprechung, obwohl die anglikanische Konfession ja Staatsreligion ist.
Krankenschwestern sind gekündigt worden, mit Billigung der Gerichte, weil sie ein Kreuz um den Hals trugen und es ablehnten es abzulegen. Unter dem Deckmantel der Antidiskriminierung versucht man die …Mehr
@a.t.m:

Ihr Wunsch ist leider gefährlich! Denn gerade die britische Justiz ist bekannt für ihre aggressive anti-christliche Rechtsprechung, obwohl die anglikanische Konfession ja Staatsreligion ist.

Krankenschwestern sind gekündigt worden, mit Billigung der Gerichte, weil sie ein Kreuz um den Hals trugen und es ablehnten es abzulegen. Unter dem Deckmantel der Antidiskriminierung versucht man die katholische Kirche und jenen Teil der Anglikaner, die sich noch Reste des christlichen Glaubens vor der relativistischen Umdeutung bewahrt haben, in immer mehr Bereichen zu bekämpfen.

Erst vor kurzem wurde ein Gesetz im Parlament beschlossen, daß es den Kirchen erlauben soll, auch homosexuelle "Trauungen" abzuhalten, der Entwurf sah meiner Kenntnis nach eigentlich eine Verpflichtung dazu vor. Adoptionsagenturen der katholichen Kirche mußten geschlossen werden, weil man sie zwingen wollte, Kinder an homosexuelle Paare zu vermitteln, obwohl die Kirche dies ihrer Lehre gemäß nicht verantworten kann.

Wegen einiger Bischöfe, die ihr Amt nur ungenügend oder mangelhaft ausüben, das Tor zu weiterer Christenverfolgung und speziell Katholikenverfolgung aufzustoßen, halte ich für in keinster Weise sinnvoll.
a.t.m
Und immer tiefer greift die weltliche Justiz in die Kirche ein, vieleicht weil diese mit ihrer heuchlerischen "Wasser predigen aber WEIN trinken" sich selber überführt hat. Dennoch hoffe ich das dieses Urteil auch in anderen Ländern umgesetzt wird, denn die Bischöfe die sich jahrelang nur BLIND, TAUB und STUMM gestellt haben, sollten in meinen Augen wahrlich schon hier auf Erden, schon zur …Mehr
Und immer tiefer greift die weltliche Justiz in die Kirche ein, vieleicht weil diese mit ihrer heuchlerischen "Wasser predigen aber WEIN trinken" sich selber überführt hat. Dennoch hoffe ich das dieses Urteil auch in anderen Ländern umgesetzt wird, denn die Bischöfe die sich jahrelang nur BLIND, TAUB und STUMM gestellt haben, sollten in meinen Augen wahrlich schon hier auf Erden, schon zur Verantwortung gezogen werden.

Gott zum Gruße