Tina 13
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Päpstliche Bulle „Cum Ex Apostolatus Officio“ von Papst Paul IV Maßnahmen gegen die Greuel der Verwüstung, wie er vom Propheten Daniel vorhergesagt ist, an heiliger Stätte.

§2. Inhaltsangabe: Der Papst bestätigt hier alle Strafen, die über Häretiker und Schismatiker verhängt sind.
Nach reiflicher Beratung mit unseren ehrwürdigen Brüdern, nämlich den Kardinälen der Heiligen Römischen Kirche, billigen und erneuern wir mit ihrem Rat und ihrer einmütigen Zustimmung alle und jede Anordnung der Exkommunikation, der Suspension, des Interdikts, der Amtsenthebung und aller anderen Urteilssätze, Zensuren und Strafen, die von all unseren Vorgängern für solche erlassen wurden, ferner diejenigen, die durch ihre außergesetzlichen Schreiben festgelegt oder durch die heiligen Konzilien von der Kirche Gottes angenommen wurden oder durch die Erlasse und Bestimmungen der heiligen Väter oder durch die heiligen Richtlinien, Verfügungen und Apostolischen Verordnungen gegen Häretiker oder Schismatiker, jemals erlassen oder veröffentlicht wurden, - diese, so bestimmen wir auf Dauer, müssen beachtet werden und wieder in tatkräftige Beachtung, wenn sie vielleicht nicht darin sind, kommen und darin bleiben. Alle, die bis jetzt vom katholischen Glauben abgewichen, in Häresie gefallen oder ins Schisma geraten sind oder derlei hervorgerufen oder verschuldet haben, wenn sie als solche erkannt sind, sich bekannt haben oder überführt wurden oder (was Gott in seiner Huld und Güte von allen abwenden wolle) fernerhin abweichen, in Häresie fallen, in ein Schisma geraten, derlei hervorrufen, verschulden oder die erfunden werden, daß sie abgewichen, in Häresie gefallen, in ein Schisma geraten sind, solches hervorgerufen oder verschuldet haben, oder die dies bekennen oder dessen überführt werden, - diese, so wollen und bestimmen wir, daß diese jeglichen Standes, Grades, Ranges, Berufes und vortrefflicher Würde, auch wenn sie in bischöflicher oder erzbischöflicher Würde stehen oder Patriarchen, Primaten oder eine andere größere kirchliche Würde besitzen, mit der Kardinalswürde versehen sind oder das Amt eines Legaten des Apostolischen Stuhles, wo immer auf Erden, ständig oder zeitlich begrenzt innehaben, daß sie alle die vorgenannten Urteilssätze, Zensuren und Strafen auf sich ziehen. Das Gleiche gilt für die weltlichen Autoritäten eines Grafen, Barons, Markgrafen, Herzogs, Königs oder Kaisers oder die sonst durch höhere Würde hervorragen.

§3. Inhaltsangabe: Prälaten und Fürsten, die vom Glauben abweichen, werden weitere Strafen auferlegt.
Nichtsdestoweniger halten wir es für angebracht, daß jene, die sich nicht aus Liebe zur Tugend vom Schlechten fernhalten, aus Furcht vor Strafe davon abgeschreckt werden. Bischöfe, Erzbischöfe, Patriarchen, Primaten, Kardinäle, Legaten, Grafen, Barone, Markgrafen, Herzöge, Könige und Kaiser, die andere belehren und ihnen ein gutes Beispiel zum Verleih in der katholischen Kirche sein müssen, fehlen schwerer als die übrigen, da sie nicht nur sich selber zugrunde richten, sondern auch unzählige andere Menschen, die ihrer Obsorge und Leitung anvertraut sind oder ihnen anderweitig untergeben sind, mit sich ins Verderben und in den Pfuhl des Untergangs ziehen. In Übereinstimmung und mit Zustimmung der Kardinäle bestimmen wir in dieser Konstitution, die für immer gelten soll, aus Abscheu gegen ein so großes Verbrechen, in Bezug auf das es in der Kirche Gottes kein größeres oder verhängnisvolleres gibt, und legen aufgrund der Fülle Apostolischer Vollmacht fest, verordnen und definieren, daß Urteilssätze, Zensuren und vorgenannten Strafen in Kraft und Wirksamkeit bleiben und in Zukunft Wirksamkeit behalten. Alle und jeder einzelne der Bischöfe, Erzbischöfe, Patriarchen, Primaten, Kardinäle, Legaten, Grafen, Baronen, Markgrafen, Herzöge, Könige und Kaiser, die bis jetzt offenkundig vom Glauben abgewichen, in Häresie gefallen oder ins Schisma geraten sind oder derlei hervorgerufen oder verschuldet haben, so sie als solche befunden wurden oder sich bekannt haben oder überführt wurden oder auch in Zukunft abweichen, in Häresie fallen oder ins Schisma geraten oder derlei veranlaßt oder verschuldet haben: wenn sie als solche befunden werden oder sich bekennen oder überführt werden, da sie darin unentschuldbarer sind als die übrigen, so gehen sie- über die vorgenannten Urteilssätze, Zensuren und Strafen hinaus- eo ipso (=von selbst, automatisch), ohne irgendeine rechtliche oder faktische Amtshandlung, ihrer Ämter und Bischofssitze, auch ihrer Erzbischöfen, sowie Patriarchal- und Primatialkirchen sowie ihrer Kardinalswürde und jedwedes Legatenamtes verlustig. Sie verlieren ebenfalls das aktive und passive Wahlrecht und jedwede Autorität in ihren Klöstern, Benefizien und kirchlichen Ämtern mit und ohne Seelsorge, seien sie Weltgeistliche oder Angehörigen irgendeines Ordens, die aufgrund von Vergünstigungen oder apostolischer Anweisung (Dispens) auf einen Rechtstitel, auf eine Kommende oder für die Verwaltung oder sonstwie etwas erlangt haben, worin oder wozu sie irgendein Recht haben. Sie sollen aller Erträgnisse und Einkünfte und aller Jahreserträge aus ähnlichen Erträgnissen und Einkünfte und Erträgen, die ihnen vorbehalten und zugewiesen sind, beraubt werden. Auch Grafschaften, Baronien, Markgrafschaften, Herzogtümer, Königtümer und Kaisertum verlieren sie völlig, ganz und auf immer, und sind dafür weiterhin ungeeignet und unfähig. Sie haben als Abgefallene und Abtrünnige in allem und in jeder Hinsicht zu gelten, selbst wenn sie vorher einer derartigen Häresie vor Gericht öffentlich abgeschworen hätten. Zu keiner Zeit können sie in ihre früheren Ämter wieder eingesetzt werden; in Bischofs-, Erzbischofs-, Patriarchen- oder Primatialkirchensitz oder in die Kardinalswürde oder in einen anderen Ehrengrad oder in irgendeine größere oder auch geringere Würde, auch nicht in aktives oder passives Wahlrecht, auch nicht in Klöster, Benefizien oder Grafschaften, Baronien, Markgrafschaften, Herzogtümer, Königtümer und Kaisertum; sie können nicht wieder eingesetzt, reintegriert oder rehabilitiert werden; im Gegenteil, sie werden dem Urteil weltlicher Macht überantwortet zu gebührender Bestrafung. Bei offenkundigen Zeichen wahrer Reue und Anzeichen gebührender Buße sollen sie aufgrund der Nachsicht und Güte des Heiligen Stuhls in ein Kloster oder an einen anderen Ort mit klösterlicher Ordnung gebracht werden, um für immer beim Brot des Leides und beim Wasser der Trauer Buße zu tun. Als solche Abgefallene sollen sie von allen betrachtet, behandelt und angesehen werden, welchen Standes, Grades, Ranges, Berufes sie auch sein mögen oder von welcher hervorragenden Würde, auch jedweder Würde eines Bischofs, Erzbischofs, Patriarchen und Primaten oder auch anderer höherer kirchlicher Amtswürde und auch Kardinalswürde oder weltlich: von Autorität und Vorzüglichkeit eines Grafen, Barons, Markgrafen, Herzogs, Königs und Kaisers; als solche sollen sie gemieden werden und allen menschlichen Trostes bar sein.

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Tina 13
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„Alle und jeder einzelne der Bischöfe, Erzbischöfe, Patriarchen, Primaten, Kardinäle, Legaten, Grafen, Baronen, Markgrafen, Herzöge, Könige und Kaiser, die bis jetzt offenkundig vom Glauben abgewichen, in Häresie gefallen oder ins Schisma geraten sind oder derlei hervorgerufen oder verschuldet haben, so sie als solche befunden wurden oder sich bekannt haben oder überführt wurden oder auch in Zukunft abweichen, in Häresie fallen oder ins Schisma geraten oder derlei veranlaßt oder verschuldet haben: wenn sie als solche befunden werden oder sich bekennen oder überführt werden, da sie darin unentschuldbarer sind als die übrigen, so gehen sie- über die vorgenannten Urteilssätze, Zensuren und Strafen hinaus- eo ipso (=von selbst, automatisch), ohne irgendeine rechtliche oder faktische Amtshandlung, ihrer Ämter und Bischofssitze, auch ihrer Erzbischöfen, sowie Patriarchal- und Primatialkirchen sowie ihrer Kardinalswürde und jedwedes Legatenamtes verlustig.“
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„In Übereinstimmung und mit Zustimmung der Kardinäle bestimmen wir in dieser Konstitution, die für immer gelten soll, aus Abscheu gegen ein so großes Verbrechen, in Bezug auf das es in der Kirche Gottes kein größeres oder verhängnisvolleres gibt, und legen aufgrund der Fülle Apostolischer Vollmacht fest, verordnen und definieren, daß Urteilssätze, Zensuren und vorgenannten Strafen in Kraft und …Mehr
„In Übereinstimmung und mit Zustimmung der Kardinäle bestimmen wir in dieser Konstitution, die für immer gelten soll, aus Abscheu gegen ein so großes Verbrechen, in Bezug auf das es in der Kirche Gottes kein größeres oder verhängnisvolleres gibt, und legen aufgrund der Fülle Apostolischer Vollmacht fest, verordnen und definieren, daß Urteilssätze, Zensuren und vorgenannten Strafen in Kraft und Wirksamkeit bleiben und in Zukunft Wirksamkeit behalten.“