Neuer Strafbefehl gegen Richard Williamson beantragt
(gloria.tv/ KNA) Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat gegen den Traditionalistenbischof Richard Williamson einen neuen Strafbefehl wegen Volksverhetzung beantragt. Der Antrag sei bereits am 11. Juli dem Amtsgericht zugestellt worden, sagte der Regensburger Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl am Freitag auf Anfrage.
Williamson hatte 2008 in einem Interview mit einem schwedischen Bezahlfernsehsender, das in Zaitzkofen bei Regensburg geführt wurde, die Zahl der von den Nazis ermordeten Juden auf höchstens 300.000 beziffert und die Existenz von Gaskammern bestritten.
Aufgrund des Gesprächs hatte es bereits eine Verurteilung des Traditionalistenbischofs zu einer Geldstrafe gegeben. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg stellte das Verfahren gegen Williamson jedoch im Februar 2012 vorläufig ein. Im ersten Strafbefehl war nach Auffassung des OLG lediglich eine «Vorbereitungshandlung und demnach ein (noch) nicht strafbares Verhalten» geschildert worden, jedoch nicht, wo und wie der Inhalt des Interviews veröffentlicht und auch in Deutschland bekanntgeworden sei.
Die Staatsanwaltschaft habe den alten Antrag um den «Verbreitungsweg in die Medien und die bundesrepublikanische Öffentlichkeit» ergänzt, sagte Meindl. Man habe «genauestens recherchiert» und dies «sehr, sehr ausführlich geschildert». Zur Höhe des Strafbefehls dürfe er nichts sagen.
Das OLG hatte betont, die Einstellung des ersten Verfahrens bedeute nicht, dass die 2008 gegebenen Äußerungen Williamsons in Deutschland nicht strafbar seien. Über den neuen Strafbefehl wird das Amtsgericht Regensburg in den kommenden Wochen entscheiden. Obwohl sich die Piusbrüder nach dem Interview von den Aussagen des Bischofs distanziert hatten, ist Williamson weiter Mitglied und Bischof ihrer Gemeinschaft.
Williamson hatte 2008 in einem Interview mit einem schwedischen Bezahlfernsehsender, das in Zaitzkofen bei Regensburg geführt wurde, die Zahl der von den Nazis ermordeten Juden auf höchstens 300.000 beziffert und die Existenz von Gaskammern bestritten.
Aufgrund des Gesprächs hatte es bereits eine Verurteilung des Traditionalistenbischofs zu einer Geldstrafe gegeben. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg stellte das Verfahren gegen Williamson jedoch im Februar 2012 vorläufig ein. Im ersten Strafbefehl war nach Auffassung des OLG lediglich eine «Vorbereitungshandlung und demnach ein (noch) nicht strafbares Verhalten» geschildert worden, jedoch nicht, wo und wie der Inhalt des Interviews veröffentlicht und auch in Deutschland bekanntgeworden sei.
Die Staatsanwaltschaft habe den alten Antrag um den «Verbreitungsweg in die Medien und die bundesrepublikanische Öffentlichkeit» ergänzt, sagte Meindl. Man habe «genauestens recherchiert» und dies «sehr, sehr ausführlich geschildert». Zur Höhe des Strafbefehls dürfe er nichts sagen.
Das OLG hatte betont, die Einstellung des ersten Verfahrens bedeute nicht, dass die 2008 gegebenen Äußerungen Williamsons in Deutschland nicht strafbar seien. Über den neuen Strafbefehl wird das Amtsgericht Regensburg in den kommenden Wochen entscheiden. Obwohl sich die Piusbrüder nach dem Interview von den Aussagen des Bischofs distanziert hatten, ist Williamson weiter Mitglied und Bischof ihrer Gemeinschaft.