Urteil: Kein Lohn für Altenpflegerin ohne Corona-Impfung

Auch Urlaubsanspruch betroffen Das BAG in Erfurt sah das Verhalten des Arbeitgebers als weitgehend gerechtfertigt an. (Foto: picture alliance / dpa-Zentralbild / our-planet.ber) Vor zwei Jahren hatten …Mehr
Auch Urlaubsanspruch betroffen
Das BAG in Erfurt sah das Verhalten des Arbeitgebers als weitgehend gerechtfertigt an.
(Foto: picture alliance / dpa-Zentralbild / our-planet.ber)
Vor zwei Jahren hatten Ampel und Union angesichts der Corona-Pandemie eine Impfpflicht für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen beschlossen. Wer den Nachweis oder ebenfalls zulässige Zertifikate nicht erbringen konnte, wurde von der Arbeit freigestellt. Darüber befanden nun Deutschlands höchste Arbeitsrichter.
Pflegeeinrichtungen durften im Corona-Jahr 2022 ungeimpfte Beschäftigte ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem Fall, der sich um die Zeit vom 16. März 2022 bis zum 31. Dezember 2022 dreht. Nach einem weiteren Urteil durften die Einrichtungen außerdem den Urlaubsanspruch der Mitarbeiter entsprechend anteilig kürzen. Abmahnungen stand allerdings das Grundrecht der Beschäftigten auf körperliche Unversehrtheit entgegen. (Az …Mehr
Aquila
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