Keine Laienpredigt mehr in Gunskirchen / Diözese Linz

(gloria.tv) Ab sofort gibt es keine Laienpredigt mehr in Gunskirchen in der Diözese Linz. Das wird die Monatszeitung „Die Wahrheit“ Mitte Juli berichten, wie gloria.tv vorab erfahren hat. Am 23. Mai reichte Herbert Lindner eine kirchenrechtliche Klage gegen die Laienpredigt ein.

Bisher hat in der Pfarre der Pastoralassistent Thomas Wimmer einmal monatlich gepredigt. Der Text der Klage folgt einem Musterformular, das auf gloria.tv abrufbar ist: Musterklage gegen die Laienpredigt

Bischof Ludwig Schwarz von Linz antwortete am 30. Mai. Er erinnerte, dass die Laienpredigt, wie Lindner ausgeführt hatte, den geltenden kirchlichen Normen wiederspricht. Schwarz versprach, die Anzeige zu behandeln und den geeignetsten Weg zu wählen, um das Ärgernis zu beheben:

„Mit dem Pfarrer von Gunskirchen habe ich bereits Kontakt aufgenommen, ihm die Situation erklärt und ihm klar gemacht, dass innerhalb einer Messfeier die Predigt nicht von einem Laien gehalten werden kann. Er hat meine Darlegungen akzeptiert und mir zugesagt, dass dies nicht mehr vorkommen werde.“ Abschließend schrieb Bischof Schwarz kryptisch, dass es schön wäre, wenn Lindner „wieder ganz der Katholischen Kirche angehören könnte.“

Keine Kirchensteuer zur Glaubenszersetzung

Lindner dankte am 8. Juni für das Schreiben zur Laienpredigt: „Ich muß zugeben, Sie haben damit meine kühnsten Hoffnungen übertroffen.“ „Wenn die landauf landab so weit verbreitete Laienpredigt (hauptsächlich durch kirchliche Angestellte) auf diese Weise abgestellt werden kann, könnte das der Beginn einer Wende im liturgischen Niedergang der Diözese Linz werden.“

Schließlich erklärt Lindner noch die „(wohl nicht ganz ernst gemeinten) Anspielung, dass ich wieder ‚ganz‘ der katholischen Kirche angehören soll“.

Damit meine der Bischof „sicherlich den Umstand, dass ich schon seit vielen Jahren an die Diözese – aus Gewissensgründen - keine Kirchensteuer mehr bezahle. Nachdem ich aber sehr wohl Geld für Gottesdienst, Apostolat und Caritas für die Heilige Römisch Katholische Kirche spende (wie im Kirchenrecht can. 222 vorgesehen) - wenn auch nicht an die Diözesanfinanzkammer - bin ich doch sicherlich auch Vollmitglied der Hl. Kirche!“

Lindner versichert, dass er „wieder seinen Kirchenbeitrag an die Diözese Linz zahlen werde, sobald sichergestellt ist, dass damit keine glaubens- und kirchen-feindlichen Aktivitäten mehr finanziert werden“.

„PS: Im Übrigen bin ich überzeugt, dass eine nachhaltige Erneuerung der Kirche und des Glaubens erst dann eintreten wird, wenn die Laien wieder ausschließlich ehrenamtlich für die Kirche tätig sein werden.“
Paul M.
Während der Heiligen Messe sollten Laien im Altarraum nichts zu suchen haben, so fern sie keine Messdiener sind!
a.t.m
Also abwarten und sehen ob es wirklich keine Laienpredigten mehr in Gunskirchen, geschweige in der gesamten Diözese mehr geben wird. Denn angkündigt wurde dies ja schon desöfteren von seiner Exzellenz Diözesanbischof Ludwig Schwarz!
Dann wird halt das ganze nicht mehr unter den Namen Predigt" sondern getarnt als "Glaubenszeugnis" ablaufen. Wäre aber dennoch froh wenn wir alle auf dem laufenden …Mehr
Also abwarten und sehen ob es wirklich keine Laienpredigten mehr in Gunskirchen, geschweige in der gesamten Diözese mehr geben wird. Denn angkündigt wurde dies ja schon desöfteren von seiner Exzellenz Diözesanbischof Ludwig Schwarz!
Dann wird halt das ganze nicht mehr unter den Namen Predigt" sondern getarnt als "Glaubenszeugnis" ablaufen. Wäre aber dennoch froh wenn wir alle auf dem laufenden gehalten werden!!

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
Tam-Tam
Verehrter "COLLARuri"
ja, auch darüber wären "wir" sehr glücklich, denn:
"§ 1. Die Homilie ist als herausragende Form der Predigt, »qua per anni liturgici cursum ex textu sacro fidei mysteria et normae vitae christianae exponuntur«,(68) Teil der Liturgie selbst.
Daher muß die Homilie während der Eucharistiefeier dem geistlichen Amtsträger, Priester oder Diakon,(69) vorbehalten sein. Ausgeschlossen …
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Verehrter "COLLARuri"

ja, auch darüber wären "wir" sehr glücklich, denn:

"§ 1. Die Homilie ist als herausragende Form der Predigt, »qua per anni liturgici cursum ex textu sacro fidei mysteria et normae vitae christianae exponuntur«,(68) Teil der Liturgie selbst.
Daher muß die Homilie während der Eucharistiefeier dem geistlichen Amtsträger, Priester oder Diakon,(69) vorbehalten sein. Ausgeschlossen sind Laien, auch wenn sie in irgendwelchen Gemeinschaften oder Vereinigungen Aufgaben als »Pastoralassistenten« oder Katecheten erfüllen. Es geht nämlich nicht um eine eventuell bessere Gabe der Darstellung oder ein größeres theologisches Wissen, sondern vielmehr um eine demjenigen vorbehaltene Aufgabe, der mit dem Weihesakrament ausgestattet wurde. Deshalb ist nicht einmal der Diözesanbischof bevollmächtigt, von der Norm des Kanons(70) zu dispensieren. Es handelt sich nämlich nicht um eine bloß disziplinäre Verfügung, sondern um ein Gesetz, das die Aufgaben des Lehrens und Heiligens betrifft, die untereinander eng verbunden sind.

Man kann daher die gelegentlich geübte Praxis nicht gestatten, wonach die Homilie Seminaristen anvertraut wird, die als Theologiestudenten noch nicht das Weihesakrament empfangen haben.(71) Die Homilie kann nicht als Übung für den künftigen Dienst betrachtet werden."

Vgl. KONGR. FÜR DEN KLERUS und andere, Instr. Ecclesiae de mysterio, Praktische Verfügungen, Art. 3 § 1: AAS 89 (1997) 864-865.