Keine Laienpredigt mehr in Gunskirchen / Diözese Linz

(gloria.tv) Ab sofort gibt es keine Laienpredigt mehr in Gunskirchen in der Diözese Linz. Das wird die Monatszeitung „Die Wahrheit“ Mitte Juli berichten, wie gloria.tv vorab erfahren hat. Am 23. Mai …Mehr
(gloria.tv) Ab sofort gibt es keine Laienpredigt mehr in Gunskirchen in der Diözese Linz. Das wird die Monatszeitung „Die Wahrheit“ Mitte Juli berichten, wie gloria.tv vorab erfahren hat. Am 23. Mai reichte Herbert Lindner eine kirchenrechtliche Klage gegen die Laienpredigt ein.
Bisher hat in der Pfarre der Pastoralassistent Thomas Wimmer einmal monatlich gepredigt. Der Text der Klage folgt einem Musterformular, das auf gloria.tv abrufbar ist: Musterklage gegen die Laienpredigt
Bischof Ludwig Schwarz von Linz antwortete am 30. Mai. Er erinnerte, dass die Laienpredigt, wie Lindner ausgeführt hatte, den geltenden kirchlichen Normen wiederspricht. Schwarz versprach, die Anzeige zu behandeln und den geeignetsten Weg zu wählen, um das Ärgernis zu beheben:
„Mit dem Pfarrer von Gunskirchen habe ich bereits Kontakt aufgenommen, ihm die Situation erklärt und ihm klar gemacht, dass innerhalb einer Messfeier die Predigt nicht von einem Laien gehalten werden kann. Er hat meine Darlegungen akzeptiert …Mehr
Paul M.
Während der Heiligen Messe sollten Laien im Altarraum nichts zu suchen haben, so fern sie keine Messdiener sind!
a.t.m
Also abwarten und sehen ob es wirklich keine Laienpredigten mehr in Gunskirchen, geschweige in der gesamten Diözese mehr geben wird. Denn angkündigt wurde dies ja schon desöfteren von seiner Exzellenz Diözesanbischof Ludwig Schwarz!
Dann wird halt das ganze nicht mehr unter den Namen Predigt" sondern getarnt als "Glaubenszeugnis" ablaufen. Wäre aber dennoch froh wenn wir alle auf dem laufenden …Mehr
Also abwarten und sehen ob es wirklich keine Laienpredigten mehr in Gunskirchen, geschweige in der gesamten Diözese mehr geben wird. Denn angkündigt wurde dies ja schon desöfteren von seiner Exzellenz Diözesanbischof Ludwig Schwarz!
Dann wird halt das ganze nicht mehr unter den Namen Predigt" sondern getarnt als "Glaubenszeugnis" ablaufen. Wäre aber dennoch froh wenn wir alle auf dem laufenden gehalten werden!!

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
Tam-Tam
Verehrter "COLLARuri"
ja, auch darüber wären "wir" sehr glücklich, denn:
"§ 1. Die Homilie ist als herausragende Form der Predigt, »qua per anni liturgici cursum ex textu sacro fidei mysteria et normae vitae christianae exponuntur«,(68) Teil der Liturgie selbst.
Daher muß die Homilie während der Eucharistiefeier dem geistlichen Amtsträger, Priester oder Diakon,(69) vorbehalten sein. Ausgeschlossen …
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Verehrter "COLLARuri"

ja, auch darüber wären "wir" sehr glücklich, denn:

"§ 1. Die Homilie ist als herausragende Form der Predigt, »qua per anni liturgici cursum ex textu sacro fidei mysteria et normae vitae christianae exponuntur«,(68) Teil der Liturgie selbst.
Daher muß die Homilie während der Eucharistiefeier dem geistlichen Amtsträger, Priester oder Diakon,(69) vorbehalten sein. Ausgeschlossen sind Laien, auch wenn sie in irgendwelchen Gemeinschaften oder Vereinigungen Aufgaben als »Pastoralassistenten« oder Katecheten erfüllen. Es geht nämlich nicht um eine eventuell bessere Gabe der Darstellung oder ein größeres theologisches Wissen, sondern vielmehr um eine demjenigen vorbehaltene Aufgabe, der mit dem Weihesakrament ausgestattet wurde. Deshalb ist nicht einmal der Diözesanbischof bevollmächtigt, von der Norm des Kanons(70) zu dispensieren. Es handelt sich nämlich nicht um eine bloß disziplinäre Verfügung, sondern um ein Gesetz, das die Aufgaben des Lehrens und Heiligens betrifft, die untereinander eng verbunden sind.

Man kann daher die gelegentlich geübte Praxis nicht gestatten, wonach die Homilie Seminaristen anvertraut wird, die als Theologiestudenten noch nicht das Weihesakrament empfangen haben.(71) Die Homilie kann nicht als Übung für den künftigen Dienst betrachtet werden."

Vgl. KONGR. FÜR DEN KLERUS und andere, Instr. Ecclesiae de mysterio, Praktische Verfügungen, Art. 3 § 1: AAS 89 (1997) 864-865.